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Geschrieben von Ebba am 05.10.2010, 14:37 Uhr

Altersbegrenzung - Auslegung

Genau das. Man sollte darüber nachdenken, warum altersmäßige Grenzen da sind. Ganz einfach. Man möchte einen Sachverhalt regeln, idF eine altersmäßige Grenze für den Besuch gewisser Veranstaltungen festlegen. Die Grenzen werden dann aber, weil es keine festen geben kann zum einen relativ willkürlich festgelegt und dann auch, ohne auf den konkreten Entwicklungsstand einzugehen, verallgemeinert. Und in der Tat, bei solchen Altersgrenzen nehme ich mir das Recht eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der mir, aber nicht dem Gesetzgeber bekannten Einzelfallumstände die Regeln "auszulegen", nach oben ebenso wie nach unten. Ich nehme mir auch heraus meiner Tochter den Besuch einer Veranstaltung zu untersagen, die sie altersmäßig theoretisch besuchen dürfte, wenn ich der Meinung bin, das sei noch nix für sie.
Interessant fand ich übrigens, was ich kürzlich über die immer wiedeer heiß diskutierte Pflicht gehört habe Kinderf bis zur Größe von 150 cm bzw 12 j. im Kindersitz zu transportieren.
In NL und B liegt die Grenze für die Größe bei 135 cm und die Altersgrenze bei 18 J. Ja lieben denn diese Völker ihren Nachwuchs weniger als wir hier in D oder warum dieser Leichtsinn?

 
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