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Wohin wenden bei Zweifel an der Rückerstattung Steuerbescheid

Thema: Wohin wenden bei Zweifel an der Rückerstattung Steuerbescheid

Hallo, letzte Woche kamen meine Unterlagen zurück, mein Antrag sei bearbeitet (das hat ja auch "nur" sechs Monate gedauert) Heute kam die Erstattung. Diese ist so lächerlich gering, dass ich mir SICHER bin, dass da ein Fehler vorliegen muss! Ich mache meine Erklärungen seit Jahrzehnten selbst, bin mir sicher, nichts falsch gemacht zu haben. Ich hatte gerade 2015 extrem hohe Auslagen neben der Reihe. Ich bin alleinerziehend, bekomme keinen Unterhalt bzw. auch keinen Vorschuss, Vater ist verstorben und das im Ausland, alleine die Sterbeurkunde anzufordern, Erbausschlagung, alles was mit seinem Tod und dem Beschaffen der Unterlagen an Kosten aufkam, hat locker 400 Euro überschritten. 2015 kam sogar noch dazu, dass mein Sohn auf Steuerkarte "gearbeitet" hat - hier bekommt er ebenfalls einen bestimmten bezahlten Betrag zurück, der allein schon das übersteigt, was ICH jetzt zurück bekommen habe. Und ich habe jedes Jahr, seit ich meine Steuer mache, einen bestimmten Betrag X wieder. Dieser ist diesmal nicht mal ansatzweise erreicht! Lange Rede kurzer Sinn - ich sehe meinen Bescheid erst heute Abend, wenn ich daheim bin, hab nur soeben die Kontobewegung gesehen. Wohin kann ich mich wenden? Kann ich persönlich vor dem FA vorsprechen, hat das schon mal jemand gemacht und wenn ja, mit oder ohne Erfolg? Oder sollte ich mir die paar Euro ans Bein binden und das ganze von einem Steuerberater prüfen lassen? Danke. Und ein schönes Wochenende.

von Holzkohle am 21.10.2016, 11:26


Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hallo also erst mal den Bescheid anschauen und prüfen wo die Abweichung herkommt dann müsste im bescheid auch eine Begründung für die Abweichung stehen Und wenn du dann weist woher und warum einfach anrufen wenn es sich um einen Fehler seitens des FA ist dann ändern die das eigentlich problemlos Habt ihr allerdings eine unterschiedliche Meinung und du denkst du bist im Recht Einspruch einlegen um den Bescheid offenzuhalten und gegebenenfalls mit einem Steuerberater klären die sind allerdings richtig teuer und ob sich das für dich lohnt kannst nur du wissen

von Dolly82 am 21.10.2016, 14:07


Antwort auf Beitrag von Dolly82

ich würde dann persöndlich hin gehen,telefonisch ist dies schlecht zu regelngegenübersitzen finde ich besser. Ich hatte auch mal Probleme ich musste das aber Schriftlich erledigen hat 1/2 Jhar gedauert bis ich das Geld zurück bekam. ich würde vorbei gehen, wenn du keinen ERfolg hast, dann einen Steuerberater aufsuchen

von salzstange am 21.10.2016, 17:41


Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Ich würde den Bescheid mit deiner Berechnung (du hast sie sicherlich über ein Programm erstellt, dass dir eine Berechnung ausgibt) vergleichen. Wo liegen die Abweichungen? Steht eventuell etwas in den Erläuterungen des Bescheides? Wenn dir dann der Unterschied immer noch nicht klar ist, würde ich auch persönlich beim Finanzamt nachfragen. Der Steuerberater ist halt recht teuer bzw. benötigt ja auch eine Weile für diesen Vorgang, da er die Daten ja im Regelfall auch neu eingeben muss.

von Kasi2006 am 22.10.2016, 08:10


Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hallo, hatte auch gerade erst damit Probleme, daher hier wie ich vorgegangen bin. Vielleicht geht das bei dir auch so. Vor allem die Variante mit dem Änderungsantrag war mir neu. 1. Unterschiede zwischen Bescheid und angegebenen Daten aus dem Steuer-Programm rausgesucht (Waren bei mir die Werbungskosten, die nicht anerkannt wurden. In den Vorjahren hatte ich die immer alle bei meinem Mann draufgepackt.) 2. Telefonisch im Finanzamt nachgefragt - da bekam ich schon nen Hinweis, welche Ursache es hatte. Und dazu den Tipp, dass man entweder nen Einspruch einlegen kann oder einen Änderungsantrag stellen. Bei einem Änderungsantrag wird nur der Teil des Bescheides nochmal geprüft, den man bemängelt. Es darf nichts verschlechtert werde. Und das FA hat nicht die Möglichkeit, wie beim Einspruch, dafür an anderer Stelle was rauszustreichen. 3. Entsprechende Positionen ausführlich schriftlich begründet (innerhalb der 1 Monats Frist) und als Änderungsantrag verschickt (Einspruch geht auch, aber siehe oben) 4. Nach 3 Wochen kam ein neuer Bescheid und das restliche Geld, ohne weitere Nachfrage :-) Viel Erfolg! Derzeit höre ich von vielen Bekannten, dass das FA versucht, kleine Posten nicht anzuerkennen, also wo es nur um wenige 100 geht. Wenn du plötzlich an einer Stelle Ausgaben hast, wo in den Vorjahren keine waren, streicht man gern mal. carow

Mitglied inaktiv - 22.10.2016, 13:01