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Geschrieben von tabeamutti am 10.07.2017, 7:29 Uhr

Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Hallo

Noch ist es nicht soweit, aber der 18. Geburtstag ist schon in Sicht.
Unsere Große wird dann ausziehen - Gewollt von ihr als auch von uns.

Wie sieht das dann aus mit dem Unterhalt? Das wir sie unterstützen ist klar. Ob sie eine Ausbildung macht steht noch in den Sternen - studieren will sie (momentan ) nicht. Wenn sie erstmal "nur so" jobben geht,(keine 450€ - Vollzeit)
bis sie weiß, was sie machen will - zählt dann ihr Einkommen komplett? Kindergeld ist ja in dem Fall nicht mehr.

Wir haben noch 2 weiter Kinder (dann 10 + 15)
Ich versteh das nicht mit diesen Tabellen. Ihr steht irgendwas mit 670€ zu, abzüglich Kindergeld, aber der Selbstbehalt für Ehepaare und die Unterhaltspflicht für die 2 anderen + div. andere abzugsfähige kosten übersteigen unser Einkommen .

Kriegt sie dann nichts mehr??
Kennt sich da jemand aus?

VG tabeamutti


PS: Bitte keine "schlauen" Sprüche wie: Wenn ihr nichts zahlen wollt, dann lasst sie doch weiter bei Euch wohnen etc.
Wir haben unsere Gründe, warum sie ausziehen wird - und wollen ihr auch nichts vorenthalten was ihr zusteht.

 
23 Antworten:

Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von dhana am 10.07.2017, 8:02 Uhr

Hallo,

100%ig kenn ich die Rechtslage nicht - aber ich denke wenn sie weder Ausbildung noch Studium macht, sondern Jobben geht, ist die Unterhaltspflicht vorbei. Natürlich wird ihr das Geld komplett angerechnet. Solange das Geld dann auch reicht, ist das ihre Sache.
Deswegen gibts dann ja auch kein Kindergeld mehr.

Was anderes wäre, wenn sie auf zusätzliche Sozialleistungen wie Harz4 angewiesen wäre.
Bei Harz4 wird dann aber die eigene Wohnung nicht anerkannt - da wird durchaus verlangt, das man weiterhin bei den Eltern wohnen bleibt, wenn man sich nix eigenes leisten kann.

Woher du da diese 670 Euro Unterhalt nimmst, weiß ich nicht (Düsseldorfer Tabelle gilt nicht für selber verdienende Erwachsene) ... soviel wird mein Sohn fürs Studium nicht bekommen können - können wir uns einfach nicht leisten. Auch wenn wir ihn unterstützen werden - er hat sich selber drum gekümmert, das er sich das Studium auch leisten können wird.

Die erste Ausbildung muss man als Eltern unterstützen - das kann bar sein - das kann auch Unterhalt in Form von Wohnen und Essen sein. Aber wenn der junge Erwachsene keine Ausbildung (mehr) macht - dann muss er selber genug arbeiten, damit das Geld reicht.

Gruß Dhana

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So leicht ist das wohl nicht

Antwort von Ellert am 10.07.2017, 8:50 Uhr

huhu

unsere hatte diese Anwandlungen auch kurz vor 18 und wir haben uns dann informiert ( meine ging noch zur Schule)
Bis 25 wird keinerlei staatliche Unterstützung bezahlt
da "haben Kinder daheim zu bleiben" solange das zumutbar ist.
Ist sie nicht ausbildungssuchend dann bekommt sie auch kein Kindergeld, kann sie denn dauerhaft vom jobben leben ?
Was wenn sie den Job verliert, da gibts kein Hartz, da lebt sie von Eurem geld bzw dann muss sie wieder heimziehen.
( so hat das ein Kollege erlebt,das Kind musste wieder heim, ging übers Gericht, die Eltern wollten nicht zahlen was ich auch verstehen konnte)

Schlaue Sprüche helfen da eh nichts
nur die Einsicht des Kindes was aus dem Leben zu machen
jobben gehör da in meinen Augen zum schlechtesten aller Ausgangspunkte..
Wenn sie es nicht leisten kann und ihr auch nicht zahlen könnt kann sie nicht ausziehen - Staat springt da n ur in ganz gewissen Notfällen ein ( dein Mann verprügelt sie und es ist nichtmehr zumutbar etc)

LG dagmar

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Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.07.2017, 9:56 Uhr

Ab 18 gibt es eine "Bedarfsrechnung" - es wird also geschaut, welchen Bedarf der Jugendliche hat. So Pi mal Daumen wäre der Bedarf der Bafög-Höchstsatz, das sind die roundabout 670,- Euro.

