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Rückstellung

Thema: Rückstellung

Hallo ich brauche mal eure Hilfe. Meine Tochter ist sehr schüchtern und motorisch etwas unbeholfen. Wir hatten die Schuleingangsuntersuchung und der Arzt empfiehlt eine Rückstellung. Das ist auch meine Meinung ich sehe meine Tochter noch nicht in der Schule, sie setzt sich selbst unter Druck seit dem sie weiß sie ist ein Vorschulkind und hat unheimlich Angst vor Fehlern. Mein Mann und ich haben uns letztes Jahr getrennt, meine Tochter ist bei mir gemeldet wir praktizieren das Wechselmodell. Jetzt ist es so, mein Kind geht mit einem Gastkindantrag in den Kiga im Nachbarort, für die Schule (inkl. Rückstellung) musste ich Sie in meinem/unseren Wohnort anmelden. Diese Schule sieht in der Rückstellung kein Problem und meinte das die Nachbargemeinde nun damit nichts mehr zu tun hätte. Ich aber aufgrund des Gastschulantrages den ich gestellt hatte (um mein Kind nicht aus dem gewohnten Umfeld zu reissen) nur Bescheid sagen solle. Am Dienstag war nun ein Screening für die Vorschulkinder im KIGA. Die Lehrerin hat meine Tochter zwar ebenfalls als sehr schüchtern und zurückhalten eingeschätzt aber als schulfähig. Es würde nichts machen das sie kein Selbstbewusstein hat und das ein oder andere Motorisch noch nicht könne da würde sich dann die Lehrkraft drum kümmern. (58 Erstklässler - 2 Klassen mit je 28 Kinder welche Lehrkraft kümmert sich da um einzelne Kinder????) Welche Schule bestimmt das denn jetzt? Meine Sprengelschule oder die Schule mit dem Gastantrag? Der Kindergarten hat mir schon angedroht das sollte mein Kind nicht eingeschult werden leider kein Gastantrag für ein weiteres Jahr in Ihrem Kindergarten ausgestellt wird. Ich blick nicht mehr durch bitte helft mir

von Tamarabraun am 16.03.2017, 14:39


Antwort auf Beitrag von Tamarabraun

Hallo, die Schule in der dein Kind dann geht, die darf mit dir zusammen bestimmen, ob das Kind zurückgestellt wird oder nicht! Es gibt Schulen, die reißen sich aus diversen Gründen darum, dass immer möglichst viele Kinder anfangen, das soll dich aber nicht beirren, zumal diese Schule hier nicht das sagen hat. Der Gastkindergarten kann dir allerdings ein weiteres Jahr verweigern, wobei ich es ohnehin besser fände, das Kind ginge dann dort in dem Ort in die Vorschule, wo es dann eingeschult wird! Lg

Mitglied inaktiv - 16.03.2017, 15:16


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Also ist die Aussage meiner Sprengelschule geltend oder? Klar reißt sich die Gastschule darum es ginge ja um die Klassenstärken also ob 2 oder evtl. sogar 3 Klassen zustande kommen. Ich kam gewaltig ins Zweifeln um ehrlich zu sein, ich war heilfroh das der Schularzt meine Einschätzung geteilt hat. Es steht bis zum Ende diesen Jahres womöglich ein Umzug an - ist noch nicht ganz spruchreif aber geplant. (Je nachdem wie unsere Baustelle fertig wird) Das heißt meine Tochter würde im neuen Kindergarten noch genug Möglichkeiten haben neue Kontakte zu knüpfen und dann mit den "neuen" Freunden eingeschult zu werden. Vielen Dank für deine schnelle Antwort

von Tamarabraun am 16.03.2017, 15:22


Antwort auf Beitrag von Tamarabraun

Meist hilft es, eine ganz klare Meinung zu haben und diese selbstbewusst zu vertreten. Kaum eine Schule wagt es, sich gegen selbstbewusst und bestimmt auftretende Eltern (selbstbewusst, nicht patzig oder unfreundlich) zu stellen und die Familie gegen den erklärten Willen zu einer Einschulung zu zwingen. Rechtliche Situation hin oder her. Bei Trennungssituationen hilft es meist auch, wenn beide Eltern zu den Gesprächen gehen und klar eine einheitliche Meinung vertreten. Macht einen klaren Plan: Kindergartenwechsel im Sommer und Einschulung im nächsten Jahr in die Schule an Deinem Wohnort. Begründet es mit den Defiziten und vielleicht auch mit der für Kinder immer belastenden Trennungssituation. Lasst keinen Zweifel daran, dass ihr euch davon nicht abbringen lasst. Dann klappt das auch.

von Murmeltiermama am 17.03.2017, 11:42