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Erfahrung mit Gastschulantrag – Bayern

Thema: Erfahrung mit Gastschulantrag – Bayern

Wir haben demnächst einen Termin bei unserer „Wunschgrundschule“. Wenn diese unsere Tochter nimmt, müssen wir einen Gastschulantrag bei der Sprengelschule die für uns zuständig ist stellen. Kennt sich damit jemand aus? Ist das nur eine Formsache? Ich weiß garnicht was das genau ist dieser „Gastschulantrag“ LG Alemana_mex

von alemana_mex am 16.01.2012, 11:44


Antwort auf Beitrag von alemana_mex

"Wir haben demnächst einen Termin bei unserer „Wunschgrundschule“. " Was soll das heißen, "Termin" und "Wunschgrundschule"? Normalerweise wird dein Kind zum regulären Einschreibungstermin (meist Anfang April) in der für euch zuständigen Sprengelschule eingeschrieben, wenn nichts triftiges (z.B. Arbeitsstelle der Mutter in einem anderen Sprengel oder unmittelbar bevorstehender Umzug in anderen Sprengel) dagegenspricht. Meines Wissens nach findet das Einschreibungsprozedere in jedem Fall an eurer Sprengelschule statt - einen eventuellen Gastschulantrag stellst du normalerweise dann eben auch bei jenem Einschreibungstermin im April. Dieser Antrag geht dann durch drei Instanzen: die Sprengelschule, die aufnehmende Schule und die Gemeinde. Wenn alle drei ihr OK gegeben haben, kann dein Kind in die andere Schule gehen. Die Begründung muss, wie gesagt, triftig sein. sonst hast du schlechte Chancen, dass das genehmigt wird.

von Grundlagentrottel am 16.01.2012, 12:05


Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

Unsere "Wunschgrundschule" ist eine staatlich anerkannte Privatschule, die sich ihre Schüler "aussuchen" kann. Deshalb Termin. Trifftigen Grund (und nicht nur einen) haben wir. z.B. gibt es bei unserer Sprengelschule keine Betreuung der Kinder nach der Schule. Schule ist um 11:15 zu Ende. Das schafft man noch nicht mal mit einem Halbtagesjob. Ich wollte ja nur wissen, was dieser Gastschulantrag ist. Nur ein Formular? Bei uns ist Enschreibung Ende März. Unsere Sprengelschule hat uns nur gesagt, dann müßen wir auch diesen Antrag stellen. Mehr wollten die uns nicht sagen.

von alemana_mex am 16.01.2012, 12:19


Antwort auf Beitrag von alemana_mex

...das ist doch wieder ein ganz anderes Ding. Dafür brauchst du keinen Gastschulantrag, dieser ist nur für den Wechsel von der Sprengelschule in eine andere staatliche Grundschule. Bei einer Privatschuleinschulung schreibst du dein Kind an der Privatschule ein und informierst die Sprengelschule einfach darüber - falls gewünscht mit schriftlichem Nachweis von der Privatschule (da ja die Einhaltung der Schulpflicht von der Sprengelschule kontrolliert werden muss). Wenn dieser Nachweis vorliegt, müsst ihr noch nichtmal mehr zur Sprengelschuleinschreibung hingehen. Eine Begründung braucht ihr für eure Wahl einer Privatschule nicht. "Bei uns ist Enschreibung Ende März. Unsere Sprengelschule hat uns nur gesagt, dann müßen wir auch diesen Antrag stellen. " Das finde ich sonderbar. Vielleicht ein Missverständnis? "Unsere "Wunschgrundschule" ist eine staatlich anerkannte Privatschule, die sich ihre Schüler "aussuchen" kann. Deshalb Termin." Ähm... heißt also, ihr wisst noch gar nicht, ob euer Kind genommen wird?

von Grundlagentrottel am 16.01.2012, 12:35


Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

Vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte halt bei der Sprengelschule angerufen, und die haben mir nur diese Angaben gemacht. Die Frau war aber auch sehr genervt am Telefon. Ja die Privatschule hat nur 20-25 Plätze für die 1.Klasse frei. Als wir uns beworben haben waren vielleicht 150 Eltern dort. Deshalb machen die dort Gruppen - bzw. Einzelgespräche. Ich war auch überrascht, wieviele Eltern sich "bewerben". Lg alemana_mex

von alemana_mex am 16.01.2012, 12:43


Antwort auf Beitrag von alemana_mex

"Ich hatte halt bei der Sprengelschule angerufen, und die haben mir nur diese Angaben gemacht. Die Frau war aber auch sehr genervt am Telefon." Wenn ihr nicht extra erwähnt habt, dass es sich um eine Privatschule handelt, dachte sie vielleicht, ihr meint irgendeine andere Regelgrundschule. Wenn ihr also bis März nichts von der Privatschule wisst, müsst ihr euer Kind wohl so oder so an der Sprengelschule einschreiben. Wenn danach doch noch ein positiver Bescheid kommt, könnt ihr das Kind immer noch von der Sprengelschule abmelden, das ist kein Problem. "Als wir uns beworben haben waren vielleicht 150 Eltern dort. Deshalb machen die dort Gruppen - bzw. Einzelgespräche. Ich war auch überrascht, wieviele Eltern sich "bewerben"." Völlig normal. Viel Glück für das Auswahlverfahren.

von Grundlagentrottel am 16.01.2012, 12:51