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Mutterschutz und Elternzeit berechnen

Thema: Mutterschutz und Elternzeit berechnen

Hallo, ich bin aktuell mit Kind 2 Schwanger und versuche grade meine Elternzeit zu berechnen. Allerdings komme ich jedesmal auf ein anderes Ergebnis, irgendwo hab ich einen Rechenfehler. Also ich möchte gerne 12 Monate Elternzeit nehmen. 10 davon volle Elternzeit und 2 Monate möchte ich dann langsam wieder in den Beruf rein. Mein Mann möchte auch 3 Monate Elternzeit nehmen. 2 Monate direkt am Anfang, so wie bei Kind 1 auch, das hatte uns gut gefallen. Und nochmal zwischendurch 1 Monat. Also habe ich zusammen gerechnet insgesamt 13 volle Monate Elternzeit und 2 Monate wo ich Teilzeit arbeiten will, also Elterngeld Plus bekomme. Dann passt das doch, oder? Also man hat doch 14 Monate volles Elterngeld bzw. 28 Monate halbes. 13 volle Monate und 2 halbe sind dann doch quasi 14 volle oder? Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine. Nicht das ich hinterher einen Monat zu viel habe und dann heißt es ich bekomme gar kein Elterngeld oder nur das halbe obwohl wir mit dem ganzen gerechnet hatten. Zweite Frage: Wann beginnt die Elternzeit? Monat 1 und 2 bin ich ja in Mutterschutz und bekomme Mutterschaftsgeld oder? Bei Kind 1 war ich da grade am ende der Ausbildung und habe daher kein Mutterschaftsgeld bekommen. Daher ist das mit dem Bezug neu für mich. Dann würde die Elternzeit/das Elterngeld ab Monat 3 losgehen, richtig? Danke an euch.

von TASHA5600 am 24.08.2016, 15:43


Antwort auf Beitrag von TASHA5600

Stimmt so nicht ganz. Du bekommst zwar die ersten beiden Monate Mutterschutzgeld, aber die werden trotzdem beim Elterngeld abgezogen. Bei vollem Bezug bist du also spätestens am 1ten Geburtstag mit dem EG durch. Und dann hätte der Vater zwei Monate noch zur Verfügung. Will er 3 Monate nehmen, dann musst du einen deiner abgeben. Wenn der Vater die beiden ersten nehmen will, dann verbraucht ihr für diese Zeit 4 volle Monate. Bliebe 3 volle Monate für Papa, 8 volle und 2 halbe für dich und die beiden mutterschutzmonate ebenso für dich. Heisst für dich aber auch, das du schon vor dem ersten Geburtstag arbeiten musst wenn ihr auf das Einkommen angewiesen seit. EZ würde ich ab Geburt rechnen. Und bei der Meldung auch feste Daten angeben. Keine Angabe wie ich nehme ein Jahr...

Mitglied inaktiv - 24.08.2016, 23:02


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Ok, ich steh grad ein bisschen auf dem Schlauch. Versteh ich das so richtig?: Ich habe die ersten beiden Monate Mutterschutz und erhalte Mutterschaftsgeld. Elternzeit wird nicht anschliessend gerechnet, sondern ebenfalls ab dem Tag der Geburt und somit kommt das Elterngeld auch schon ab dem Tag der Geburt. Also habe ich Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig? In den ersten beiden Monaten? Verstehe ich grade nicht so ganz, vielleicht hab ichs aber auch Missverstanden. Ich meine... dass wäre ja irgendwie sinnlos. Das ist ja quasi Doppeltgemoppelt. Da wird man ja quasi benachteiligt wenn man Elternzeit/Elterngeld beantragt. Jeder hat ja die 8 Wochen Mutterschutz/Mutterschaftsgeld. Ok, ich glaub ich habs nur nicht richtig verstanden. Könntest du mir das bitte nochmal für ganz doofe erklären?

