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Geschrieben von Birgit67 am 08.07.2012, 13:40 Uhr

Kirmes - wann muss er zu Hause sein?

laut Jugendschutzgesetzt dürfen sie unter 14 bis 20 Uhr ohne Erziehungsberechtigten unterwegs sein - über 14 bis 22 Uhr.

Aber abgesehen davon ist 20 Uhr in dem Alter völlig ausreichend - denn in den Abendstunden sind auch immer mehr Betrunkene bei diesen Festivitäten unterwegs und ein 12-jähriger ist schon gar nicht in der Verfassung mit Betrunkenen die pöbeln wollen fertig zu werden.

Ich würde aber dann evtl. ausmachen dass ich meinen Sohn umt 20.30 Uhr direkt an der Kirmes abhole - er erreichbar sein muss mit seinem Handy dass ich meinen genauen Standpunkt durchgeben kann bzw. wir einen gemeinsamen Treffpunkt dann ausmachen - und wenn er nicht pünktlich ist ist die nächste Veranstaltung früher beendet.

Solche Kirmes und Altstadfeste sehe ich immer sehr skeptisch in den Abendstunden - und vor allem 12-jährige haben da einfach noch nichts zu suchen.

Ist aber meine Meinung.

Mein Großer durfte bis 20.00 Uhr alleine auf unserem Altstadfest unterwegs sein Samstags - er ist fast 15 - aber mit den ganzen Alkoholmassen die da fliesen und die Tatsache dass dort auch nicht jeder darauf achtet wie alt derjenige ist der sich ein Bier bestellt - Jugendschutz hin oder her - ist diese Zeit ausreichend.

Gruß Birgit

 
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