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Wie jung darf ein (Vor)-Schulkind in Bayern sein?

Thema: Wie jung darf ein (Vor)-Schulkind in Bayern sein?

Hallo, ich frage nur interessehalber, weil mich eine Mutter aus dem Kindergarten darauf angesprochen hat. Meine Tochter ist im Februar 2006 geboren. Heute fing bei uns wieder der Kindergarten an, und alle Freunde meiner Tochter sind schon Vorschulkinder (geb. im September 2006 und früher). Jetzt hat mich eine Mutter gefragt, ob meine Tochter nicht auch schon nächstes Jahr eingeschult werden könnte. Wisst ihr da was (bin ehrlich gesagt zu faul zum googeln)? Ich habe nicht vor, meine Tochter nächstes Jahr einschulen zu lassen, da sie dafür sowieso noch viel zu schüchtern ist (mal abgesehen vom sonstigen Entwicklungsstand, den ich nicht objektiv beurteilen kann). Ich bin froh, dass ich mir aufgrund ihres Geburtsdatums da gar keine Gedanken machen musste. Aber ich merke schon, dass der Trend hier in der Gegend eindeutig zum frühen Einschulen geht. In der Kindergartengruppe meiner Tochter gibt es dieses Jahr 15 Vorschüler (von 25 Kindern). Gut die Hälfte davon sind im Zeitraum von September bis Dezember geboren. LG.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 19:12


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Ich weiß es leider nur für Ba-Wü: wird ein Kind bis zum 30.9. sechs Jahre alt, ist es ein MUSS-Kind, wird es bis zum 30.6. des nächsten Jahres sechs, ist es ein KANN-Kind. Wahrscheinlich sind die Freunde deiner Tochter Sept. 05 geboren und nicht 06, oder? Die würden dann nächstes Jahr ganz normal eingeschult.

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 20:20


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Ähm, ja genau, Sept. 05. Zu schnell abgeschickt. Bis zum 30.6. des nächsten Jahres, dann wäre meine tatsächlich schon ein Kann-Kind? Mit 5 J. 7 Mon., puh. Neee, das wäre nix, glaub ich. Verm. wird das dann in Bayern ähnlich sein wie in Ba-Wü. Danke dir. Meine Tochter hat heute schon rumgezickt, weil sie noch kein Patenkind bekommen hat. Das kann noch was werden, wenn sie mit den "Babys" im Gruppenraum bleiben muss und ihre Freunde Buchstaben lernen dürfen. Zum Glück sind das bei uns höchstens zwei Stunden pro Woche. Da müssen die Erzieherinnen durch ;-)

Mitglied inaktiv - 01.09.2010, 20:36


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soweit ich weiß : bis 30.9. Mußkind, bis 31.12. Kannkind

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 14:38


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Möglich wäre die Einschulung schon mit schulpsychologischem Gutachten. Bei uns (brandenburg) ist Stichtag der 30.9., Kann-Kinder bis 31.12. und alles was noch jünger ist , fällt unter Früheinschulung. Ich habe ein März-Kind mit 5 eingeschult, demtentsprechend hat er schon mit 4 die Vorschule mitgemacht.

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 07:26


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Hallo, alle Kinder die bis 30. Sept. geboren sind, sind Muss-Kinder. Oktober, November, Dezember-Kinder sind Kann-Kinder. Alle Kinder die jünger eingeschult werden sollen, brauchen ein Gutachten. LG Inge

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 10:27


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Danke!

Mitglied inaktiv - 02.09.2010, 10:52


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Uns erklärte es die Rektorin für ihre Schule in BaWü so: -30.09. eines Jahres Muss-Kinder -30.06. des Folgejahres Kann-Kinder -30.09. des Folgejahres mit Gutachten oder eben gar nicht. Für die August und September-Muss-Kinder gibt es eine leichtere Rückstellungsmöglichkeit. Grüßle aus dem Ländle

Mitglied inaktiv - 06.09.2010, 11:27