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Pflicht Kiga Platz frei halten

Thema: Pflicht Kiga Platz frei halten

Hallo! Wir werden in nächster Zukunft umzeihen, das bedeutet auch das wir den Kiga wechseln. Ich habe mal von dieser Pflicht gehört, das jeder Kiga einige wenige Plätze für zugezogene Kinder freihalten muss? Stimmt das? Wenn ja, ab welchem Alter? Wir sind jetzt im Vorschuljahr. LG lysia

von Lysia am 19.11.2011, 19:32


Antwort auf Beitrag von Lysia

na ja - die Pflicht ist da aber wenn kein Platz da ist dann geht es bei bestem Willen nicht - während ich mir nicht vorstellen kann dass ein Vorschulkind abgelehnt wird denn das ist ja eine begrenzte Zeit. Schulen sollten auch Platz halten - da aber die 5. - 7. Klasse in der Realschule meines Sohnes komplett voll ist mit je 30 Kindern konnte im letzen Jahr keiner aufgenommen werden - weder zugezogene noch Gymnasialabgänger des gleichen Schulzentrums. Manchmal geht es nicht und manchmal muss man dann halt einen weiteren Weg auf sich nehmen. Schau Dich einfach mal um was es bei Euch gibt wo ihr Hinzieht und informiere Dich jetzt schon - je früher desto besser. Gruß Birgit

von Birgit67 am 20.11.2011, 12:22


Antwort auf Beitrag von Lysia

Nein, wüsste ich nicht. Vielelicht gibt es notplätze.

von glückskinder am 20.11.2011, 21:14


Antwort auf Beitrag von Lysia

hallo, bei uns werden keine plätze freigehalten. allerdings haben wir immer einen notplatz für "kinder vom jugendamt" wir "überfüllen" dann. zugezogene haben entweder glück und es ist ein platz frei, oder müssen eben in einen anderen kindergarten, wo ein platz frei ist. lg

von biggi71 am 21.11.2011, 08:32


Antwort auf Beitrag von biggi71

hier werden auch keine plätze frei gehalten alle gruppen sind voll glaube aber auch das es ein notfallplatz, gibt und eine gruppe kurz überfüllt, aber nicht auf dauer plätze bekommt man hier nur zum 1.8. oder auf antrag und mit geschwisterbonus , (1.3. oder 1.9.) so war es bei mir

von kati1976 am 21.11.2011, 10:25


Antwort auf Beitrag von Lysia

Kenne ich nicht! Aber, da deine Kind ja im Vorschuljahr ist, muss natürlich eine Lösung gefunden werden, vermutlich wirst du keinen Anspruch auf einen Wunschkindergarten haben, dir wird sicher einfach einer zugeteilt.

von ccat am 21.11.2011, 10:35


Antwort auf Beitrag von Lysia

Bei uns gibt es Vergaberichtlinien, da wärst du mit einem Vorschulkind gleich hinter "Kindsgefährdung", aber eben auch nur, wenn ein Platz frei ist. Wir haben meist auch Plätze (12 Einrichtungen, weit verteilt) Bei uns haben die Kinder einen Rechtsanspruch zum nächsten 1. des Monats, in dem sie 3 Jahre alt sind. Einen Rechtsanspruch hättest du auch, aber eben nicht in deinen Wunschkindergarten und auch nur für 4 Stunden am Tag (da können sie Dir also auch einfach einen Platz am Nachmittag geben, auch wenn Du das nicht gebrauchen kannst). Deshalb würde ich gar nicht mit "Pflicht" kommen, sondern von der Notwendigkeit, als Vorschulkind einen guten Platz im Einzugsgebiet der Grundschule zu bekommen. Alles andere erklärt die Kindergartensatzung des Trägers.

Mitglied inaktiv - 21.11.2011, 18:56