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Kannkind 2015

Thema: Kannkind 2015

Hallo, ich bin noch recht früh dran, aber... Weiß das jemand von euch? Wir wohnen in Baden-Württemberg. Stichtag ist hier immer der 30.09. Mein Sohn ist dam 28.10.2009 geboren. Wäre also für 2015/16 ein "Kannkind". Ab wann muss ich mich wo melden, damit die zuständigen Behörden (welche?) Kenntnis davon bekommen, dass ich meinen Sohn als Kannkind einschulen lassen möchte. Er geht auch bereits seit Jahren in die KITA. Danke für eure Hilfe Knautsch

von Knautsch am 06.12.2013, 13:29


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es langt ihn regulär bei der Schulanmeldung anzumelden (dann ist er aber schulpflichtig und wenn ihr es euch anders überlegt, müsste er - sofern vorhanden - in eine Grundschulförderklasse). Auch bei euch im Kindergarten gibts sicherlich eine Kooperation mit der Schule, in dem Zusammenhang solltest du es dringend im Kindergarten ansprechen, damit dein Kind diese Kooperation mit durchläuft (auch ansonbsten gibts ja oft besonderes Programm für die Vorschulkinder, das sollte der Kiga entsprechend wissen) - die werden dir auch sagen, ob sie die Entscheidung für sinnvoll halten. Schuluntersuchung findet in BW ja eigentlich sowieso schon sehr früh statt - da werdet ihr eigentlich nix extra machen müssen, die sollte ja demnächst, spätestens im Frühjahr sowieso anstehen.

von Snaffers am 06.12.2013, 16:12


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Nein, so war es bei uns nicht. Wir hatten unser Kann-Kind angemeldet und dann wieder zu dem Kann-Schuljahr abgemeldet und alles blieb, wie es war. Schuluntersuchungen können auch recht spät sein, hängt vom jeweiligen Landkreis und hier sogar vom Geburtsdatum ab, das heißt, das Kann-Kinder besonders spät untersucht werden. ICH würde mich da auf der Seite des jeweiligen Kulturministeriums informieren oder bei der Schule anrufen und nachfragen, wie es sich vor Ort verhält

Mitglied inaktiv - 06.12.2013, 18:39


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Hier gehts um BW. Und für BW gilt definitiv (so hab ich das gelernt - und auch extra nochmal nachgelesen, es ändert sich ja auch mal was), dass für Kann-Kinder die Schulpflicht sofort mit der Anmeldung beginnt. Zieht man danach doch zurück, muss das Kind - sofern vorhanden - in eine Grundschulförderklasse, ansonsten muss ein gut begründeter Rückstellungsantrag in den Kindergarten gestellt werden (der dürfte - sofern im Kiga Platz ist, zwar recht gute Chancen haben, wenn aber nicht, bleibt nur die GFK - der Kiga ist NICHT zur Aufnahme verpflichtet!). Was anders gehandhabt wird, ist auf guten Willen aller Beteiligten zurückzuführen, rechtlich ist aber das von mir geschriebene richtig. Nur für Kinder, die nach dem Stichtag Geburtstag haben (also nach dem 30.6 des Einschulungsjahres 5 werden) gilt das nicht so. Die Einschulungsuntersuchung hat 15-24 Monate vor Beginn der Schulpflicht stattzufinden. Sollten die TErmine wirklich 'erst' 15 Monate vorher liegen (also ca. 3 Monate vor der gewünschten Früheinschulung), kann man sich diesbezüglich im jeweiligen Gesundheitsamt schlau machen - allerdings ein Kind, das halbwegs fit ist, packt die Einschulungsuntersuchung locker! Bei uns wurde die wirklich 23 Monate vor der Einschulung durchgeführt. Mein Kind ist grade so noch Musskind, hatte sprachliche Auffälligkeiten (zu dem Zeitpunkt war es nur noch das /SCH/, 4 Monate davor war es noch eine weitaus größere Menge an Problemen gewesen - er hielt den Stift nur in dieser Situation richtig, das nachgemalte sah entsprechend aus - er hat die Einschulungsuntersuchung mit Bravour bestanden ( er war da grade 4 geworden!). Wir sollten lediglich die Hand-Auge-Koordination noch weiter fördern, das gleiche hieß es bei unsrem ältesten Kind, das die exakt gleiche Untersuchung keine 12 Monate vor der Einschulung absolviert hatte...) Bei einem Kind, bei dem die Eltern sich sicher sind, dass es das packen kann - nicht aus falschem Ehrgeiz sondern, weil das Gesamtpaket stimmt (und damit meine ich am allerwenigsten die geistigen Fähigkeiten), reicht auch die späte Einschulungsuntersuchung dicke aus.

