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Schuluntersuchung...Kopf schüttel, ist aber nur meine Meinung.

Thema: Schuluntersuchung...Kopf schüttel, ist aber nur meine Meinung.

Ich doch nicht, nur bissel Kopf schütteln. Mit dem Arzt meinte ich, wenn da ne OP ansteht, muss man auch allen möglichen Müll unterschreiben. Und nein, so geschützt sind die Daten nicht!!! (sollten sie nur) :-) Bei einer Schuluntersuchung geht es darum zu schauen, worauf muss ich mich als Erstklasslehrerin einstellen. Viell. schreibt der kleine Max mit inks, oder die Sophia hat ne Brille oder oder oder. Ja, wir werten das auch im Kollegium aus, aber nicht weil wir daran "Spaß" haben, sondern weil jeder Kollege wissen muss, was für Kinder ankommen. Wir hatten schon Zuckerkranke Kinder o.ä., wo es auch um Medikamente geben geht. Und manchmal halte ich auch Rücksprache mit dem Kiga. Bei uns werden Daten vertraulich behandelt, jeder Schüler/-in hat ne Akte... Und den Fragebogen nicht auszufüllen...finde ich....sorry, bissel kindisch.

von Jelsha00 am 14.01.2013, 17:56


Antwort auf Beitrag von Jelsha00

>>Und den Fragebogen nicht auszufüllen...finde ich....sorry, bissel kindisch. Wenn mir keiner sagt, warum ich sie ausfüllen muss, finde ich es verständlich. Warum z.B. wichtig ist, ab wann ein Kind trocken ist? Wichtiger wäre doch, ob es trocken ist. Welche Kinderkrankheiten ein Kind hatte ist m.E. komplett irrelevant. Gegen welche Kinderkrankheiten Antikörper bestehen (ob nun durch Impfung oder natürlich erworben) wäre sinnvoller. OPs, die heute keine Auswirkung mehr haben (z.B. Mandel, Blindarm, Paukenröhrchen mit 3), sind ebenfalls Daten, die m.E. nicht weiter helfen. Klar ist es wichtig zu wissen, ob die Kinder gut hören oder sehen und ob dafür ggf. Hilfsmittel notwendig sind. Auch Allergien, Asthma oder Neurodermitis sollten bekannt sein. Ganz toll finde ich bei unserem Bogen die Fussnote, dass die Angaben der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, wichtige Informationen dürfen allerdings mit Schulleiter, Lehrer oder Erzieher besprochen werden. Ah ja - wichtig... *grübel* Wer entscheidet was wichtig ist und warum? Und warum darf ich da nicht bestimmen in welchen Fällen die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird? Ich mag's nicht und muss zum Glück nur wenig ausfüllen.

von shinead am 14.01.2013, 20:48


Antwort auf Beitrag von shinead

"Ah ja - wichtig... *grübel* Wer entscheidet was wichtig ist und warum? Und warum darf ich da nicht bestimmen in welchen Fällen die ärztliche Schweigepflicht aufgehoben wird? "--> bei solchen Dingen würde ich mich auch verweigern ;-) Da finde ich zivilien Ungehorsam ganz hilfreich.

Mitglied inaktiv - 14.01.2013, 20:55


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Das ist doch kein ziviler Ungehorsam, wenn es eine freiwillige Angabe ist. Übrigens haben wir überhaupt keine Schuleingangsuntersuchung gemacht. Die hiesige Schule bat uns das nachzuholen, haben wir aber nie getan und bisher hat auch keiner gemeckert. Ich wüsste auch nicht wozu das gut sein soll, da unser Kind bereits zur Schule geht.

von Pamo am 15.01.2013, 08:23


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>>Da finde ich zivilien Ungehorsam ganz hilfreich. Ja, ich habe den Satz einfach mal ersatzlos gestrichen.

