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Geschrieben von Lucylu am 15.11.2017, 21:34 Uhr

Das....

Ja, das ist auch richtig so. Solang das Kind ausbildungssuchen ist (Schule, Studium, Ausbildung...) gibt es Kindergeld. In der Ausbildung natürlich auch;-)

Eine Erwerbstätigkeit muss nur angegeben werden, wenn das Kind bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat! (dann gibt es die Grenze 20 Stunden/Woche darf nicht überschritten werden)


Lg

 
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