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Geschrieben von Ebba am 08.07.2012, 14:19 Uhr

Kirmes - wann muss er zu Hause sein?

Dadurch, dass etwas dauernd wiederholt wird, wird's auch nicht richtiger. Es gibt keine Bestimmung im JSchG, die regelt, wie lange Kinder und Jugendliche sich auf der Strasse herumtreiben dürfen. Das JSchG regelt ausschließlich, wie lange Kinder u. Jugendliche sich in Gaststätten oder Tanzveranstaltungen aufhalten dürfen u. dass der jeweilige Betreiber von jugendgefährdenden Veranstaltungen und Betrieben (die dann vorher von den behörden hierzu erklärt worden sein müssen) dafür sorgen muss, dass sich dort keine Jugendlichen aufhalten, dito für sog. jugendgefährdende Orte.
Ein Blick ins JSchG hilft.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/

Ansonsten bin ich aber (s.o.) Deiner Meinung.

 
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