hallo, mein sohn kommt dieses jahr in die schule und ich lebe von dem kindesvater mehr als 3 jahren getrennt. er kümmert sich garnicht um den kleinen. Ich habe gehört das der Kindesvater aber auch einen Teil dazu zahlen muss wenn aussergewöhnliche kosten sind. es geht darum, weiß jemand ob das stimmt das wir uns das schulzeug und was dazu gehört vom geldlichen her teilen können. oder muss ich allein dafür aufkommmen? Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 08:29
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Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:37
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Müssen tut er nicht, da die Kosten durch den Unterhalt abgegolten sind.
LG
Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 15:16
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außergewöhnliche kosten in außergewöhnlicher höhe und nicht vorhersehbar.
trifft leider beim schulanfang nicht zu.....
bei den betreuungskosten müßte er aber dazuzahlen, allerdings sind die jugendämter da nicht sonderlich hinterher und froh, wenn überhaupt unterhalt gezahlt wird.
Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 18:04