Wenn das Kind eine Ausbildung macht, seid Ihr als Eltern in der Pflicht. Wenn das Kind Geld bekommt - zum Beispiel eine Ausbildungsvergütung - wird das entsprechend angerechnet und Ihr müßt nur die Differenz bezahlen. Wenn Ihr das nicht könnt, weil Ihr sonst unter den Selbstbehalt rutscht, gibt es evtl. Ausbildungsbeihilfe. Beim Studium rechnet das netterweise das Bafög-Amt aus - alleine aus dem Grund, weil die ja umgekehrt auch ausrechnen müssen, was dem Kind an Bafög zusteht. In beiden Fällen ist es dann aber evtl. schwer, den Auszug zu begründen - da hilft es, wenn die Ausbildung weit entfernt von zu Hause stattfindet *zwinker*.

Wenn das Kind Vollzeit arbeitet, wird es ja wohl mehr als 700,- Euro verdienen, und dementsprechend steht ihm dann auch von Euch nix mehr zu.

Warum jetzt alle darauf herumreiten, daß dem Kind kein ALG2 zusteht, entzieht sich mir - das war ja nicht die Frage.

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Also normal besteht doch mit 18 kein Unterhaltsanspruch mehr, es sei denn...

Antwort von und am 10.07.2017, 10:39 Uhr

....einzige Ausnahme: das volljährige Kind befindet sich in Schul-/Hochschulausbildung, wo es eben kein Geld verdient. Dann besteht Unterhaltsanspruch gegenüber Eltern und evtl. Staat.


"Ich versteh das nicht mit diesen Tabellen. Ihr steht irgendwas mit 670€ "

Ich versteh das auch nicht, was soll das für eine Tabelle sein? Bafög-Tabelle? Gilt nur für Studenten und studieren will sie ja nicht. Hartz4-Tabelle? Ja, die wäre wohl zutreffend für sie, wenn sie sich keinen Job sucht.

Wer jung und gesund und erwachsen ist, bekommt natürlich keinerlei Gelder, denn man geht natürlich arbeiten und unterhält sich selbst, es gibt ja auch keinen Grund, der dagegen sprechen würde. Einzge Ausnahme eben wie gesagt Schul-/Hochschulausbildung.

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Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von bea+Michelle am 10.07.2017, 10:57 Uhr

Meine ist in der Lehre vor 1,5 Jahren ausgezogen. Sie bekommt von uns nur das Kindergeld. Sie zog mit einer Freundin zusammen(durch die Freundin meiner Schwägerin bekamen sie eine sehr günstige Wonung). Die Freundin ist Anfang des Jahres ausgezogen und nun ist der Freund meiner Tochter eingezogen.
Allerdings bekommt meine auch ein sehr gutes "Lehrgeld".

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Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von bea+Michelle am 10.07.2017, 11:00 Uhr

Ohne Einkommen, oder noch nicht mal was in Aussicht wäre sie mit Sicherheit nicht ausgezogen, weil es nicht nötig gwesen wäre. Das hätten wir nicht unterstützt.

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Re: Danke :-)

Antwort von tabeamutti am 10.07.2017, 14:09 Uhr

Hallo nochmal,

Danke für Eure Antworten - damit kann ich schon mal was anfangen.

Sie will nicht ewig "jobben" - weiß nur noch nicht, was sie machen möchte. Und da wir gesagt haben, faul rumsitzen ist nicht, wird sie sich was suchen(müssen).

Das dann entweder Studium od. Ausbildung kommt - davon gehe ich aus bzw. das will sie auch. Und wer weiß - vielleicht kommt ja noch der große Einfall bezüglich. Ausbildung/Studium.

Und ausziehen "muss" sie, weil ich sonst durchdrehe. die Situation ist unerträglich - sie kann durchaus nett sein - aber meistens eben nicht. Und weil sie sich einfach nicht anpassen will bzw. keine Rücksicht auf uns andere nimmt, ist hier ständig Krach.

VG

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Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von lejaki am 10.07.2017, 22:10 Uhr

Willst du vielleicht nicht hören, aber ich würde ihr gar nichts zahlen, solange sie keine Ausbildung/Studium macht und verlangen, daß sie sich das selber finanziert oder Zuhause bleibt (auch wenn das für euch keine Option ist, bei meinen Kindern wäre es eine). Wenn sie zur zeit keine Schule mehr besucht, kann sie ja durchaus Vollzeit arbeiten oder meinetwegen Teilzeit, und hat somit genug Geld zur Verfügung.

