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Vorschule Anwesenheitspflicht?

Thema: Vorschule Anwesenheitspflicht?

Hallo Allerseits, vielleicht könnt Ihr mir helfen... Mein Sohn (6 Jahre) ist noch nicht schulpflichtig, geht aber in die Vorschule einer Grundschule. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass für ihn keine Anwesenheitspflicht besteht, da er, wie gesagt, erst 2009 schulpflichtig wird. Nun haben wir Urlaub gebucht (logischerweise nicht in den Ferien) und der Schulleiter sagt mir, er müsste das eigentlich anzeigen und ich hätte unter Umständen mit einem Bußgeld (!!!) zu rechnen, da für mein Sohn mit Eintritt in den Schulapparat nun doch die Anwesenheitspflicht herrscht. Steh' ich im Wald, oder hat der Mann tatsächlich Recht? Mit urlaubsreifen Grüßen Saskia08

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 11:56


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Ist bei uns auch so.Wir haben extra eine Mitteilung, dass auch für den Schulkindergarten in der Grundschule Anwesenheitspflicht besteht und es einer Genehmigung bedarf, wenn das Kind früher in die Ferien möchte. anja

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 12:24


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Hallo, ja auch hier in unsrer Kita, wo die Vorschule tägl. stattfindet, kann man das Kind nicht einfach mal so zu Hause lassen, da muß es schon triftige Gründe geben. Einfach so in Urlaub fahren ist hier nicht drin. LG Snow

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 16:21


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ok, vielen Dank, aber kann mir auch jemand erklären, wieso? Ich meine, wenn ich das Kind ordnungsgemäß und rechtzeitig für den Zeitraum abmelde, wo ist dann das Problem?

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 16:40


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weil ja der Schulkindergarten der Schule angeschlossen ist und eben auch dem Direktor und den Schulzeiten untersteht. Hat ja auch versicherungsrechtliche Gründe , nehme ich an. Ich weiß ja nicht, wie es bei euch ist ,aber meine Tochter hat genau die Schulzeiten, wie alle anderen Klassen auch und eben auch Ferien. anja

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 17:33


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Ich denke mal das es daran liegt das die Kinder eine regelmäßigkeit lernen sollen und da auch in der Vorschule der Stoff nach und nach beigebract wird, kann man sein Kind nicht einfach daheim lassen , da ja sonst das was in den 1,2,3 Wochen vermittelt wurde eben nicht ans Kind weiter gegeben werden konnte. Find ich aber auch absolut logisch und okay so !

Mitglied inaktiv - 30.09.2008, 20:19


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mann,da ist ja unsere Kita hintenan,,,,unsere gruppe hat nur 1x wöchentlich vorschule so ca.1h,aber auch in einer grundschule....

Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 12:20


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Der Schulkindergarten der den Schulen angeschlossen ist, hat nichts mit der Vorschule bzw dem Vorschulprogramm im Kindergarten zu tun. So ein Schulkindergarten ist eigentlich für Kinder, die zwar schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind. anja

Mitglied inaktiv - 01.10.2008, 15:06


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Wo genau ist dein Sohn? Vorschule bedeutet hier im Kindergarten das letzte Jahr. Die Kinder sind im KiGa angemeldet und werden von den Erzieherinnen auf die Schule vorbereitet. Vorklasse bedeutet, dass die Kinder in der Schule angemeldet sind, aber noch nicht die erste Klasse besuchen, was verschiedene Gründe haben kann (meist schulpflichtig, aber nicht schulreif). Eingangstufe bedeutet ebenfalls, dass die Kinder in der Schule angemeldet sind und die erste Klasse zwei Jahre lang besuchen (da beginnt die Schulpflicht dann mit 5 Jahren). Du wirst doch wissen, wo dein Sohn angemeldet ist, oder? Und wenn er in der Schule angemeldet ist und ich deine Schulleiterin wäre, würde ich in der Tat ein Bußgeldverfahren einleiten. VG Annette

