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Rückstellung

Thema: Rückstellung

Hallo, habe mal eine Frage, wenn man vergangenes Jahr zurückgestellt wurde (auf Elternwunsch), muss man dann dieses Jahr nochmal zur Schuluntersuchung und Schulanmeldung? Danke an alle!

von frühlingsmama am 18.01.2011, 10:43


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ja, bei uns schon. lg

von biggi71 am 18.01.2011, 11:15


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Hallo, Schulanmeldung bei uns ja Schuluntersuchung bin ich mir nicht ganz sicher - die hat mein Sohn ja schon gemacht, und damals hies es dann, die muss man nur 1x machen. Kann ich warscheinlich erst im April/Mai genau sagen, wenn die hier am KiGa wieder gemacht wird. Lg Dhana

von dhana am 18.01.2011, 16:52


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von kanja am 19.01.2011, 14:43


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bei uns müssen zurückgestellte kinder zur schuluntersuchung, Anmeldung und sogar zum Schultest. Weil sie wissen wollen ob das defizit das die Rückstellung begründet hat auch weg ist... In der Zeit kann man das zwar nicht wirklich feststellen aber gemacht wird es trotzdem... auch bayern übrigens

von wickiemama am 20.01.2011, 07:57


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Hallo, unsere Tochter wurde ja - wie auch die Ausgangsposterin schrieb - auf Elternwillen hin zurückgestellt. Die Schuluntersuchung hatte sie ja bestanden. Die Schulärztin hat mir den Zettel nur widerwillig unterschrieben und da stand dann irgendwas drauf, was das Jahr mehr im KiGa gerechtfertigt hat. Defizite gab es ja eigentlich keine. Wir mussten wirklich nicht mehr zur Schuluntersuchung, ich hatte damals sogar irgendwo nachgefragt. Ist allerdings doch schon wieder paar Jährchen her ... lg Anja

von kanja am 20.01.2011, 10:50


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vielleicht entscheiden das die Schulen individuell... Mein Sohn ist schon in der 3ten. Er mußte zweimal antreten (auch rückstellung nach elternwillen) Und letztes Jahr der Sohn einer Freundin. Dieses Jahr die tochter einer Freundin. Die Schuluntersuchung war letzte Woche. Da mußte sie nun zum zweiten Mal hin. Mein Sohn hätte nach dem ersten Schultest schon in die Schule gekonnt, wir wollten aber die rückstellung. Und trotzdem mußte er damals nochmal im Jahr drauf zum schultest antreten...

von wickiemama am 20.01.2011, 11:46


Antwort auf Beitrag von kanja

Hallo, Anja, Du schreibst: "Defizite gab es ja eigentlich keine." Wieso wird denn ein Kind, das keine Defizite hat und vom Alter her schulpflichtig ist, noch ein Jahr zurückgestellt? Die Schulärztin war ja offenbar nicht davon überzeugt, wenn sie das nur widerwillig unterschrieben hat. Weshalb wolltet Ihr als Eltern sie denn zurückstellen lassen? Welches Bundesland seid Ihr? Bei uns in RLP ist es nach dem, was ich so höre, nämlich gar nicht einfach, ein Kind zurückstellen zu lassen, da muß man, so weit ich weiß, schon ordentliche Defizite nachweisen. die Kinder werden eher auch mit gewissen Defiziten eingeschult und dann zusätzlich gefördert. Ob das immer Sinn macht, sei dahingestellt. Eine befreundete Mutter hätte ihren Sohn gerne noch ein Jahr zurückgestellt, der war nur 2 Wochen vor Stichtag geboren, hat eine chronische Krankheit, ist recht anfällig, hat oft im Kiga gefehlt, hatte Logopädie etc.etc.. Um den muß man sich nun ziemlich kümmern, daß er in der Schule mitkommt, ein weiteres Kigajahr hätte ihm sicher gut getan und den Start sehr erleichtert, aber dieser Junge wurde trotz der ungünstigen Rahmenbedingungen ohne Diskussion eingeschult. Deshalb bin ich sehr erstaunt über das, was Du schreibst, auch wenn es schon ein paar Jahre her ist. LG von Silke

von krummenau am 21.01.2011, 07:33


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Hallo, ich bin nicht Anja, aber auch mein Sohn wurde auf MEINEN Wunsch zurückgestellt - ohne das er wirkliche Defizite hatte, ausser das er als Septemberkind sehr jung war. Hier (Bayern) geht dies realtiv einfach - ich bin mit meinem Wunsch beim KiA, beim Kindergarten und auch bei der Schule nur offene Türen eingerannt. Er hat dann in der Schule noch bei der Rektorin diesen Test gemacht - sogar sehr gut. Wie meinte sie dann - also wegen ihr könnte er auch gehen, aber sie versteht mich da schon und befürwortet die Rückstellung. Das gleiche dann im Test vom Gesundheitsamt - wegen ihr könnte er auch gehen, aber sie befürworten bei so jungen Kindern die Rückstellung immer, wenn dies dem Elternwunsch entspricht. Ist ja auch ziemlich sinnlos gegen den Willen der Eltern ein Kind einzuschulen - das wird hier auch nicht gemacht. Schade, das andere Bundesländer da so einen Wirbel machen - ist ja nicht so, das die Eltern da ihren Kindern was böses tun wollen. Meines erachtens sollte sowohl die Kann-Kind Einschulung als auch die Rückstellung auf Elternwunsch möglich sein - wann ein Kind schulreif ist, liegt ja einfach nicht am Alter, sondern am Kind. Beraten können da ja Kindergarten/Schule/Ärzte gut, aber entscheiden sollten da die Eltern, die ihr Kind ja einfach am besten kennen. LG Dhana

von dhana am 21.01.2011, 18:16