Mein Weg wäre, Auszug ohne Ausbildung/Studium Okay, aber nur bei Selbstfinanzierung. Alleine aus Angst, daß sie sich sonst auf eurem Geld ausruht und einfach das Leben alleine genießt ohne dafür zu arbeiten. Einen 450E Job fände ich definitiv zu wenig Arbeit!

Wenn ihr das wirklich alles finanzieren wollt, würde ich aus prinzip zumindest auf einen 450€ Job bestehen und ergänzend vielleicht noch 200€ dazu tun, so daß sie ungefähr auf den Bafög Höchssatz kommt, mit dem Studenten leben müssen.

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weil

Antwort von Ellert am 11.07.2017, 6:34 Uhr

so ein Job auch mal platzen kann und dann kommt kein geld mehr rein
wie gesgat
wir hattensowas im bekanntenkreis
alles in sicheren Tüchern, Jahre gutgegangen, mit glaube ich 23 dann arbeitslos,
erst reichte das von der AG, dann immer
( und um das zu bekommen muss man ne Weile arbeiten)

dagmar

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Re: Unterhaltsanspruch @lejaki

Antwort von tabeamutti am 11.07.2017, 8:53 Uhr

Darum geht es ja. sie macht z.Zt. Abi (ist also nächstes Jahr fertig)und weiß dann - bisher - nicht, was sie machen soll. Das ist auch kein Problem (mit 18 war bei mir auch noch ), aber arbeiten soll sie - wie geschrieben.

Ausruhen bei uns /auf unserem Geld, ist keine Option.
Wohnen bei uns aber auch nicht. Und "nur " 450€ def. auch nicht.
Darum ja meine Frage, ob bzw. inwieweit wir sie unterstützen müssen.

Studiert sie, kann/muss sie 450 dazuverdienen, bei einer Ausbildung kriegt sie ja was. Bei beidem unterstützen wir sie auch - aber nicht fürs nichts tun.

VG

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Re: weil

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.07.2017, 9:48 Uhr

Auch eine Ausbildung kann platzen, oder man stellt fest, daß das Studienfach doch nicht paßt, oder es passiert sonstwas..... Das Leben ist eine Pralinenschachtel. Aber man lebt doch nicht im Häddidadiwari.

Die Tochter der AP möchte ein Entscheidungsfindungs-Jahr überbrücken. Das hat meine auch getan, sie war Bufdi. Ich finde das legitim. Meine war halt zu Hause, und das war auch okay - aber genau in der Zeit hat sie rausgefunden, daß sie eigentlich wirklich gerne ausziehen möchte, deswegen suchte sie dann einen Studienplatz weit weg. Vorher hatte sie sich an den Münchner Unis umgetan. Im Fall der AP sind sich beide Seiten einig, daß die Entscheidungsfindung besser außerhalb des elterlichen Haushalts stattfindet, ist das doch völlig okay. Andere machen Au Pair oder Work&Travel, das ist ebenfalls nicht im elterlichen Haushalt.

Der Sohn einer Freundin ist mit 22 auch wieder im Kinderzimmer gelandet. Er hat eine Ausbildung gemacht am anderen Ende von Deutschland, wohnte dort in einer eigenen Wohnung, aber ab August hat er einen Job in heimatlichen Gefilden. Er hat eine fertige Ausbildung und einen Vollzeitjob und könnte eine Wohnung bezahlen, aber er findet keine - also ist er erstmal wieder daheim. So kann's gehen, ganz ohne Sozialamt. Aber deswegen hätten weder er noch seine Eltern im Vorfeld irgendwas anders entschieden.

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Re: Unterhaltsanspruch @lejaki

Antwort von lejaki am 11.07.2017, 10:25 Uhr

Okay, das kam aus deinem Beitrag für mich nicht so rüber, daß sie noch gar kein Abi hat. Ich dachte, sie will sich jetzt auf dem Abi "ausruhen".

Wenn das so für euch die Lösung ist, dann finde ich die Lösung mit dem 450€ Job und ihr stockt auf ca den Bafögsatz auf, ganz gut.

Mehr als einen 450€ Job während der Schulzeit/Abizeit fände ich zu viel. Gelernt werden muß ja auch noch!

