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Geschrieben von Lucylu am 15.11.2017, 21:47 Uhr

Apropos Studium,

Huhu!

Wenn sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet (das Einkommen ist unrelevant), kann sie auch bis zum Beginn der 2. Ausbildung (und während der Ausbildung natürlich auch;-) Kindergeld bekommen. Die Ausbildungen müssen nicht aufeinander aufbauen.

LG

 
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