Geschrieben von Lucylu am 15.11.2017, 21:47 Uhr |
Apropos Studium,
Huhu!
Wenn sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet (das Einkommen ist unrelevant), kann sie auch bis zum Beginn der 2. Ausbildung (und während der Ausbildung natürlich auch;-) Kindergeld bekommen. Die Ausbildungen müssen nicht aufeinander aufbauen.
LG
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kindergeldbescheid - Zwurzenmami 10.11.17, 9:38
- Re: Kindergeldbescheid - Trini 10.11.17, 12:16
- Apropos Studium, - Ellert 10.11.17, 15:33
- Das.... - Trini 10.11.17, 16:15
- Re: Das.... - Bookworm 14.11.17, 7:53
- Re: Das.... - Zwurzenmami 14.11.17, 10:53
- Re: Das.... - Lucylu 15.11.17, 21:34
- Re: Das.... - Zwurzenmami 14.11.17, 10:53
- Re: Das.... - Bookworm 14.11.17, 7:53
- Re: Apropos Studium, - Lucylu 15.11.17, 21:47
- Ist für Dagmar:-) - Lucylu 15.11.17, 21:47
- Das.... - Trini 10.11.17, 16:15
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