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Geschrieben von steffino am 04.09.2004, 19:01 Uhr

Bindestrich...

Jetzt mal blöd gefragt: Was macht das für ein Unterschied ob mit der ohne Bindestrich???

LG, Steffi ;-)

 
4 Antworten:

Re: Bindestrich...

Antwort von happy day am 04.09.2004, 20:00 Uhr

hallo,
soweit ich weiß muß man auf offiziellen Dokumenten, wie Personalausweis, etc. mit allen Namen unterschreiben, wenn sie mit Bindestrich geschrieben werden. Weil die Namen mit Bindestrich dann als 1 Name zählen. Unsere Tochter hat 3 Vornamen, aber alle ohne Bindestrich, sie muß also nur mit ihrem Rufnamen später unterschreiben.3 Namen deswegen, weil wir auch einen ausgefallenen chinesischen Namen haben wollten. Hat mit unsereren Hobbies und Intereseen zu tun. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Viele Grüße Verena

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Re: Bindestrich...

Antwort von berita am 04.09.2004, 20:16 Uhr

Der Bindestrich bedeutet meines Wissens, dass aus den zwei Namen EINER wird. Das bedeutet, dass das Kind wie schon erwaehnt immer beide Namen schreiben muss und es wird in der Regel auch bei beiden Namen gerufen (zumindest ist das so vorgesehen).

Abgesehen davon finde ich Bindestriche in Namen einfach unaesthetisch.

LG
Berit

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Re: Bindestrich...

Antwort von faya am 04.09.2004, 22:38 Uhr

Stimme den anderen zu . Meine Tochter hat auch zwei Namen, aber OHNE Bindestrich, damit sie sich selbst später evtl. noch entscheiden kann, welcher ihr vielleicht besser gefällt. Sie wird ja auch nur mit einem Namen gerufen.

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Juhu Steffi....

Antwort von Druckbuchstabe am 05.09.2004, 8:43 Uhr

...also wie schon geschrieben werden durch einen Bindestrich zwei Namen zu einem gemacht! So muss man dann auch unterschreiben. Binde strich macht für mich nur Sinn wenn das Kind auch so gerufen wird, sonst bräuchte mann den Bindestrich net.
Das ABER, das wollt ich noch loswerden, die Kinder die zwei Namen ohne Bindestrich haben, dürfen sich net einfach irgendwann für einen ihrer Namen entscheiden! Deswegen gibt es bei ohne Bindestrich einen Hauptnamen und alles andere sind Nebennamen, um einen zweitnamen als Hauptnamen auch für die Dokumente zu bekommen muss das eingereicht werden, und es muss Begründet werden warum das so gemacht werden soll, es muss also wirklich ein Grund vorliegen.

Bei welchem Namen die Kinder gerufen werden ob mit oder ohne Bindestrich, können sich die Kinder ja privat selber aussuchen ;-) auf den Dokumenten muss dann der Hauptname stehen.

Ich glaube der Bindestrich ist erfunden worden um den Klang von namen zusammen zuführen, wie es sonst nicht geht, ich finde es ist eine nette "Erfindung" :-)

LG Jessi

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