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Rückstellung/Schuleingangsuntersuchung Bayern

Thema: Rückstellung/Schuleingangsuntersuchung Bayern

Hallo! Meine Tochter wurde Ende September ´04 geboren, das heißt sie müsste eigentlich nächstes Jahr eingeschult werden. Im Kiga wurde uns zu einer Rückstellung geraten, wir sind auch der Meinung, dass sie noch nicht schulreif ist. Der Arzt bei der Schuleingangsuntersuchung stellte uns ein Schreiben aus, in dem eine Rückstellung empfohlen wurde. Kann ich sie nun aufgrund dieses Schreibens von der Schuleingangsunters. zurückstellen lassen, bzw. ist ein weiteres Attest nötig (evtl. Kinderarzt)?? Wer kennt sich hier aus? Grüsse Maria

Mitglied inaktiv - 27.10.2009, 22:41


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Hallo, die Schuleingangsuntersuchung wird sie mitmachen müssen. Aber da würde ich schon die Absicht der Rückstellung deutlich machen. Der nächste Schritt für euch wäre die zuständige Grundschule - der Direktor muss die Rückstellung wenn möglich noch befürworten und dann geht das ganze dann zum Gesundheitsamt. Entscheiden wird es der zuständige Amtsarzt. Bei uns geht es relativ problemlos, die Rektorin meinte mal, sie schult kein Kind gegen den Willen der Eltern ein. Der Amtsarzt schliesst sich in der Regel dieser Empfehlung an. Grüße Dhana

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 03:08


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offiziel gilt in Bayern der Elternwille.... Dies sieht aber nicht unbedingt jeder Rektor so. Der Rektor muß die Rückstellung ausfüllen, dies wird euch dann amtlich zugestellt (so war das zumindest bei uns...) Wir mußten damals ganz normal zur Schuluntersuchung und auch zur Anmeldung. Bei der Anmeldung haben wir den Rückstellungswunsch angegeben, Er mußte dann zu einem Schultest (Schulspiel). Bei uns hat sich der Rektor gegen die rückstellung gesträubt. Wir sind dann zimlich hartnäckig geblieben und dann ging es doch. Unser neuer Rektor berücksichtigt immer den Elternwillen. Zur jetzigen ersten Klasse waren 120 Kinder angemeldet und eingeschult wurden nur 82. Bei allen anderen ging die Rückstellung durch. Im Jahr vorher, wurden nur 4 Kinder zurückgestellt...(nur die bei denen die Eltern darauf bestanden haben...)

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 11:11


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Hallo, das stimmt so nicht ganz: bei Kindern die vom Oktober-Dezember geboren sind können die Eltern das Kind zurückstellen lassen (gilt in diesem Fall nicht mal als Rückstellung). Bei allen Kindern, die bis einschl. Sept. geboren sind, muss die Schule zwar die Erziehungsberechtigten befragen, kann das Kind theoretisch aber auch gegen den Willen der Eltern einschulen: http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/schullaufbahnberatung/schullaufbahnen/grundschule/index_05273.asp an unserer Schule zählt so ziemlich Elternwille, es sei denn, Erzieherinnen, Schulärztin und KiA sind der Meinung das Kind ist schulpflichtig und die Eltern geben als einzigen Grund für die Rückstellung an, daß das Kind noch ein Jahr spielen soll. LG Inge

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 11:32


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Hallo, das mit Schulpflicht für Okt-Dez-Kinder die ein Rücktrittsrecht haben ist bereits wieder gekippt. Die Schulpflicht geht jetzt bis zum 30.9. - ohne Rücktrittsrecht. Und die Okt-Dez-Kinder sind wieder Kannkinder. Blickt eh keiner mehr durch - ändert sich momentan ständig. Grüße Dhana

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 12:26


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Hallo, das wußte ich nicht (find ich aber gut). Wär ja schön, wenn die das mal schaffen würden, daß sich nicht alle paar Wochen was ändert Meinen Sohn betrifft es allerdings eh nicht. Er ist Septemberkind (und ich finde es im Großen und Ganzen schon blödsinnig genug, diese Kinder einzuschulen) LG Inge

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 13:28


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netter link... Auf den berufen sich auch die nichtzurückstellenwollenden Rektoren Sollte man aber wirklich klagen, wird definitv nicht gegen den Willen der Eltern entschieden. Diese Info gibt dir sogar der sturste Rektor (selbst erlebt, bei meiner Freundin. Die hat einfach die Anmeldung nicht unterschrieben und mit dem Anwalt gedroht, das Kind wurde auch zurückgestellt). Mit der simplen Begründung, daß man der Erziehungsberechtige ist. Natürlich braucht man ein Attest vom Kinderarzt oder ein Gutachten eines Amtsarztes, da findet sich aber immer einer, der das ausstellt.Damit kann dann kein Rektor mehr die Rückstellung ablehnen. Allerdings mußt tatsächlich gewähleistet sein, daß das Defizit bis zum darauffolgenden Jahr beseitigt ist und das Kind zum Schulbesuch in einer Regelgrundschule geeignet ist (d.h. nicht auf eine Förderschule muß) Auf meine Frage was denn passieren würde, wenn dem nicht so wäre bekam ich die Antwort: nichts!!! Das Kind würde dann eben doch in ein Förderzentrum eingeschult werden. Leider lassen sich viele Eltern einschüchtern. Und ich erlebe gerade in der Klasse meines Sohnes den zweiten Fall, wo das Kind leider nicht mehr mitkommt. Es hätte einfach noch ein Jahr gebraucht, der Rektor hat das aber anders gesehen, und dann wird eben ausgesiebt.... Der Stichtag ist ab jetzt der 30.9. Alle Kinder die danach geboren sind werden erst im darauffolgenden Jahr schulpflichtig.

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 14:03


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Hallo, das kann schon sein. Nur wenn die Eltern nur mit ner Klage ihr Kind zurückstellen lassen können hat das mit Elternwille nicht mehr viel zu tun, auch wenn sie dann meist Recht bekommen. In Berlin gibt es so etwas wie Rückstellung gar nicht mehr, trotzdem gibt es hin und wieder Eltern, die sie gerichtlich durchsetzen. LG Inge

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 16:38


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ja, aber soweit kommt es meistens nicht... Die Schulen lenken vorher ein... Ich kenne inzwischen einige, die ihre Kinder zurückstellen haben lassen, aber keiner der wirklich geklagt hat. Nur gedroht;-) und das war auch nur bei einer.

Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 23:02