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Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von desireekk am 11.07.2017, 14:43 Uhr

Nun mein "Senf" dazu (wenn auch spät):

generell muss man seine Kinder großziehen und durchfüttern solange sie minderjährig sind.
Mit dem 18. Geburtstag hört das schlagartig auf: da sind sie dann "groß" und müssen sich selbst drum kömmern wie sie warm bleiben und satt werden.

... es sei denn, sie können sich noch nicht selbst unterhalten weil sie in Schul- oder Ausbildung sind.
Dann gibt es Regeln wieviel die Eltern zugeben müssen.

Das ist das Schwarz-Weiß der juristischen Regelungen.

Nun kommt das "grau" der interfamiliären Bedürfnisse und Regelungen.

Die Frage ist ja, wieviel ist es Euch (und dem Kind) "wert" dass sie auszieht, damit Abstand und Ruhe einkehrt.
Natürlich sind die gesetzlichen Regelungen immer ein guter Ausgangspunkt, aber ggf. kann man im internen Kreis eine abweichende Lösung finden mit der alle etwas besser leben können.

Die H4-Reegelung (bis 25 J. Zuhause leben) brücksichtigt leider nicht adoleszente, halbgare Erwachsene die familiensozial unerträglich sind...

Wie wäre es denn , wenn sie ein Jahr im Ausland verbringt?
Aupair oder ähnliches?
Dann ist sie gut weiter, wird "versorgt" und hat ein Jahr Zeit ich zu finden OHNE dass es ein Leer-Jahr im Lebenslauf gibt (UND man lernt eine Sprache).

Hilft das?

LG
D

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der Idee hat auch keienr wiedersprochen

Antwort von Ellert am 11.07.2017, 15:18 Uhr

nu eben dazugeschrieben dass es von Ämtern halt nichts gibt.
Wir wissen ja alle nicht wo genau da ne Wohnung gesucht wird
in München reicht ggf der Bufdi-Lohn nicht
auf dem Platten Land schon.

Ausziehen schadet in solchen Situationen nicht
meine Große hat das auch gemacht und musste sich ganz schön nach der Decke strecken
mit dem Dualen Studiengehalt und Kindergeld.
Von uns gabs nichts dazu und ind er Zeit hat sie viel sparen gelernt.

Entscheidungsfindungs-Jahr steht auch erst später drin
dagegen hat sicher keiner was,
evtl tut sich morgen der Traumstudienplatz auf und die Pläne sind ganz anders.
Aber das Lebensziel nur arbeiten und nie was lernen würde ich einem Kind sehr ausreden

dagmar

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Re: Unterhaltsanspruch @desireekk

Antwort von tabeamutti am 11.07.2017, 15:29 Uhr

Hallo,

ja, ein Jahr im Ausland ist Thema - allerdings kriegt sie die notwendigen "Kinderbetreuungsstunden" nicht mehr zusammen, weil die Bewerbungen ab Nov. laufen. angedacht ist USA, sie hat auch Englisch LK.

Andere Möglichkeit - steht auch im Raum - ist Australien mit Work&Travel mit einer Freundin. Da wollten die 2 sich selber drum kümmern :-)

Natürlich bleiben ihre Sachen dann hier - eíne unbewohnt Wohnung zu zahlen ist ja Quatsch.

Aber WENN das eben alles nicht klappt (warum auch immer), habe ich gern Plan B.
Bei Ausbildung /Studium kriegt sie natürlich die notwendige Unterstützung, zusätzlich zu ihrem eigenen Verdienst.

Unser häuslichen. Frieden ist mir schon sehr wichtig. Ständig auf Krawall gebürstete Tochter, mit Türen schlagen, rumschreien, beleidigt durch das Haus stampfen - das halten wir jetzt schon 4 Jahre aus. Irgendwann ist genug. Die 2 anderen leiden auch unter der Großen. Heute hat sie unsere Mittlere beklaut aus deren Spardose und mir "kackendreist" ins Gesicht gelogen - hab sie erwischt.
Das ist allerdings (das klauen) noch nie vorgekommen, bisher.


VG

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Re: der Idee hat auch keienr wiedersprochen

Antwort von tabeamutti am 11.07.2017, 15:49 Uhr

Auf den"Traumstudienplatz" oder DIE Ausbildung da hoffen wir ja

Das "nur" jobben ohne Grundlage nicht geht ist klar.Weiß sie auch.

