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Geschrieben von +emfut+ am 11.01.2011, 0:01 Uhr

Er ist übrigens erst 10 Jahre.....

Wenn mein Kind - und zwar unabhängig vom Alter - um 18:30 Uhr zu Hause sein sollte, dann stehe ich um 19:00 Uhr auf dem Barrikaden. Wenn ich dann weiß, wo das Kind ist - und das weiß ich sogar von meiner 14jährigen IMMER (na ja, es sei denn sie ist gerade auf dem Weg von A nach B und auf diesem Weg per Handy nicht erreichbar) - dann stehe ich da auf der Matte und hole das Kind oder rufe an und bitte darum, das Kind schleunigst heimzuschicken. Wenn ich es nicht weiß (kam bisher ein Mal vor, siehe oben) rufe ich die Polizei.

Die Aufgabe, das Kind an rechtzeitiges Heimgehen zu erinnern, schiebe ich auch nicht auf die Gasteltern ab. Die Kinder haben den Job, mich zu informieren wo sie sind. Ich erinnere sie dann notfalls schon an die Zeiten - siehe oben.

Allerdings bin ich mit den Zeiten lockerer. Temi sollte immer zum Essen zu Hause sein, und das gibt es bei uns - je nach Zeitplan des Nachmittags - zwischen 19:00 Uhr und 19:30 Uhr. Und wenn er dort ißt, wo er ist, braucht er auch erst um 20:00 Uhr zu Hause zu sein, manchmal ausnahmsweise und nach Rücksprache auch erst später. Ins Bett geht er um 20:30 Uhr.

Und warum "man" Gastkinder um 19:00 Uhr oder wann auch immer rauswerfen sollte, erschließt sich mir nicht. Wo steht das? Im BGB? Ich bitte schon um Ansage von irgendwem - Kind, Mutter, Vater - wenn von mir eine Aktion erwartet wird. Ansonsten schmeiße ich Gastkinder raus, wenn es MIR paßt - und das kann dann auch erst 20:30 Uhr sein, wenn Temi ins Bett geht.

Gruß,
Elisabeth.

 
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