von shinead am 15.01.2013, 18:46


Antwort auf Beitrag von Jelsha00

Vor einer Operation MUSS IMMER eine Anamnese mit detailierten Fragen gemacht werden, denn es könnte hierbei um Leben und Tod gehen, wenn man auch nur das kleinste Detail unbeachtet lässt. Bei einer Einschulung erschließt sich mir nicht in jedem Fall der Sinn und die Notwendigkeit, die Detailfragen explizit zu beantworten. Eine einzige allgemeine Frage über chronische Krankheiten /Behinderungen des Kindes oder sonstige Besonderheiten würde im Prinzip vollkommen ausreichen. Schon die Frage nach dem Impfstatus ist völlig nutzlos, da es ja in Deutschland zum Glück noch keinen Impfzwang gibt und daher im Falle eines unbefriedigenden Impfstatus seitens der Schule nichts, aber auch gar nichts gemacht werden könnte gegen den Willen der Eltern. "Bei einer Schuluntersuchung geht es darum zu schauen, worauf muss ich mich als Erstklasslehrerin einstellen. Viell. schreibt der kleine Max mit inks, oder die Sophia hat ne Brille oder oder oder." Aha, und was gibt es da großartig sich drauf einzustellen? Brilllenträger, Linkshänder und ähnliche Normalitäten wird es immer und überall in einer Klasse geben. Das ist doch nichts außergewöhnliches, da muss man sich doch nicht wochenlang vorher drauf einstellen. Chronische Krankheiten, Störungen und Behinderungen sind was anderes, aber da reicht ja wie gesagt, eine einzige allgemeine Frage nach Besonderheiten mit einem langen leergelassenen Absatz, damit die Eltern auch ausführlich drauf antworten können, sofern sie das für notwendig erachten. Dieser Platz jedoch ist in den Fragebögen wiederum viel zu knapp gehalten - kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Ich hab schon mal ein extra Blatt deswegen anfangen müssen.

von Sailor am 15.01.2013, 09:27


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... fände ich es besser, wenn man die Kinder um den 6. Geburtstag herum beim eigenen Kinderarzt vorstellt und dieser dann eine Schultauglichkeitsuntersuchung macht. Die Kinder kennen den Arzt und die Umgebung. So kann es m.E. zu viel objektiveren Beurteilungen kommen. Außerdem kennt der KiArzt die komplette Vorgeschichte schon.

von shinead am 15.01.2013, 18:44


Antwort auf Beitrag von shinead

Shinead, so lief es bei uns in den USA: Um den 5. Geburtstag herum geht das Kind zur 5-Jahres-Untersuchung, dabei guckt der Kinderarzt ob es evtl. Probleme bei der Einschulung geben könnte. Man muss eh hin, um ein aktuelles Impfzeugnis zu holen oder eine Ausnahmegenehmigung um ohne vollständigen Impfungen einzuschulen. Auch da gibt es Fragebögen und auch da muss ich selbstverständlich nichts, darf aber wenn ich will. Darüber hinaus füllt man sowieso alles bei der Schule selber aus.

von Pamo am 15.01.2013, 18:53


Antwort auf Beitrag von shinead

Und auch da schließe ich mich an... Okay, wir haben keinen Kinderarzt, sondern nur ab der u3 die hausärztliche Versorgung, aber natürlich kennen unsere Hausärzte (Ehepaar) unsere Familie viel besser. Bei der Ärztin vom Gesundheitsamt damals bei der Großen dachte ich kurz, sie sei irgendwie betrunken, da sie nicht bis 10 zählen konnte und einen vollständigen Impfpass mit angeblichen Lücken füllte, die gar nicht da waren (was zur Belustigung unserer richtigen Ärztin führte)

Mitglied inaktiv - 15.01.2013, 20:43


Antwort auf Beitrag von shinead

Ohne Nachweis über die U9 im gelben U-Heft - zusätzlich zu allen anderen Einschulungsmusterungen - wird hier kein Kind zur Schule zugelassen. So ähnlich wird das jedenfalls hier in Bayern auf allen Einschulungs-Informationszetteln dargestellt. Ob es wirklich gesetzliche Pflicht ist, ist mir jedoch nicht ganz klar However, die U9 findet ja bekannterweise um den 5. Geburtstag statt, wird von den meisten Leuten auch wahrgenommen und gilt doch bereits als DIE ärztliche Untersuchung kurz vor Schuleintritt. Und da ja etliche Kinder bereits mit 5 eingeschult werden, ist das auch der richtige Zeitpunkt.