von Snaffers am 07.12.2013, 23:09


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15 - 24 Monate vor der Einschulung? Boah (ich hatte das BW beim AP tatsächlich überlesen bin aber ehrlich gesagt ziemlich irritiert, was Du da schreibst) Ich finde das ziemlich lange im Voraus. Hier meldest Du das Kind bei der Schule an, besprichst es mit der Schulleitung, bekommst dann irgendwann (recht spät) eine Einladung zur Schuluntersuchung und wenn es nicht "klappt" dann geht das Kind ganz normal in den Kindergarten... Das finde ich schon ziemlich heftig, wie es bei Euch läuft. Ich gehe jetzt aber einfach mal davon aus, das der "Test" dann angepasst ist, immerhin sind die Kinder hier ja mindestens ein Jahr älter als bei Euch

Mitglied inaktiv - 08.12.2013, 15:01


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Mein 4jähriger machte den gleichen Test wie sein Großer Bruder, der war beim Test aber schon fast 6...alles kein Ding, die Tests sind nicht sooo anspruchsvoll und um zu bestehen muss man nicht alles perfekt schaffen. Die Untersuchung findet so frühzeitig statt um Kinder mit Defiziten frühzeitig fördern zu können, damit eine Regeleinschulung erfolgen kann. Untersuchungen finden i.d.R. in Elternbegleitung im Kindergarten statt (sollten die Eltern nicht können, geht eine Erzieherin mit). Fällt ein Kind wirklich 'durch', erfolgt entsprechende Förderung und eine zweite Untersuchung durch den Amtsarzt ca. 3 Monate vor der Einschulung. Es soll damit einfach ausreichender Handlungszeitraum geschaffen werden - und das finde ich sehr positiv. ...es gab in BW auch Zeiten, da fanden die Schuluntersuchungen in ganz vielen Landkreisen im Dezember-Februar statt - allerdings nicht des Vorschuljahres, sondern der 1.Klasse ...wenn da dann erst Seh-, Hör-, Sprechfehler und massive Probleme in der Auge-Hand-Koordination auffallen, dann ist das KInd halt schon in den Brunnen gefallen. Schulanmeldung ist hier etwa 6 Monate vor Schulbeginn - Kannkinder kann man aber bis zu den Sommerferien noch anmelden...wer sein Kind also im März anmeldet, obwohl er nicht müsste - und sich danach umentscheidet, beißt nicht ganz zu Unrecht in den ungeliebten 'Apfel' Grundschulförderklasse.

von Snaffers am 10.12.2013, 09:05


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Definitiv brauchst du dir da jetzt noch keine Gedanken drüber zu machen. Das reicht wenn du das Ende des Kiga-Jahres machst. Bist du dir so sicher, dass du dein Kind vorzeitig einschulen willst?

