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Geschrieben von Trini am 08.10.2018, 15:03 Uhr

Was ist das für ein Praktikum?

Den "Arbeitgeber" kann man locker anzeigen.
Mehr als die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten darf man in einem unbezahlten Pflichtpraktikum nämlich nicht verlangen.

Und ein unbezahltes Praktikum NACH dem Studium ist ganz und gar gesetzwidrig. (Das ist übrigens der Grund, warum wir gar keine freiwilligen Praktkanten nehmen dürfen).

Wenn sie noch nicht 25 ist, könnte sie ja ein paar Monate BFD anschließen (da gäbe es auch noch Kinder- und Wohngeld) plus die 400 € Taschengeld.

Trini

 
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