Geschrieben von chrispi am 16.02.2011, 19:04 Uhr |
Nicht unterschreiben heißt nicht, nicht anerkennen!
Die Unterschrift soll lediglich bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten das Zeugnis gesehen haben.
Also muss man unterschreiben, auch wenn man danach Widerspruch einlegen bzw. bei der Klassenleitung "reklamieren" möchte.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Widerspruch gegen Zeugnis - hat das von Euch schon jemand gemacht? - Sabine,benleo 14.02.11, 18:42
- Re: Widerspruch gegen Zeugnis - hat das von Euch schon jemand gemacht? - Marion mit Flo & Nessi 14.02.11, 19:31
- wenn das Zeugnis ausgestellt ist kann das bei uns kein Kind mit dem Lehrer klären - Sabine,benleo 14.02.11, 19:42
- Re: Warum nicht???? ..... - Marion mit Flo & Nessi 15.02.11, 9:02
- @ marion, @ Ausgangspost - Reinhardus 15.02.11, 11:54
- Nicht unterschreiben heißt nicht, nicht anerkennen! - chrispi 16.02.11, 19:04
- Re: Warum nicht???? ..... - Marion mit Flo & Nessi 15.02.11, 9:02
- wenn das Zeugnis ausgestellt ist kann das bei uns kein Kind mit dem Lehrer klären - Sabine,benleo 14.02.11, 19:42
- Re: Widerspruch gegen Zeugnis - hat das von Euch schon jemand gemacht? - Marion mit Flo & Nessi 14.02.11, 19:31
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