Geschrieben von Steffi528 am 21.11.2011, 18:56 Uhr |
Pflicht Kiga Platz frei halten
Bei uns gibt es Vergaberichtlinien, da wärst du mit einem Vorschulkind gleich hinter "Kindsgefährdung", aber eben auch nur, wenn ein Platz frei ist. Wir haben meist auch Plätze (12 Einrichtungen, weit verteilt)
Bei uns haben die Kinder einen Rechtsanspruch zum nächsten 1. des Monats, in dem sie 3 Jahre alt sind.
Einen Rechtsanspruch hättest du auch, aber eben nicht in deinen Wunschkindergarten und auch nur für 4 Stunden am Tag (da können sie Dir also auch einfach einen Platz am Nachmittag geben, auch wenn Du das nicht gebrauchen kannst).
Deshalb würde ich gar nicht mit "Pflicht" kommen, sondern von der Notwendigkeit, als Vorschulkind einen guten Platz im Einzugsgebiet der Grundschule zu bekommen.
Alles andere erklärt die Kindergartensatzung des Trägers.
- Pflicht Kiga Platz frei halten - Lysia 19.11.11, 19:32
- Re: Pflicht Kiga Platz frei halten - Birgit67 20.11.11, 12:22
- Re: Pflicht Kiga Platz frei halten - glückskinder 20.11.11, 21:14
- Re: Pflicht Kiga Platz frei halten - biggi71 21.11.11, 8:32
- Re: Pflicht Kiga Platz frei halten - kati1976 21.11.11, 10:25
- Re: Pflicht Kiga Platz frei halten - ccat 21.11.11, 10:35
- Re: Pflicht Kiga Platz frei halten - Steffi528 21.11.11, 18:56
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