von Bajuli am 06.12.2013, 16:14


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sicher, ist relativ. Es ist nur so, dass er sich seit seiner Geburt, aber insbesondere seit dem Kindergarten immer an den älteren (im Juni geboren) orientiert. Und mit denen auch komplett gleichauf ist. Es besteht keinerei Altersunterschied. Von daher frage ich mich langsam, ob es nicht sinnvoll wäre. Eigentlich war ich immer dagegen (bin selber Lehrer), nun hat sich meine Meinung aber geändert. Wenn du aber sagst, erst Ende des Kiga jahres, dann hat das ja noch Zeit

von Knautsch am 07.12.2013, 09:13


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An Deiner Stelle würde ich mich auf jeden Fall bei Eurer Schule, auf die er kommen soll, über die Vorgehensweise der Kannkind-Anmeldung erkundigen. Das kannst Duganz unverbindlich auch jetzt schon machen, ganz unabhängig davon, ob Du dann später davon Gebrauch machst oder nicht. Wobei die Schule bei uns keine Ahnung hatte und ich letztlich die relevanten Infos doch aus dem Internet bekam. Es hatte sich nämlich etwas geändert, was die Schule noch nicht gemerkt hatte (die Kannkindregelung war gelockert worden, hier: RLP). Bei uns war es übrigens genauso: Mein Sohn, der einen 2 1/2 Jahre älteren Bruder hat, war immer an älteren orientiert und mit den schulpflichtigen Kindern aus seiner ehemaligen Krabbel- und dann Kigagruppe in nichts hinterher, einigen sogar in vielen Dingen voraus. Er selber hat sich immer mit den anderen verglichen und gesagt, wenn xy in die Schule kommt, dann ich auf jeden Fall. Er fand den Kiga öde und wollte unbedingt - mit den anderen, die eben einige Monate älter waren - in die Schule. Das hat zum Glück auch geklappt, denn als Eltern hat man da nicht das letzte Wort. Euch viel Erfolg. Schön, von einer Lehrerin zu hören, daß sie ihre offenbar ursprünglich eher ablehnende Meinung der Kannkindregelung gegenüber relativiert hat. Man liest da ja hier oft andere Meinungen, aber vielleicht haben diese Lehrerinnen und Lehrer eben auch kein Kind, bei dem man sowas ernsthaft überlegen muß. Zwischen Theorie und Praxis liegen da manchmal Welten. Ich wünsche Euch eine gute Entscheidungsfindung. LG von Silke

von krummenau am 07.12.2013, 16:21


Antwort auf Beitrag von Knautsch

...die bis zum Juni des darauffolgenden Jahres 6 Jahre alt werden. Das sind dann alles Kann-Kinder. Du solltest dein Kind als Kann-Kind im Kiga mitlaufen lassen. Da die Einschulungsuntersuchung ja eh 1 1/2 Jahre eher ist ( in eurem Fall mit 4 Jahren) habt ihr das dann schon mal vorher ereldigt und könnt überlegen wie ihr es macht. Besprich Dich mit der Schule und auch mit dem Kiga, denn zumindest bei uns gehen die Kinder die eingeschult werden alle 4 Wochen in die einzuschulende Schule. Angemeldet wird das Kind ganz normal zur Schulanmeldung im Frühjahr jeden Jahres. Statt normal wird bei euch dann halt Kann-Kind angekreuzt. Du benötigts für die Anmeldung keine Bestätigung von Irgendjemanden, Du kannst das auch ohne Schule und Kiga machen. Jedoch angemeldet ist angemeldet in BW. Überlegt euch gut, was Ihr wollt. Alleine die Orientierung an älteren Kindern würde mir persönlich nicht reichen. Das Kind sollte schon schulfähig sein. Ein bisschen habt Ihr ja noch Zeit. Viel Erfolg.