Mir ist es nur wichtig, das wir wissen, was evtl. an Ansprüchen auf uns zu kommen kann. Wenn sie arbeitet (und eben noch nicht weiß, wohin).
Ich dachte immer, bis sie eine Ausbildung/Studium abgeschlossen hat müssen wir auf jeden Fall zahlen.
Auf die Strasse setzen werden wir sie nicht, aber die "eierlegende Wollmilchsau" werden wir auch nicht sein. Wir suchen zusammen eine Wohnung.

Und nein, wir wohnen nicht in München sondern im Ruhrgebiet. Man muss keine 5000netto haben um zu überleben.

Und sparen lernen hat ja noch keinem geschadet. Sie verlässt sich halt drauf, das alles immer da ist - ich freu mich schon, wenn sie Sonntags morgens auf dem Klo sitzt und das Papier ist alle

VG

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Re: der Idee hat auch keienr wiedersprochen

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.07.2017, 18:30 Uhr

Im Ausgangsposting:
"Wenn sie erstmal "nur so" jobben geht,(keine 450€ - Vollzeit)
bis sie weiß, was sie machen will - zählt dann ihr Einkommen komplett?"

Stichwörter: Erstmal; Vollzeit; bis sie weiß, was sie machen will

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das wird schon, 18 ist auch echt jung

Antwort von Ellert am 11.07.2017, 19:32 Uhr

Durch Einschulung mit 5 und Abi nach 12 Jahren sind manche noch viel früher dran
ohne zu wissen was sie machen wollen.
Ob man soch damit einen gefallen getan hat ?
Ich war in Klasse 11 auch noch ratlos, ich gebs zu !

Wnn Ihr unsicher seid lasst euch halt beraten welche Ansprüche sie hat,
ich würde sagen wenn sie genug verdient hat sie garkeine.
Lebt denn das Kindergeld wieder auf wenn sie dann studiert ?

Ich kann Dir aus unserer Erfahrung sagen dass sich vieles entspannt hat seit unser Kandidat damals auszog, früher Spannungen ohne Ende hat sie heute zur Schwester ein Top Verhältnis.
Ausziehen und auf eigenen Füssen stehen lässt sehr reifen !

LG dagmar

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Rein rechtlich...

Antwort von Trini am 11.07.2017, 22:30 Uhr

müsst ihr nur zahlen, wenn sie eine Ausbildung macht oder studiert, also grob, solange ihr Kindergeld bekommt.

Trini

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Ach ja, ...

Antwort von Trini am 11.07.2017, 22:32 Uhr

beim Vollzeitjob zum Mindestlohn fällt das Kindergeld weg.

Trini

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Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von schneckennudel am 14.07.2017, 18:10 Uhr

Bis 27 ist Unterhaltspflicht zu leisten!

Meiner Meinung nach sollten Kinder solange Unterhalt bekommen, bis ihr Leben geordnet ist.

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Re: Unterhaltsanspruch bei Auszug ???

Antwort von Trini am 17.07.2017, 14:03 Uhr

Das stimmt so nicht.

Und --- gerade wenn Eltern ein "Lotterleben" finanzieren, bekommen manche "Kinder" das Leben auch niemals geordnet.

Trini

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Work&travel bzw Aupair

Antwort von momworking am 27.07.2017, 21:20 Uhr

Hi!
Soweit ich weiß, fällt dabei auch das Kindergeld weg!
Bitte beachtet auch, dass ihr für Kinder Nr. 2 und 3 dann nur noch das Kindergeld bekommt, als ob es Kind Nr 1 und 2 wären! Das ist weniger!
Grundsätzlich kann ich den Kummer, den so eine Teenagerpflanze machen kann, durchaus nachvollziehen und verstehe euch.
Und was hier mal wieder für Horroszenarien gemalt werden (kein Hartz4 Anspruch etc):

Wenn eure Madame zum Mindestlohn arbeitet, dann ist sie auch selbst kranken- und sozialversichert. Nach einem Jahr Arbeit erhielte sie somit auch ALG 1 für die entsprechende Zeit, oder irre ich mich da? In dieser Zeit hätte sie dann ausreichend Gelegenheit, sich zu überlegen, wie es denn nun weitergehen soll.

Ich wäre tatsächlich für "Lass sie machen". Habe arg schmunzeln müssen, als mir mal ein Spätteenager in Ausbildung sagte: "Puh, das ist voll anstrengend! Da muss ich den ganzen Tag arbeiten und dann schaffe ich es nur noch zu schlafen. Schule war besser."

Alles Gute und starke Nerven!!!

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