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schulbezirke

Thema: schulbezirke

hallo... ich habe vor kurzem einen brief-aufforderung zur schulanmeldung für nächstes jahr bekommen.. bei uns gibts grundschulen in der nähe (wohnen in niedersachsen) und 1 cousin und 1 cousine meiner tochter gehen auf die andere schule,also wollte ich sie auch gern dort anmelden..wir wohnen direkt gegenüber..jetzt wurde mir aber gesagt ich hätte da gar keine freie wahl sondern das richtet sich nach schulberzirke!! ehrlich gesagt möchte ich meine tochter nicht auf die schule schicken wo sie hin "soll".. kann man denn da wirklich gar nichts machen??ich finde es echt heftig das es nicht mir überlassen wird wo ich sie anmelden soll,sondern sie einfach dorthin schicken MUSS!!!! lg ania

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 07:48


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Du hast tatsächlich keine Wahl. Das ist zwar eine riesengroße Schweinerei und es gibt seit Jahren zahlreiche Initiativen, die versuchen, diese Regelung aufheben zu lassen aber im Moment... Es gibt Ausnahmeregelungen, wenn Du z.B. genau neben der anderen Schule arbeiten würdest und nur so die Betreuung nach der Schule optimal geregelt wäre. Oder wenn Du getrennt bist, das Kind gleich viel Zeit bei dem Expartner wie bei Dir verbringt und Ex in nem anderen Schulbezirk wohnt. In der Regel ist es aber schwierig, solche Extrawürste durchzubekommen. Tut mir leid, dass ich Dir nichts besseres sagen kann, ich hadere auch mit "unserer" Grundschule. LG Kaktusblüte

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 08:40


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ja, ist leider so, dass es in den meisten Bundesländern kein Grunschulwahlrecht gibt, sondern nach Einzugsgebieten eingeteil wird. es gibt nur die Möglichkeit, einen Umschulungsantrag zu stellen, wenn zum Beispiel, dein Kind nach der Schule mit Cousin und Cousine nach Hause kommt und dort betreut wird, oder Du eine Tagesmutter im entsprechenden Schulbezirk hast. Das letzte Wort hat allerdings die Schulleitung, aber versuchen kann man es ja.

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 09:20


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Ich kenne es auch so, dass man bei der Grundschule nicht frei wählen kann. Aber versuchen kostet nichts. Erkundige Dich doch mal ! LG Simone

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 13:27


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Weiss zwar nicht genau, aber ich dachte immer, wenn man den Zweitwohnsitz in der anderen Gemeinde angibt, so kann man das Kind auch dort in die Schule schicken. So machten es zumindest welche hier. Da wurde das Kind auf den Zweitwohnsitz der Oma gemeldet und die kleine konnte hier in die Schule gehen. Ich würde mich auch mal erkundigen.

Mitglied inaktiv - 28.03.2009, 20:12


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*g* Das merkst du aber früh... Es gibt Bundesländer, da besteht die "freie Wahl", solange an der Wunschschule genügend Plätze frei sind, zunächst werden aber alle Kinder es Wohnbezirks aufgenommen. Dann gibt es Bundesländer, da geht das nicht. Unter Umständen kann man eine Ausnahmegenehmigung übers Schulamt bekommen. Aber auch hier ist zunächst maßgeblich ob die aufnehmende Schule noch Kapazitäten hat und welche Gründe am trifftigsten sind. Viel Erfolg! Annette

Mitglied inaktiv - 29.03.2009, 09:45


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Ergänzend möchte ich noch sagen, dass das Wohnortsprinzip "nur" für staatliche Schulen gilt, bei privaten Schulen (Waldorf, Phorms, kirchl. Träger..) ist man in der Regel nicht daran gebunden, da gelten andere Aufnahmekriterien.

Mitglied inaktiv - 29.03.2009, 13:51


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Bin auch aus NDS und meine Kinder MÜSSEN nun auf die Grundschule, die ich nie gewählt hätte. Sie ist schlecht und liegt sehr abgelegen von uns aus. Kein Bus, da muß ich morgens 1 Stunde mit dem Kind hinlaufen, nachmittags zurück. Wie ich das machen soll, ist mir noch ein Rätsel. Mich ärgert das auch sehr, haben wir doch ganz in der Nähe viele Grundschulen, die bessere Lehrer, bessere Bildung bieten können. Bei den weiterführenden Schulen ist man auch an seinen "Bezirk" gebunden, zumindest bei uns :-(

Mitglied inaktiv - 30.03.2009, 15:25


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bei uns ist das so,dass cousin und cousine auf die selbe schule gehen und ich sie auch dorthin schicken wollte,weil sie dann mit denen mitgehen unnd wiederkommen könnte--und ich habe noch 2 andere kinder von denen 1 auch im kiga angemeldet ist der aber in eine ganz richtung ist und ich den halben tag nur mit bringen und abholen verbringen würd. würde das auch als grund zählen,oder können die dann einfach sagen-musst du selbst mit klar kommen- an wen muss ich mich da wenden?ans schulamt oder die schule??

Mitglied inaktiv - 01.04.2009, 17:20