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Geschrieben von Tinai am 05.07.2010, 10:46 Uhr

Kinderarbeit ist verboten

Hallo,

als Kind im arbeitsrechtlichen Sinne gilt, wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für dreizehnjährige gibt es schon Ausnahmen im Familienbetrieb.

Er darf dort nicht beschäftigt werden und kein Arbeitgeber kann das offiziell abrechnen.

Insofern: Njet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Schulpraktika, Orientierungswochen etc.

Gruß Tina

 
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