von TASHA5600 am 26.08.2016, 09:13


Antwort auf Beitrag von TASHA5600

Na, Mutterschutz hat zwar jede Frau nach einer Geburt, aber nicht jede bekommt Mutterschutzgeld. Damit Frauen welchen das nicht zusteht auch entsprechend Geld bekommen, wird eben ab Geburt das Elterngeld gerechnet. Und, nicht immer ist das Mutterschutzgeld höher wie das Elterngeld, auch dafür muss es ja eine Lösung geben. Also wird beim Elterngeld die ersten beiden Monaten immer der Mutter zugerechnet, weil die auf jeden Fall in dieser Zeit daheim sein muss wegen Mutterschutz. Für die EZ gilt, das man sie eben 7 Wochen vor Antritt melden muss. Frau hat aber mindestens ein 8wöchiges Beschäftigungsverbot nach der Geburt eben wegen Mutterschutz. Aus diesem Grund kann Frau eben bis zu 1 Woche nach der geburt die EZ anmelden und wahrt damit alle Fristen. Der einfach halber kann man dann eben auch EZ ab Geburt rechnen - Frau darf ja eh nicht arbeiten Und, der 3te Geburtstag des Kindes ist spätestens der erste Arbeitstag, nicht 3 Geburtstag plus 8 Wochen Mutterschutz. Rechnet man ab Geburt ist man dann eben auch bei 3 Jahre EZ. Dazu ab gab es - jedenfalls früher - auch die Situation das Frau wegen der EZ für Kind1 daheim war und dann kam innerhalb dieser Kind2. Bleibt die Frau dann in der EZ für Kind1, dann bekommt sie nur das Mutterschaftsgeld von der KK. Weil ihr eigentlichen VZ-Vertrag beim Arbeitgeber ja wegen der noch laufenden EZ ruht. Beendet sie dagegen die laufende EZ zum neuen Mutterschutz, dann lebt der VZ-Vertrag wieder auf und sei bekommt auch den Anteil vom AG. es ist also durchaus sinnvoll Mutterschutz und EZ einzeln zu sehen, was dann eben auch bedeutet das beides gleichzeitig unabhängig von einander gerade aktuell sein kann. Dazu ab kommt dann noch Elterngeld. Nicht jeder der Elterngeld bekommt ist eben auch in EZ. Eine Hausfrau ohne Ag kann ja auch Elterngeld beziehen, dann eben nur den Mindestsatz, aber sie kann keine EZ nehmen - weil eben keinen Arbeitgeber. Dazu ab können wohl Studenten auch weiterhin studieren ohne das sie sich in EZ befinden, bekommen aber trotzdem Elterngeld. Also ja, auch Elterngeld und Elternzeit muss man trennen. Und man kann ja auch 3 Jahre EZ nehmen, bleibt im ersten Jahr daheim wo es das Elterngeld gibt und geht danach innerhalb der EZ in Teilzeit arbeiten. Man darf nicht gekündigt werden, nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten, das Einkommen bzw dessen Höhe ist aber ohne Belang sobald der Elterngeldanspruch sich erledigt hat. Außerdem hat JEDES Elternteil unabhängig von einander die freie Wahl wie es die EZ und die Zeiten aufteilt. Theoretisch könntet ihr also auch beide 3 Jahre in TZ innerhalb der EZ arbeiten. Wie Dein Mann seine EZ sich aufteilt, ob er sie nutzt oder nicht, ist ihm überlassen. genau wie du deine frei wählen kannst. Nur beim EG müsst ihr euch halt einigen, da könnt ihr höchstens 14 volle Monate EG nutzen und die müssen spätestens zum 14ten Lebensmonate genommen worden sein. Und jeder muss eben mindestens 2 volle Monate nehmen - Du hast deine 2 vollen durch den Mutterschutz dann schon erfüllt. Solange ihr EG bekommt (jedenfalls im ersten Jahr) wird allerdings ein Einkommen desjeniger der EG bezieht entsprechend angerechnet. Nur den Mindestsatz von 300 €, den gibt es mindestens immer. Du siehst also, Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit sind unabhängige Dinge - welche nur teils zusammenhängen. Und welche recht flexibel gestaltet werden können.

Mitglied inaktiv - 26.08.2016, 21:14