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wie ist das in Eurem Bundesland? Grundschulwahlrecht oder nach Wohnbezirken

Thema: wie ist das in Eurem Bundesland? Grundschulwahlrecht oder nach Wohnbezirken

eingeteilt. Würde mich mal interessieren. Hier in Baden-Württemberg wird nach Wohnbezirken eingeteilt, erst ab der weiterführenden Schule hat man die volle Auswahl. Und bei Euch??

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 08:44


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Allerdings kann man das Kind auf einer anderen Schule anmelden, wenn Ganztagsschulbedarf ist und die "eigene" Grundschule das nicht anbietet oder wenn das Kind einen speziellen Förderbedarf hat und beispiels weise in eine Integrativklasse muss.

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 08:57


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wenn beide Eltern berufstätig sind, und man z.B eine Tagesmutter in einem anderen Stadtbezirk hat, welch das Kind nach der Schule aufsuchen wird, dann kann man eine Ausnahmengenehmigung einholen , dass das Kind eine andere Schule besuchen darf.

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 09:47


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Sag mal ich glaube das seit diesem Schuljahr auch in BaWü freieGrundschulwahl ist.

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 10:42


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Echt? Davon weiß ich nichts. Hier in BW gilt (noch) Wohnbezirk = Einschulungsbezirk, sei denn man ist berufstätig und kann eine Betreuungskraft nachweisen, z.B. Oma, Tagesmutter, etc.

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 11:11


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muss mich dann mal schlau machen ob das neu geregelt wurde...

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 11:14


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Ich meine sowas gelesen zu haben. Zumindest kommen an unsere Grundschule Kinder aus anderen Bezirken. Die Kooperationslehrerin hat das letzte Woche gesagt weil wir wegen der klassenstärke gefragt haben. Sie meinte das ist nicht zu beurteilen wegen den Kindern die von auserhalb kommen .

Mitglied inaktiv - 27.01.2009, 12:10


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wir können auch die Grundschule frei wählen(z.b. eher in Arbeitsplatznähe als in Wohnortnähe)allerdings werden die Kinder immer noch nach Wohnort eingeteilt und angeschrieben und man hat auf anderen Schulen keine Anspruch auf einen platz-hießt wenn ich mein Kind im Nachbarort anmelde und die haben ihre plätze voll bekommt sie den Platz dort nicht,reicht die Kapazität der Schule dann kann sie auch dort gehen lg marou

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 12:19


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Hallo Mein Sohnemann kommt im Sommer auch in die Schule , wohnen in BaWü und ich hab mich erst gestern noch mit der Kiga Leitung unterhalten, weil wir umgezogen sind, die meinte, dann würde mein Sohnemann ja jetzt in die andere Grundschule vor ort kommen, weil wir jetzt in einem anderen Bezirk wohnen würden! Dabei find ich das in unserm Fall total bekloppt, wir haben in unserer Straße eine Grundschule, mein Sohn müsste nur durch die seitenstraße gehen, aber die wäre angeblich für uns nicht zuständig, er muss bis in die stadt laufen, an ner viel befahrenden straße entlang, über 3 Ampeln etc. und wäre insgesamt 15 min unterweg, wo hin gegen zu anderen schule in unserer straße grad mal 2-3 minuten entfernt wäre! Totaler scheiß wenn das wirklich so sein sollte! LG Melanie

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 12:45


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Hallo, in Bayern sind die Grundschulen nach Schulsprengel eingeteilt - da gibt es kein Wahlrecht. Ausnahmen wegen Betreuung oder so ist aber auf Antrag möglich. Hauptschulen gibt es diesen Schulsprengel auch, kann man sich auch nicht aussuchen. Realschulen und Gymnasium gibt es keinen offiziellen Schulsprengen, aber meist werden die Fahrtkosten nur in die nächste weiterführende Schule übernommen - oder es gibt nur Busse die in eine Richtung fahren. Das Problem haben wir heuer, es wird relativ nahe ein neues Gymnasium gebaut, das für meinen Sohn von den Fächern her sehr intressant wäre - aber in diese Gymnasium wird von uns aus keine Busverbindung eingerichtet - man kann ja an das andere gehen. Obwohl die neue Schule eigentlich näher wäre. Grüße Dhana

Mitglied inaktiv - 28.01.2009, 14:56


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hallo! also ich weiß es nicht genau, kenne einige aus unserem ort die die kids auf der ganztagesschule in saarlouis( wir wohnen im stadteil von saarl.) geben ging wohl ohne probleme( auch wechsel innerhalb der 4 jahre wg. lehrerprobleme), weiß aber nun auch von jemandem, der sein kind in ein anders stadteil geben wollte, die musste einen nachweis über eine Tagesmutter bringen, damit sie ihn dort anmelden konnte, was ich allerdings nicht so wirklich vestanden hatte wo da der sinn besteht.... dachte eigentlich bei uns sei es egal wo man sein kind hingibt, zumindest innerhalb der Stadt. ach so, wir sind saarland lg katja

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 08:34


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immer noch Grundschule nach Wohnbezirken, Ausnahmen wg. Betreuung müssen genehmigt werden. Bei uns im Kiga hängen auch die Termine der Elternabende für Schulanfänger nach Wohnbezirken aus. Schade.

Mitglied inaktiv - 29.01.2009, 20:30


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Soviel ich weiß, haben wir in NRW (oder nur Düsseldorf?) das freie Grundschulwahlrecht - aaaaber, die Grundschulen nehmen zuerst die Kinder aus dem Wohnbezirk auf, ist dann noch ein Platz frei, dann auch andere Kinder. Bei uns in der Ecke ist es echt kriminell geworden - die Kinder, die in unserem Stadtteil wohnen, sich aber zB einen Stadtteil weiter angemeldet haben und dort nicht genommen werden, haben u.U Pech und müssen auf die andere Rheinseite wechseln (vorallem Orgata-Kinder) - in den wenigen linksrheinischen Stadtteilen sind die Schulen komplett dicht....

Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 23:56