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Ich habe eine Tochter!

Thema: Ich habe eine Tochter!

Hallo liebes Forum, ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich gelandet, falls nein kann ich den Beitrag auch gerne verschieben. Seit Ende letzten Jahres trage ich diese Sache nun schon mit mir rum. Dann bin ich heute auf euer Forum gestoßen und hoffe, hier ein paar gute Tipps und Meinungen zu bekommen. Auch in der Zukunft denn....ich habe eine Tochter. Die Geschichte ist nicht leicht...und lang, aber ich versuche es so kurz wie nur möglich zu fassen. Und ja, ich bin ein Mann...und ich wäre froh darum hier keine voreingenommene Verurteilung zu erfahren. Bisher habe ich zu oft erlebt dass Männer automatisch die bösen sind... Nun.. 2013 lernte ich eine Frau kennen. Wir hatten für etwa ein halbes Jahr eine Beziehung - in der wir uns nicht sehr oft sahen. Und ja, wir hatten auch Sex (Zur Info ihr Wortlaut: Wir brauchen keine Kondome, ich verhüte selbst mit Temperaturmessung. Vertrau mir, ich weiß was ich tue - mein größter Fehler). Als ich irgendwann spürte dass sie einen sehr aggressiven und beschuldigenden Charakter hatte, beendete ich die Beziehung, was ihr sehr missfiel. Was sollte ich machen, ich fühlte mich mit ihr einfach nicht wohl. Im September des gleichen Jahres schrieb sie mich plötzlich wieder an und erzählte mir, dass sie ihre Tage nicht mehr bekommt. Einen geschlagenen Tag beruhigte ich sie und sagte dass sie doch einen Schwangerschaftstest machen soll. Aber sie wollte weiter beruhigt werden. Als ich sie irgendwann fragte was sie denn machen würde wenn sie wirklich schwanger wäre, war ihre Aussage "Ich würde es bekommen". Kein Gespräch darüber, keine Diskussion, kein Mitspracherecht. Ich, Anfang 30, war geschockt über dieses "Urteil", jedoch war meine einzige Aussage "Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Kind kein funktionierendes Elternhaus haben soll, zudem ist es eine enorme finanzielle Belastung". In der Tat, nicht die gefühlvollste Äußerung - aber ich stand unter Schock. Tagelang am Stück durfte ich mir darauf hin die wildesten Beschuldigungen und Beschimpfungen anhören. Es würde nur um mich gehen, wie ich es wagen könnte ihr meine Lebensgeschichte aufzudrücken (die Äußerung mit dem Elternhaus und der finanziellen Belastung) und vieles mehr. Äußerungen meinerseits wie "wenn es wirklich so ist bekommen wir das schon irgendwie hin" wurden mit einem hasserfüllten "es gibt kein wir!" davongeschmettert. Ich versuchte alles, es war einfach kein Durchkommen mehr. Ich beschränkte darauf unsere Kommunikation auf ein "Wenn ich wirklich der Vater bin habe ich das Recht es zu erfahren. Bitte gib mir bescheid sobald du einen Test gemacht hast." Doch sie gab mir nie eine direkte Antwort darauf. Eines Tages erhielt ich die Nachricht "Du musst dir nun keine Sorgen mehr machen, es hat sich erledigt". Was sollte das nun wieder bedeuten? Doch meine Frage darauf hin erhielt sie nie da sie mich wohl gleich auf ihre Nachricht hin blockiert hatte. Bis dato hatte sie kein einziges Wort zum Testergebnis von sich gegeben. Ich erholte mich langsam wieder von dem Drama und das einzige was ich aus langen Überlegungen und vielen Gesprächen mit Freunden deuten konnte war dass sie nun doch Tage ihre bekommen hat, mich vielleicht einfach nur verarscht hat, und definitiv ein großes Aggressions- und Psychoproblem hat. 2017 meldete sie sich wieder. In einer langen Email, wovon die erste Hälfte aus Vorwürfen und unwahren Behauptungen bestand, erzählte Sie mir dass sie im Februar 2014 eine Tochter zur Welt gebracht hatte. Sie erwähnte auch noch ihre Tante, die ja Familienanwältin wäre, dass sie beim Jugendamt keinen Vater angegeben hätte (dies aber am