Geschrieben von Ulli am 26.03.2022, 20:21 Uhr |
Hinzuverdienen bei Studierenden
Meinst du das Kindergeld? Normalerweise gibt es das, bis das Kind 25 ist, solange es noch in der Erstausbildung ist. Einkommensgrenzen gibt es, meines Wissens nicht mehr, aber während der Vorlesungszeit sind die Wochenstunden, die man arbeiten darf, - glaube ich - begrenzt.
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- Hinzuverdienen bei Studierenden - Babsi2 26.03.22, 12:08
- Re: Hinzuverdienen bei Studierenden - Pamo 26.03.22, 18:28
- Re: Hinzuverdienen bei Studierenden - Ulli 26.03.22, 20:21
- Re: Hinzuverdienen bei Studierenden - Babsi2 27.03.22, 13:10
- Re: Hinzuverdienen bei Studierenden - Pamo 27.03.22, 15:49
- Re: Hinzuverdienen bei Studierenden - Babsi2 27.03.22, 19:55
- Re: Hinzuverdienen bei Studierenden - Pamo 27.03.22, 15:49
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- Unterschied Steuer und KV - Bonnie 29.03.22, 8:29
- Re: Unterschied Steuer und KV - lilly1211 30.03.22, 10:50
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- Re: Falsch! - tabalugalilli 05.04.22, 16:51
- Re: Hinzuverdienen bei Studierenden - Pamo 26.03.22, 18:28
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