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von dhana  am 06.07.2018, 12:36 Uhr

Taschengeld

Hallo,

als Taschengeldparagrafen bezeichnet man meines Wissens nach die Form der Geschäftsfähigkeit zwischen dem 7 und dem 18. Geburtstag - also geschäftsfähig in Höhe es Taschengeldes.
Ich wüsste nicht, das es eine Vorschrift gibt wie hoch das Taschengeld sein muss - oder das es überhaupt eines geben müsste... noch weniger was damit bezahlt werden muss - das entscheidet jede Familie für sich selber - und da setzt auch jeder seine eigenen Regel durch, da hat kein Gesetz, kein Paragraf und kein Jugendamt eine Mitsprachemöglichkeit.

Es gibt Vorschläge wie hoch das Taschengeld sein soll - ich für mich fand die immer schon recht unrealsitisch - sorry, soviel Geld habe ich nicht zur freien Verfügung und ich arbeite dafür. Sprich bei uns ist das Taschengeld deutlich niedriger - und die Jungs haben sich trotzdem noch nie beschwert. Sie wissen genau, das es so zu unseren Finanzen und unserem Lebensstandart passt. Und wenn mal was ist, ist es nie ein Thema, das es auch mal Extrageld geben kann.

Ich hab nur einen Sohn Ü18, die beiden anderen sind noch Schüler und jünger. Aber mein Großer bekam schon ab 16, als er mit der Ausbildung anfing kein "Taschengeld" mehr, sondern die schulische Ausbildung samt Unterkunft bezahlt, und dazu einen monatlichen Betrag (300 Euro) mit der er die Fahrkosten (ca 180 Euro), Essen und alles selber abdecken musste. Also nicht nur Mittagessen - sondern komplett, von Frühstück bis Abendessen - und alles musste selber eingekauft werden. Wenn er mal mit Freunden zum Pizzaessen ging, dann musste er das halt anderweitig wieder einsparen, und es musste reichen um am Wochenende heimzufahren. (auch wenn Oma ihm öfters mal was zugesteckt hat, große Sprünge waren da nicht drin) Inzwischen studiert er dual und finanziert sich komplett selbständig. Wir rechnen da auch nicht gegenseitig auf - wenn er mal ein Auto nimmt oder ich ihm ein Buch besorge - dafür kauft er auch mal ein wenn er zuhause ist oder geht mit den Brüdern Eisessen... ohne gegenseitiges aufrechnen. Forderungen von seiner Seite kamen nie - er will nicht mal das Kindergeld haben - dafür hat er weiterhin sein Zimmer zuhause ect.

Auch mein 16jähriger bekommt nicht wirklich viel Taschengeld (25 Euro) - aber er jobbt immer mal wieder in der Nachbarschaft mit Rasenmähen/Gartenhilfe - und bessert sich das auf. Er ist da aber auch recht anspruchslos und das meiste Geld bleibt auf seinem Konto liegen - oder er kauft sich was für den Computer. Wobei er das Helfen in der Nachbarschaft auch machen würde, wenn er nichts dafür bekommen würde, aber da sind einige ältere Leute, die vieles nicht mehr alleine schaffen und so passt das für beide Seiten ganz gut. Er weiß übrigens auch, das seine (Privat-)Schule viel Geld kostet und möchte deswegen auch gar nicht mehr Geld von uns.. er ist da eigentlich ganz stolz drauf möglichst "unabhängig" von uns zu sein.

Ich denke es wäre ganz sinnvoll, wenn du mit deiner Tochter mal eine Kostenrechnung aufstellst, was sie monatlich für Kosten hat (von Kosten für Unterkunft/Zimmer bis Internet und Handy) - und dagegen was an Geld (Kindergeld) reinkommt. Mal schauen ob dann noch Ansprüche der jungen Dame übrigbleiben oder vielleicht mal eher die Bereitschaft selber etwas zu ihrem Lebensunterhalt beizutragen - ich denke mal wir reden hier ja nicht von einer 12jährigen - sondern von einer Ü18jährigen.

Gruß Dhana

 
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