von Sailor am 15.01.2013, 21:06


Antwort auf Beitrag von Sailor

>>Ohne Nachweis über die U9 im gelben U-Heft - zusätzlich zu allen anderen Einschulungsmusterungen - wird hier kein Kind zur Schule zugelassen. Das stellen die vielleicht so dar, aber schlussendlich besteht Schulpflicht. Ein Kind muss eingeschult werden. Ob mit U9 oder nicht. Bei uns (Hessen) sind die U's Pflicht. Gehst Du nicht hin, geht die Info zum Jugendamt und die wollen dann das Kind sehen (und eine nachträgliche U) Eine U-Untersuchung mit 6 fände ich sinnvoll - da könnte man alles noch mal checken.

von shinead am 15.01.2013, 21:17


Antwort auf Beitrag von shinead

ehrlich gesagt, sooo viel besser kennt unser KiA meine Kinder nicht. Er sieht sie fast ausschließlich zu den Us, ansonsten, wenn sie krank sind. Aber Asthma und Allergien geb ich ja bei der Schule zm Wohle meines Kindes sowieso an, alles andere, was der Arzt sieht. Schnickschnack. Ich hab hier ein Kind, müsste das mit 6 zu ner U, wäre es schon zu spät, er wird erst nach der Einschulung 6, ist aber Pflichtkind... Und die Meinung des KiA zur Einschulung bei ihm, war echt lächerlich. Er kämpft noch mit dem /SCH/ ist extrem klein für sein Alter, deswegen sollen wir ihn zurückstellen lassen- unbedingt. Dass der junge Mann in die Schule möchte sei (O-Ton KiA vor dem Kind) 'sc*eißegal', er wisse ja gar nicht, was ihn dort erwartet. Könnte er jetzt schon fließend lesen, dann, ja dann wäre daswas ganz anderes, dann wäre eine Einschulung sinnvoll... ich habe mir Diskussionen gespart, mein Großer hätte mit 5;8 Jahren (also doch immerhin 3,5 Monate jünger als sein Bruder zur Einschulung) als Kannkind eingeschult werden können, lesend, schreibend, rechnend. Wir habens nicht getan, weil das Kind emotional und sozial nicht fit war. Das ist der Zweite aber definitiv, sogar sehr. Der Kiga rät ihn einzuschulen - beim Großen rieten sie davon ab... DAS ist die Instanz, die was taugt

von Snaffers am 15.01.2013, 21:40


Antwort auf Beitrag von Snaffers

... dann wäre das bestimmt kein Problem. Ich denke nicht, dass ein Schnupfen, ein Knick-Senk-Fuss oder die Größe etwas an der Einschulung ändern. M.E. ist das ein Relikt aus der Zeit, als U-Untersuchungen noch keine Pflicht-Untersuchungen waren. Kindergarten ist ja keine Verpflichtung. Mit den U-Untersuchungen holt man ja genau die Kinder ab, die eben nicht in eine KiTa gehen.

von shinead am 16.01.2013, 09:24


Antwort auf Beitrag von Snaffers

Da hast Du völlig andere Erfahrungen gemacht als ich. Bei uns war der Kiga die Instanz, die am wengsten getaugt hatte. Die Erzieherinnen haben meinen Sohn, als es um die die Entscheidung ging, ihn als Kannkind einzuschulen, völlig falsch eingeschätzt, hielten ihn für noch lange nicht schulreif und haben seine Unterforderung und den daraus resultierenden Frust völlig mißinterpretiert. Die Amtsärztin hielt ihn für voll schulreif und auch unser Kinderarzt pflichtete dem bei, hat mir auch später noch in längeren Gesprächen gute Tipps und Denkanstöße gegeben. Ich glaube, man kann das nicht verallgemeinern, jeder macht da so seine eigenen Erfahrungen mit Kindergarten, Amtsärzten und Kinderärzten. LG von Silke

von krummenau am 16.01.2013, 19:50


Antwort auf Beitrag von shinead

Es gibt keine Gesetzliche Grundlage für ein MUSS zum Untersuchen des Kindes. LG Steffi

von Jordis am 23.01.2013, 09:27