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Geschrieben von chrispi am 16.02.2011, 19:04 Uhr

Nicht unterschreiben heißt nicht, nicht anerkennen!

Die Unterschrift soll lediglich bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten das Zeugnis gesehen haben.
Also muss man unterschreiben, auch wenn man danach Widerspruch einlegen bzw. bei der Klassenleitung "reklamieren" möchte.

 
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