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Geschrieben von Vogelsängerin am 08.02.2011, 17:40 Uhr

"Die letzten Kinder von Schewenborn" Update

Ich finde nicht, dass du Dich hier rechtfertigen muss. Es war hier auch nicht die Fragestellung. Meine Güte, niemand ist perfekt, oder so perfekt wie efumt, und macht mal Fehler. Du hast es ja selber bemerkt, dass Dir da was entgangen ist. Davon kann sich niemand freisprechen.

Es geht doch darum:
- ist Schewenborn eine angemessene Lektüre für Fünftklässler?
- macht es Sinn, die "Traumata" der Kinder, die sie durch den Film "Die Wolke" haben, welcher FSK 12 ist und somit für eine 5. Klasse ungeeignet, jetzt mit Schewenborn aufzuarbeiten?

Ich persönlich - sorry Schreckschraube, aber ich erlaube mir hier eine eigene, ganz subjektive Meinung ohne Anspruch auf "Richtigkeit" - finde:

a) Schewenborn und auch "Die Wolke" sind für Fünftklässler ungeeignet. Die Rekationen der Kinder auf den Film beweisen das eindeutig.
b) Ich finde - wie viele meiner Vorrednerinnen - dass es keinen Sinn macht, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben.
c) Man hat ja offenbar erkannt, dass der Film unangemessen war, warum frage ich mich, macht man nun den gleichen Fehler noch einmal? Wo versteckt sich der päd. Sinn?
d) Mir ist es nicht egal, was in Schule so passiert und ich finde es richtig, dass Reni sich Gedanken darüber macht. Ich würde auch handeln. Wie auch immer.
e) Ich halte eine Anfrage bei der Landeselternschaft für völlig unbedenklich, da die das nicht sofort an die Schulen tragen, sondern erst mal völlig neutral beraten. Das ist weder ein richtendes Gremium noch hat irgendwer hier Konsequenzen zu befürchten. alle Eltern zu erreichen finde ich auch schwierig, ich würde mich als Elternteil aber gegenüber der Schule klar gegen diese LEktüre(n) aussprechen beim lehrer und ggf. auch beim Schulleiter und auf die Altersfreigabe hinweisen. Sollte die Schule allerdings darauf bestehen es so zu machen, würde ich mir schon weitere Schritte vorbehalten. Hier geht es nicht um "irgend ein Buch". FSK ist zwar kein Gesetz, wird aber in Teilen im Jugendschutzgesetz zitiert. Richtlinien machen Sinn, auch für Schulen.

 
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