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Darf ich über Nacht bleiben um jemand zu pflegen, wenn er so weit weg wohnt

Thema: Darf ich über Nacht bleiben um jemand zu pflegen, wenn er so weit weg wohnt

Hallo, mein Vater wohnt in einer anderen Stadt und kommt momentan allein nicht so ganz zurecht. Meine Schwester wohnt zwar in der Nähe, ist aber mit ihrer Familie ziemlich überlastet. Nun ist meine Frage, ob ich zu meinem Vater fahren kann und auch dort übernachten darf, um ihm ein bisschen unter die Arme zu greifen. Es gilt ja das neue Gesetz mit bundesweiten Ausgangsbeschränkungen, wenn die Zahlen zu hoch sind. Darf ich bei meinem Vater trotzdem über Nacht bleiben, da die Entfernung zu weit ist um wieder nach hause zu fahren? Schließlich möchte ich ihm helfen - putzen, einkaufen, Arztbesuch etc. Wär gut, wenn sich einer auskennt bei den vielen Regeln. Danke

von kl.Kruemchen am 21.04.2021, 08:27



Antwort auf Beitrag von kl.Kruemchen

Hallo, in unserem Bundesland wäre es erlaubt. Hier gilt, dass eine Person einen anderen Haushalt besuchen darf. Die Ausgangsbeschränkungen besagen, dass du dich nicht im öffentlichen Raum bewegen sollst (also auch nicht auf der Heimfahrt im Auto, du musst sie so antreten, dass du rechtzeitig zu Hause wärst), schreiben aber nicht vor, dass du die Nacht nicht woanders verbringen darfst. Natürlich soll man sich generell mit Übernachtungen zurückhalten, aber du machst das ja nicht zum Spaß, sondern um deinem Vater zu helfen. LG Anja

von AKAM am 21.04.2021, 08:58



Antwort auf Beitrag von AKAM

Oh danke, das hilft mir schon weiter. Man sieht ja gar nicht mehr durch...

von kl.Kruemchen am 21.04.2021, 09:02



Antwort auf Beitrag von kl.Kruemchen

Es gibt auch Kreise die schreiben deutlich dass du dich in deinen Wohnort begeben solltest und die Übernachtung dort nicht stattfinden darf Aber es gibt ja eine Sonderregelung,die Versorgung von Pflegebedürftigen ist ausgenommen,somit wäre es egal was der Ort oder Kreis sonst sagt auf jeden Fall dadurch dass du ihn versorgt erlaubt. Solltest du es dir anders überlegen und innerhalb der Sperrfristen heimfahren oder zu ihm fahren gilt das gleiche,keiner erwartet von Dir dass du das Beamen erfindest um deine Angehörigen pflegen zu können

Mitglied inaktiv - 21.04.2021, 15:59



Antwort auf Beitrag von kl.Kruemchen

Wenn man pflegebedürftige Verwandte hat, gilt IMMER die Ausnahmeregelung, in allen Bundesländern. Du darfst übernachten. LG

von Windpferdchen am 21.04.2021, 18:05



Antwort auf Beitrag von Windpferdchen

die Regeln ändern sich von Tag zu Tag habe ich dasd Gefühl, 1 Perosnn darf so wie ich es verstanden habe.. alles gute

von linghoppe. am 24.04.2021, 08:01