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Geschrieben von Julie am 27.06.2010, 15:57 Uhr

NRW-Richtlinien

Die Richtlinien in NRW sehen folgendes vor:
Die Einschulung der Erstklässler darf (!!!) einen Tag nach Beginn des Schuljahres (also am zweiten Schultag des Schuljahres) stattfinden - das manchen die Grundschulen bei uns am Ort auch nahezu ohne Ausnahme.
Die Fünftklässler starten "ganz normal" am ersten Schultag nach den Ferien...
Im Übrigen war es bei uns so, dass uns ganz klar mitgeteilt wurde, dass unsere Kinder am ersten Schultag im Gymnasium "alleine" aufkreuzen sollten - sie sind ja auch "groß" und es hat prima geklappt......

 
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