Hallo zusammen
Ich bin seit Freitag etwas neben der Spur.
Meine rechte Hand muss Operiert werden und dass sehr bald und schnell. Am Mittwoch habe ich das Vorgespräch.
Da ich 3 Kinder unter 10 Jahren habe (der jüngste ist grad 2) und mein Mann Vollzeit berufstätig ist, weiß ich grad gar nicht, wie die Kinder betreuung funktionieren soll. Zumal ja auch noch Ferien sind.
Einige sagen, dass mein Mann zuhause bleiben kann für ein paar Tage und durch die KK die ausfall kosten übernimmt, aber über welche Höhe?
Andere sagen, mir steht eine Haushaltshilfe zu! Aber auch, wenn ich nur 1 Tag im KK bleiben muss und danach Zuhause bin?
Wiederrum berichten andere, das so eine Haushaltshilfe sehr früh beantragt werden muss. Nunja, ich weiß seit Freitag Nachmittag das die Op notwenig ist, sprich ich kann erst Montag bei der KK anrufen, werde aber ggf. schon Donnerstag/Freitag operiert......
Fragen über Fragen, die mich im Moment wirklich fertig machen.
Kann mir jemand seine Erfahrungen berichten?
Danke euch vielmals
von
BellaTiger
am 04.10.2015, 11:05
Ruf am besten bei deiner kk an und frag nach, als bei mir damals ein Kaiserschnitt im Raum stand bei der dritten und ich schon allein erziehend war und der Papa arbeiten musste, hätte ich von meiner kk aus eine Freundin als Haushaltshilfe nehmen können und sie wäre bezahlt worden, da es aber Gott sei es gedankt nie dazu kam, weis ich nicht wieviel sie bekommen hätte und meine kk hätte es auch rückwirkend gezahlt bei notkaiserschnitt
Also einfach nachfragen
LG
Mitglied inaktiv - 04.10.2015, 11:29
Hallo, das gilt alles nur: wennDu gesetzlich versichert bist:
Du kannst eine Haushaltshilfe ebantragen, wenn Dein Arzt Dir die Notwendigkeit bescheinigt.
Die haushaltshilfe kann jemand "Fremdes" sein
- eine Freundin springt ein und sie bekommt dafür einen bestimmten Tagessatz (ist nicht viel)
- Du findest eine Haushaltshilfe z. B. über Caritas, AWO o. ä. (DAS ist oft das Problem über diese Schiene so schnell mal jemand zu bekommen, das kann ganz verschieden sein....)
- Dein Mann springt ein, dann bekommt er ca. 60% seines Nettos als Ausgleich (die Höhe des Krankengeldes)
Hilft das?
Désirée
Gute Besserung!
von
desireekk
am 04.10.2015, 16:44
Ok, hier liegt irgendwie das Problem.
Welcher Arzt bescheinigt mir das? Der der die Überwisung ins KH ausgestellt hat und die OP angeordnet hat? Mein Hausarzt? Das KH?
Wie gesagt ich weiß es erst seit freitag, bin mit der Diagnose schon irgendwie überrant worden, Mittwoch schon Gesprächzur Vorbereitung und dann kann es sein, dass es Donnerstag schon gemacht wird (das weiß ich aber noch nicht)
Ich hab irgendwie keine Zeit alles gescheit zu planen und zu durchdenken :-(
von
BellaTiger
am 04.10.2015, 18:20
ich hatte solche Phasen schon und nichts bekommen...
Ruf doch mal Deine Kasse an und lass Dich beraten
dagmar
von
Ellert
am 05.10.2015, 11:32
Das ist unterscheidlich und da kann dir nur deine KK auskunft geben.
Mitglied inaktiv - 06.10.2015, 10:23