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Geschrieben von stjerne am 01.10.2017, 14:47 Uhr

im Kontext ist die Verfehlung aber kein Einzelfall ...

Na, ich weiß nicht...
Bei meiner Tochter schmuggelten Kinder verbotenerweise Handys mit ins Schullandheim. Da hieß es auch "noch ein Vorfall und ihr könnt gehen". Die Reaktion der Kinder war, sich davon zu schleichen und eine Shisha-Bar aufzusuchen (wobei sie nicht erwischt wurden, so dass das ganze folgenlos blieb).
Ich fürchte, Kinder können ganz unbeschreiblich "blöd" sein.

 
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