Geschrieben von lotte03_ am 25.03.2020, 16:48 Uhr |
Frage wegen Kindergeld...@ak- das ist falsch
das stimmt so nicht. Kindergeld steht immer bis zum Ende des Anspruchsmonates zu. Das kann der 31.10. 30.11., 31.07 oder what ever sein. Der 31.07. weist auf eine schulische Ausbildung hin. Hier aber wurde das Abitur bereits im letzten Jahr absolviert.
Grundsätzlich kommt dann die Übergangszeit zur Anwendung. Oder man muss die Ausbildungswilligkeit nachweisen. Schau mla, hier ist das gut erklärt
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren
- Frage wegen Kindergeld... - einafets 24.03.20, 18:28
- ich kenne diese 4 Monate Übergang - Ellert 24.03.20, 18:51
- Re: Frage wegen Kindergeld... - 3wildehühner 24.03.20, 19:44
- Re: Frage wegen Kindergeld... - einafets 24.03.20, 20:06
- Re: Frage wegen Kindergeld... - ak 25.03.20, 12:56
- Re: Frage wegen Kindergeld...@ak- das ist falsch - lotte03_ 25.03.20, 16:48
- Re: Frage wegen Kindergeld...@ak- das ist falsch - ak 25.03.20, 22:16
- Re: Frage wegen Kindergeld...@ak- das ist falsch - lotte03_ 25.03.20, 16:48
- Re: Frage wegen Kindergeld... - ak 25.03.20, 12:56
- Re: Frage wegen Kindergeld... - einafets 24.03.20, 20:06
- Re: Frage wegen Kindergeld... - Ulli 16.04.20, 7:53
- und wenn das Kind keinen Studienplatz bekommt? - Ninaaa 26.04.20, 23:02