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Geschrieben von lotte03_ am 15.02.2020, 10:51 Uhr

Kindergeldberechtigung -auch an Ellert

Nach dem Abschluss der Schule kannst du auf jeden Fall weiter Kindergeld beziehen. Es muss nur halt nachgewiesen werden dass man "ausbildungswillig" ist. Sprich, werden (erfolglose) Bewerbungen nachgewiesen (z.B. auf einen Studienplatz) ist man natürlich ausbildungswillig. Bei einer Übergangszeit von 4 Monate ist man ebenfalls kindergeldberechtigt (Abi im Juni- Studium ab Oktober z.B.).
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-nach-schulabschluss

@Ellert- eure Kindergeldstelle braucht dringend eine Schulung!

Bei BFD und FSJ bekommt man ebenfalls Kindergeld. Die Unterschiede werden hier ganz gut dargestellt. http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/unterschiede-fsj-bfd

 
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