Geschrieben von Flaute am 10.03.2005, 17:46 Uhr
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nachträglicher Zweitname
doch du kannst es änderen!
eine möglichkeit wäre innerhalb der ersten 3 lebendsmonate,.. die andere über das namesgericht,(hiess aber anders) wir haben uns bei unserem standesamt erkundigt und sind dann einen weitern weg gegangen, der allerdings kostenpflichtig war, aber in diesem fall , nicht ganz so enorm!
wir haben es auch getan!
liebe grüsse
anja
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