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Geschrieben von mauselchen am 11.05.2012, 18:24 Uhr

Laut Schulgesetz...

in Hessen müsste er doch aber versetzt werden , wenn (Zitat>)" .....2.
trotz nicht ausreichender oder nicht erbrachter Leistungen in einzelnen Fächern eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht des nächsthöheren Schuljahrgangs unter Berücksichtigung der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers zu erwarten ist."

Könnt ihr mit den Lehrern nicht reden? Wenn er jetzt Nachhilfe bekommt und es unbedingt will, müsste dies doch berücksichtigt werden.

Alles Gute!

 
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