We4you

Forum We4you

Grabpflege - Erbschaft

Thema: Grabpflege - Erbschaft

Ich würde gern mal wissen, wie sich das rechtlich verhält. Ein Cousin meiner Mama verstarb im Februar. Meine Mama und Cousins haben die Beerdigung organisiert. Das Hab und Gut des Cousins wurde an den NABU vererbt. Bisher ist noch immer das an Pflanzen auf dem Urnengrab, was bei der Beerdiung in einer Schale war- sieht nicht mehr so schön aus. Wer muss nun die Pflege des Urnengrabs übernehmen? Der NABU als Erbe? Die Cousins ? ( Nähere Verwandte gibt es nicht) LG Muts

von Muts am 23.07.2016, 22:39


Antwort auf Beitrag von Muts

Der NABU mal sicher nicht, wenn tausend Leute denen was vererben, soll der NABU dann tausend Gräber pflegen... Schade dass sich so eine Frage überhaupt stellt und nebenbei, wenn die Pflege niemand übernehmen möchte, warum wird nicht in einem Friedwald oder anonym bestattet. Somit finde ich, dass diejenigen, die die Bestattung organisiert haben, auch für die Pflege verantwortlich sind.

von Fru am 24.07.2016, 09:42


Antwort auf Beitrag von Muts

Nicht der Erbe muss das Grab pflegen. Wem gehört das Grab? Die Familie, die es gekauft hat, pflegt es in der Regel. Das schreiben die Nutzungsbedingungen der Friedhofssatzung vor. Als mein Vater starb war ich 18 und habe dieses Grab mit meiner Schwester gekauft/ gepachtet. Wir haben eine Platte drauf machen lassen und einen Friedhofsdienst damit beauftragt eine Schale, den Jahreszeiten angepaßt 4x im Jahr, zu bepflanzen. Wir wohnten ca 60km weit weg und es war klar, dass wir nicht öfter hinfahren würden. Ich war dann insgesamt 2x da, irgendjemand hatte wohl immer noch ein Blümchen drauf gestellt. Das Grab wurde nach 25 Jahren aufgelöst. Im Nachhinein würde ich es wieder so machen. Ich habe die Trauer mit mir ausgemacht, dass war ein Prozess über Jahre und die 2x die ich dort war, waren am Ende wichtig für mich. Noch heute denke ich, ich würde dort gerne nochmals hin um ihn und meine Verwandten väterlichseits einen Besuch "abzustatten" um ihnen nahe zu sein. Doch das ist nun rum und auf der anderen Seite wären für die 2/ 3 Besuche, der Erhalt des Grabes ein teures Vergnügen. Ich würde mit dem Grabeigentümer sprechen und aushandeln wie ihr mit der Grabpflege verfahrt und wie ihr die Kosten aufteilt.

von aus 4 mach 3 am 24.07.2016, 12:25


Antwort auf Beitrag von Muts

Das Grab wurde aus dem Vermögen des Verstorbenen gezahlt und meine Mama und Cousins wollten auch die Grabpflege aus dem Vermögen regeln lassen, hatten auch schon Angebote eingeholt. Dann kam der Notar und meinte, es wäre Sache des Erben und sie könnten dafür kein Geld mehr vom Vermögen nehmen. Der Nabu hat nicht nur eine größere Summe geerbt, sondern auch das Haus des Verstorbenen. Es ist ja nicht so, dass wir erwarten, dass der Nabu das Grab pflegt, der kann es ja - genau so wie vorgesehen- in Auftrag geben. LG Muts

von Muts am 24.07.2016, 22:08


Antwort auf Beitrag von Muts

Hallo Muts, ich meine, das hätte der Erblasser festlegen müssen, wer das Grab pflegen soll. Nur dann hättet ihr vom Erbe Geld dafür abzweigen können. So ist das natürlich blöd, wenn der NABU Alleinerbe ist und ihr die Grabpflege bezahlen sollt. Hast du schon den NABU kontaktiert? Vielleicht gehen die ja freiwillig irgendwie auf das Problem ein. Viele Grüße Mehtab

von Mehtab am 25.07.2016, 10:01


Antwort auf Beitrag von Mehtab

Der NOtar wollte sich um alles kümmern. Der Cousin hatte in den letzten Jahren einen Betreuer, der sich um alles gekümmert hat. Leider hat der Betreuer wohl mehr dafür gesorgt, dass er Dinge auf die Seite schaffen konnte und das Haus ausräumen lassen , schon als der Cousin noch im Seniorenheim war. Als der Cousin dann verstorben war, durfte der Betreuer angeblich gar nichts mehr machen, nicht mal das Seniorenheim über seinen Tod informieren ( er war im Krankenhaus verstroben) Der Betreuer hat wohl gar nichts im Vorfeld geregelt oder besprochen, was im Falle des Todes geschehen sollte. Der Notar hat immer angegeben, er würde den Nabu informieren, aber ob das geschehen ist, wissen wir nicht. LG Muts

von Muts am 25.07.2016, 20:59


Antwort auf Beitrag von Muts

Hallo Muts, ja, ich war letzte Woche auf einem Vortrag über die Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Da gibt es viele Beispiele, wie man es nicht machen sollte, aber jetzt ist es halt, wie es ist. Ich würde an deiner Stelle trotzdem einmal nachfragen beim Notar, ob er etwas veranlasst hat, wahrschneinlich nichts, und dann würde ich beim NABU die Situation schildern. Ansonsten kannst du kaum etwas tun, denn das Erbe ist verteilt und niemand möchte offensichtlich die Grabpflege übernehmen. Ich finde es auch sehr traurig, aber so ist die Realität. Wenn du willst, kannst du ja vielleicht die Grabpflege auf eigene Kosten übernehmen. Tut mir leid, aber ich kann es nicht anders sagen, weil eben keine entsprechenden Regelungen getroffen worden sind. Viele Grüße Mehtab

von Mehtab am 26.07.2016, 10:31


Antwort auf Beitrag von Muts

Zuständig für die Grabpflege ist grundsätzlich der Grabnutzungsberechtigte, in eurem Fall also die Cousins. Nämlich die, die die Grabstelle für eine bestimmte Zeitspanne "gepachtet" haben. Der Erbe hat in eurem Fall nichts damit zu tun - und ihr hättet auch nicht ohne Weiteres Geld aus dem Nachlass für die Grabpflege nehmen können. Das geht nur, wenn es testamentarisch so festgelegt wurde. Man kann das Grab ja auch kostengünstig und mit wenig anspruchsvollen Pflanzen bepflanzen...

von Salkinila am 26.07.2016, 10:32


Antwort auf Beitrag von Muts

Ich würde auch sagen, dumm gelaufen!!! Es gibt jetzt so ansprechende Gemeinschaftsgrabanlagen, dass man sich wirklich nicht für ein aufwändiges eigenes Grab entscheiden muss, wenn die Liebe in der Familie so gering ist, dass a) das gesamte Erbe an den NABU geht und b) die Grabpflege als so unzumutbar empfunden wird. Trini

von Trini am 27.07.2016, 08:29