Über 18 ...

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Geschrieben von lotte03_ am 25.03.2020, 16:48 Uhr

Frage wegen Kindergeld...@ak- das ist falsch

das stimmt so nicht. Kindergeld steht immer bis zum Ende des Anspruchsmonates zu. Das kann der 31.10. 30.11., 31.07 oder what ever sein. Der 31.07. weist auf eine schulische Ausbildung hin. Hier aber wurde das Abitur bereits im letzten Jahr absolviert.
Grundsätzlich kommt dann die Übergangszeit zur Anwendung. Oder man muss die Ausbildungswilligkeit nachweisen. Schau mla, hier ist das gut erklärt
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

 
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