von Caot am 09.12.2013, 09:46


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Die FRagestellerin schreib in ihrem zweiten Posting: "Es ist nur so, dass er sich seit seiner Geburt, aber insbesondere seit dem Kindergarten immer an den älteren (im Juni geboren) orientiert. Und mit denen auch komplett gleichauf ist. Es besteht keinerei Altersunterschied." Darin steht also nicht nur, er sei an den älteren orientiert (das würde mir für eine vorzeitige Einschulung auch nicht reichen), sondern eben mit jenen Kindern gleichauf, das ist viel mehr als nur die Orientierung an den Älteren. Bei meinem Sohn hätte ich mir damals sehr gewünscht, daß die Zuständigen ihn beurteilt hätten, so wie er ist, ohne sein (störendes) Geburtsdatum zu kennen. Er war den um wenige Monate älteren, schulpflichtigen Kindern nämlich auch gleichauf bis überlegen. Zum Glück hat die vorzeitige Einschulung ja doch geklappt. LG von Silke

von krummenau am 09.12.2013, 19:37


Antwort auf Beitrag von Caot

das ist nicht ganz korrekt. Kann-Kinder kann man noch bis zu den Somemrferien anmelden (zumindest wirds in unsrer Schule so erzählt - und ich habs auch so gelernt seinerzeit). Fürs Kind ist es aber definitiv besser, wenn der Weg recht frühzeitig eindeutig ist. In BW finde ich es für die Kinder v.a. aber unerlässlich die Kooperation mit zu durchlaufen, egal ob sie nun regelmäßig in der Schule oder im Kindergarten stattfindet. i.d.R. findet sie ja doch recht intensiv statt und bietet ne Chance auf ne Zweitmeinung aus anderer Perspektive als der der Erzieherinnen. Bei den Erzieherinnen kommt es ja auch sehr drauf an, wie professionell die sind wie sehr man ihre Meinung berücksichtigen sollte.

von Snaffers am 10.12.2013, 09:27


Antwort auf Beitrag von Snaffers

"Fürs Kind ist es aber definitiv besser, wenn der Weg recht frühzeitig eindeutig ist." Diesen Satz würde ich zwar voll und ganz unterschreiben, allerdngs scheint das Prcedere mit den Kannkindern je nach Bundesland sehr verschieden zu sein. Bei uns in RLP wurden die Kannkinder sehr viel später beim Amtsarzt untersucht als die Pflichtkinder, und wir haben erst knapp vor den Sommerferien erfahren, daß die Schule meinen Sohn tatsächlich nimmt, er nach den Ferien also als Kannkind eingeschult wurde. Er wollte unbedingt in die Schule, Kindergarten war der reinste Graus für ihn, und ich mußte dennoch seine verständliche Vorfreude stark bremsen, da ich eben sehr lange nicht wußte, ob es klappt oder nicht (liegt nicht in der Entscheidung der Eltern, letztes Wort hat die Rektorin, das sie mir dann allerdings postwendend zurückgegeben hat, leider erst sehr spät). Es tat mir sehr leid, meinem Sohn so lange nicht sagen zu können, ob er nach den Ferien in die Schule kommt oder nicht. Er konnte an sich keinen Fehler entdecken (ich kann doch alles, was xy - sein bester Freund - auch kann, der kommt in die Schule, warum ich vielleicht nicht???). Einziger "Fehler" war sein spätes Geburtsdatum - das mache man mal einem 5 1/2jährigen Kind klar, was eine Stichtagsregelung ist... Ich hätte mir sehr gewünscht, daß wir uns genauso langfristig drauf hätten einstellen und eben richtig freuen können wie die Mußkinder. LG von Silke

von krummenau am 10.12.2013, 19:12


Antwort auf Beitrag von Knautsch

Das ist ja lustig. Ich frag mich genau das gleiche und meine Tochter ist auch am 28.10.09 geboren! Aber bei ihr ist es noch nicht so eindeutig ob es gut für sie wäre schon 2015 in die Schule zu kommen. Ich wollte dann beim ersten KiGa-Elterngespräch so ca. im sept. mal die Erzieherinnen darauf ansprechen, was die meinen. Aber den einen Tipp werd ich mir merken, das Kind evtl. schon anzumelden und wenn man doch dagegen ist, einfach wieder abmelden (sofern das hier geht).

von Mama 0305 am 03.01.2014, 23:11