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Gestattungsantrag

Thema: Gestattungsantrag

Hallo, also bei uns in Hessen muß man einen Gestattungsantrag stellen, wenn man in eine andere Grundschule möchte, als in die zuständige. Ich bin alleinerziehende, berufstätige Mutter und habe in der Nähe einer Grundschule seit 6 Jahren (!) einen Hortplatz für meine Tochter. Ich habe einen Gestattungsantrag wochenlang ausgearbeitet und die Bescheinigungen die man braucht (Arbeitgeber, Hortplatz + zusätzliche Tagesmutter für Notfälle) bei der Anmeldung in unserer Grundschule im September abgegeben. Heute kam der Bescheid - abgelehnt, da die GS keine Kapazität hat. Ich mußte das nur mal loswerden, weil heute Frauentag ist und weil ich alleinerziehend und berufstätig bin. Was ist das nur für eine Politik?! Kopfschüttel... Gottseidank habe ich noch Plan B, aber trotzdem..... LG Lottchen

Mitglied inaktiv - 08.03.2007, 22:14


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dass du niemals erst den Hortplatz beantragen sollst, weil sich die Leute vom Schulamt dann übergangen fühlen. Das mit der Tamu wäre wahrscheinlich gutgegangen aber eben nicht, wenn du sie so "übergehst" und schon einen Hortplatz besorgst bevor du die Zusage hast. Gruß Ute

Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 11:00


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und mir hat das Schulamt gesagt, dass ich ohne Hortplatz gar keinen Gestattungsantrag stellen kann. Mit welcher begründung auch - es geht doch um die Betreuung... Außerdem sind hier die Hortplätze so rar, dass man sich schon nach der geburt drum kümmern muß. Es geht hierbei gar nicht um beleidigte Beamte... VG

Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 11:45


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als erste Anspruch auf einen Hortplatz bei der Schule, mir wurde von der Sachbearbeiterin geraten, ich solle mich doch für eine Weile von meinem Mann trennen, wenn ich so dringend einen Platz für die Kleine brauche. Zum Glück sind wir dann einfach so nachgerückt ohne diesen Vorschlag aufgreifen zu müssen. Gruß Ute

Mitglied inaktiv - 09.03.2007, 13:21


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Bei uns im Ort gibt es nur eine Grundschule (mit Betreuung bis 16h - allerdings nicht in den Ferien). Im Nachbarort gibt es eine mit Hort und Ferienbetreuung. Allerdings muß man die Kinder direkt bei der Geburt anmelden, sooooo lange Wartelisten gibt es. Ich glaube auch nicht, das man da mit so einem Antrag reinkommen würde. Nicole

Mitglied inaktiv - 10.03.2007, 07:24