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Kann Kind Hessen

Thema: Kann Kind Hessen

hallo, mein sohn ist am 25.11.02 geboren. weiß jemand ob er in hessen noch als kann-kind gilt?

Mitglied inaktiv - 24.07.2007, 10:55


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bis 31.12. kein Problem hier der link zum hessischen schulgesetz http://www2.hessisches-kultusministerium.de/default.asp?URL=http%3A//www2.hessisches-kultusministerium.de/cms/broker.asp%3FSeitenID%3D%7BB8CBFB4D-9D43-4A89-AFB2-0A5F59C07CD0%7D "§58 Beginn der Vollzeitschulpflicht (1) Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1. August. Diese sind in den Monaten September/Oktober des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Die Schulpflicht beginnt mit der Einschulung. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom ergebnis einer zusätzlichen schulpsychologischen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung abhängig gemacht werden."

Mitglied inaktiv - 24.07.2007, 11:04


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Hallo....ich schliesse mich SilvanaR an. LG

Mitglied inaktiv - 24.07.2007, 11:10


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Ist mir auch so bekannt - bis 31.12. Kann-Kind. Meine kam am 09.10.02 zur Welt und ist auch Kann-Kind.

Mitglied inaktiv - 24.07.2007, 11:26


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Dein Sohn ist ein Kann-Kind. Ich habe meine auch mit knapp 6 Jahren (18.09.1999) einschulen lassen.

Mitglied inaktiv - 25.07.2007, 09:17