Mitglied inaktiv - 02.10.2008, 17:32


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Hallo, ein Sohn war in der Vorschulgruppe der Sprachheilschule und wir bekamen mit Schuleintritt auch eine Info, das mein Sohn damit als eingeschult gilt und die Schulpflicht auch für ihn gilt. Es gab übrigens auch 3jährige Kinder in der Gruppe (mit Sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache) die damit der Schulpflicht unterlagen. Es geht ja unter anderem auch darum, das für die Kinder ja auch ein Förderplan erarbeitet wird, da einfach mal schwänzen ist dann ja sehr kontraproduktiv. Einige Kinder kommen auch aus sozial schwachen Familien - da wir schnell mal gesagt, heute hab ich keine Lust zum aufstehen. Grüße Dhana

Mitglied inaktiv - 02.10.2008, 23:32


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So, ich habe mich nun direkt bei der Schulbehörde erkundigt. Schüler, egal welchen Alters haben grundsätzlich das Recht, aus besonderen Gründen für bis zu 6 Wochen freigestellt zu werden. Hamburger Schulgesetz §28, Absatz 3. Dies erfolgt auf Antrag bei der Schulleitung. In unserem Fall war die Auskunft der Schulbehörde, dass es für unser Sohn, da noch nicht schulpflichtig und wir nebenbei gemerkt für die VS bezahlen, keinerlei triftige Gründe gibt, so einen Antrag für die Freistellung nicht zu bewilligen. Laut Schulbehörde ist es vollkommen legitim, wenn Eltern VOR Beginn der Schulpflicht mit ihren Kindern noch einmal "kostengünstig" in den Urlaub wollen. Damit hier kein falscher Eindruck entsteht: Ich halte die Schulpflicht für wichtig und schützenswert. Ein Kind ab der 1. Klasse hat im Unterricht zu erscheinen, es sei denn, es trägt den Kopf unter dem Arm. Aber ich habe etwas gegen Schulleiter (oder einfach Menschen mit Entscheidungsgewalt) die einfach Behauptungen in den Raum stellen, ohne genau zu wissen, wie die Sachlage tatsächlich ist. Soll heißen: Vor dem Aufplustern erstmal schlau machen. PS: und ja, ich weiß sehr wohl, wo mein Sohn angemeldet ist, was sollen diese Spitzen? Saskia08

Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 10:21


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Mit den "Spitzen"? "Besondere Gründe" sind KEIN kostengünstiger Urlaub, wenn das Kind in einer Schule angemeldet ist. Daher die Frage, was denn nach deiner Definition "Vorschule" bedeutet. Und ich wollte dir mit meiner Frage, wo denn dein Kind angemeldet ist lediglich helfen, Licht ins Dunkel zu bringen, da m.E. die Frage, ob diese Befreiung legitim ist oder nicht, von der Zuständigkeit (also Schule oder KiGa) abhängt. Ich frage mich allerdings, warum du dich jetzt über den Schulleiter aufregst? Ist er jetzt für euch und eure Belange zuständig oder nicht? Und wenn nicht, dann frage ich mich, wieso du ihn überhaupt mit eurer Urlaubsplanung belämmerst und dann obendrein noch über ihn motzt, wenn er doch sowieso nicht für euch zuständig ist und somit auch gar nichts zur Sachlage wissen KANN? VlG und schönen Urlaub! Annette

Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 20:08


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Siehste, meine Rede... Vorschule wird in diesem Fall wie Kindergarten behandelt. Schöne Reise!

Mitglied inaktiv - 05.10.2008, 16:50


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Das kann man mal wieder so pauschal nicht beantworten. Bei uns in HH war meine Tochter in der Vorschule, und wir konnten frei entscheiden (wie auch im Kindergarten) ob sie hingeht oder nicht. Wir mußten es natürlich rechtzeitig bekanntgeben, wenn sie aus anderen als Krankheitsgründen fehlen sollte. Allerdings war es genauso wie im Kindergarten auch nicht gern gesehen. Aber das ist ja eine andere Geschichte....

Mitglied inaktiv - 04.10.2008, 13:24