Vornamen

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Geschrieben von und am 16.02.2018, 15:18 Uhr

Ja kannst du selbstverständlich...

... vom Gesetz her ist das kein Problem.

Aaaaber ihr werdet ständig Probleme und Diskussionen haben, wenn der 2. Vorname der Rufname ist - in Schulen, auf Ämtern, beim Arzt... Offenbar ist es für deren Datenverarbeitungsprogramme ein RIESENPROBLEM, wenn nicht der 1. Vorname der Rufname ist. Von Arzthelferinnen wird man blöd angepflaumt, dass man doch das Kind nicht mit dem 2. Vornamen rufen kann (was einfach nicht stimmt, natürlich darf man den Rufnamen frei aus den Vornamen wählen), in der Schule wird auf dem Zeugnis ständig der 1. Vorname abgedruckt - trotz mehrfacher Aufklärung, usw. Keine Ahnung warum das so ein Problem für die Computerkarteisysteme ist, aber es ist offenbar so. Ich hab das alles durch. Eine Bekannte von mir, die dasselbe Problem hat, ebenso. Also mach es ruhig, aber mach dich auf Diskussionen und Umständlichkeiten gefasst.

 
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