nächsten Tag tun würde), weitere Behauptungen (Ich hätte ihr ein sexuelles Angebot unterbreitet während im Raum stand dass sie schwanger ist...absoluter Schwachsinn) und Schuldzuweisungen (ich hätte nie gefragt was es mit "es hat sich erledigt" auf sich hat, es wäre nur um mich gegangen) und vieles vieles mehr. Ach ja, ihre ganzen Vorwürfe beendete sie mit dem Satz "...aber wenn das ganze hier nur auf Vorwürfen beruht möchte ich keinen Kontakt". Ahja... Nachdem ich den ersten Schock überwunden hatte leitete ich sofort alles in die Wege. Ich veranlasste einen Vaterschaftstest und setzte mich mit dem Jugendamt in Verbindung. Ich erzählte (und schrieb) ihnen dass ich erst von meiner Tochter erfahren habe, und dass mein innigster Wunsch ist dass das ganze so friedlich, ehrlich, gerecht und fair wie möglich verläuft. Ich unterzeichnete die Vaterschaftsurkunde, füllte brav den Antrag auf Unterhalt aus, und veranlasste einen Termin beim sozialen Dienst für ein Erstgespräch mit der Mutter (Es ist unglaublich wie lange Ämter brauchen können...wir haben noch immer keinen Termin). Doch letzte Woche traf mich der Schlag. Nachdem die Berechnung für das Unterhalt ins Haus flatterte (welche falsch Berechnet wurde, denn es wurden weder Fahrtaufwendungen noch irgendwelche Renten mit einbezogen), kamen noch weitere Forderungen. Ein mal die Nachzahlung für das letzte Jahr (von dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bis zum Ende des Jahre) und - bitte festhalten - eine Forderung über 4.000 EUR...und zwar vom Zeitpunkt der Bekanntgabe das ich eine Tochter habe ein Jahr Rückwirkend! Also ein Jahr in dem ich nicht mal wusste dass sie existiert. Süffisant wurde noch erwähnt dass die Mutter auf die Zahlung ab der Geburt des Kindes verzichtet und sich mit den 4.000 EUR zufrieden gibt. Das macht mich gerade sogar gedanklich sprachlos. Soweit ich mich informieren konnte ist so etwas nicht mal rechtens. Oder bin ich da falsch informiert? Kann sie das einfach einfordern? Auf welcher Grundlage? Und so steh ich nun hier. Ich habe meine Tochter bis jetzt noch nicht gesehen. Ich vertraue der Mutter kein Stück weit. Ich bin dazu gezwungen mir einen Anwalt zu nehmen und die kompletten Berechnungen prüfen zu lassen. Kommunikation mit der Mutter halte ich so gering wie es möglich ist und nur auf schriftlichem Wege. Mein Wunsch war dass alles so fair wie möglich abläuft. Aber sehr schnell hat das ganze den faden Beigeschmack bekommen dass alles auf dem Rücken meiner Tochter ausgetragen wird. Das mit Hilfe der Ämter versucht wird, wie viel Geld man da wohl rauspressen kann. Das Falsche Geschichten über mich erzählt werden, einfach nur weil ein Mensch nicht im Stande ist seinen Verstand anzuschalten und endlich Verantwortung zu übernehmen. Alles was ich möchte ich das beste aus der Situation zu machen. Meiner Tochter ein möglichst angenehmes Leben zu bereiten. Aber bevor überhaupt ein einziges Treffen stattgefunden hat wird es schon dreckig... Entschuldigt dass es so lang geworden ist. Und danke falls ihr bis hierhin durchgehalten habt. Ich wäre sehr froh wenn mir jemand zu der Frage mit Forderung auf 4.000 EUR weiterhelfen kann. Vielleicht konnte ich durch die Geschichte auch das allgemeine Bild ins Wanken bringen dass die Männer immer die bösen sind. Das bekommt man an allen Ecken zu spüren. Aber es ist nicht immer so. Danke euch

von Herr K am 07.02.2018, 00:53



Antwort auf Beitrag von Herr K

im prinzip hätte der ganze texte extrem geschrumpft erzählt werden können. die ganzen sticheleien gegen die ex und dich als saubermann dargestellt, gefallen mir so gar nicht und das hat nix mit dir als mann zu tun , sonder wegen der ganzen art und weise. sorry aber mehr schreibe ich dazu nicht

Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 08:44



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ui gar nicht so leicht Deine Geschichte. Da die Vaterschaft laut Deinen Zeilen anerkannt ist , bleibt Dir in der Tat nichts übrig wie einen Anwalt zu nehmen. Seitens der Ämter und Mutter wirst Du, so ist es meine Erfahrung, keine Unterstützung finden. Eine Rückzahlung von plötzlich mal 4000 Euro kann auch keiner fordern. Dazu müssen erst einmal Deine Ersparnisse und Dein Verdienst zzgl. Abzüge berücksichtigt werden. Da solltest Du Dich wirklich gut beraten lassen ! Es kann auch nicht sein, dass Du nur Pflichten (geldliche hast), mit der Vaterschaftsanerkennung, kannst Du ebenso auf Sorgerecht und Umgangsrecht plädieren - wenn Du dies wünscht. Wichtig ist, dass Du vom Jugendamt nicht gleich alles unterschreibst ( Titel und Co....), sondern wirklich erst mit alle Auflagen zum Anwalt gehst. Wenn Deine finanziellen Mittel nicht reichen , hast Du auch die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Auch da kannst Du nachfragen, ob Unterhaltsangelegenheiten mit inbegriffen sind. Alles Gute!

von Patchwork am 07.02.2018, 08:55



Antwort auf Beitrag von Herr K

Also erstmal deine Äußerung nachdem du erfahren hast, dass sie schwanger ist, fand ich echt unter jeder S.. Gerade in der Schwangerschaft wo die Hormone sowieso verrückt spielen und die Frau wahrscheinlich von der Schwangerschaft noch viel mehr geschockt war als du, hat ihr das sicherlich den letzten Rest ihres Bodens unter den Füßen weggezogen. Dass sie sich dann von dir distanziert liegt auch klar auf der Hand (hätte ich ehrlich gesagt auch so gemacht). Denn zum Schwanger-werden gehörten immer zwei. Mit einer fremden Frau zu schlafen ohne ein Kondom zu benutzen (gibt ja außer einer Schwangerschaft auch noch Geschlechtskrankheiten!) ist schon sehr dumm - und noch dummer ist dann die ganze Verantwortung und Schuld der Schwangerschaft auf sie zu schieben. So jetzt aber genug der Vorwürfe dir gegenüber, aber es musste mal raus, sorry! Unterhalt kann sehr wohl rückwirkend gefordert werden. Mein Ex hat auch eine Zeit lang mal nicht gezahlt, weil er meinte er sei arbeitslos und hat kein Geld. Das Gericht ließ dann alle Lohnzettel von ihm prüfen und der Unterhalt fürs Kind wurde dann zwar niedriger bemessen, aber zahlen musste er dennoch für das letzte Jahr. Unterhalt kann nur berechnet werden, wenn das Gericht/Jungendamt deine Einkommensverhältnisse kennt. Dazu musst du die in Form von Jahreslohnzetteln,... offen legen. Eine Berechnung einfach so erfolgt nicht. Werden die Lohnzettel nicht eingereicht, dann forscht das Gericht bei den Arbeitgebern nach. Erkundige dich also wie sie auf die Forderung von 4.000 € kommt.

von nils am 07.02.2018, 10:58



Antwort auf Beitrag von Herr K

Entschuldige bitte, aber ich hätte erst einmal einen Vaterschaftstest gemacht. Von September 2013 bis Februar 2014 sind es 5 Monate. Ausgehend davon, dass eine Schwangerschaft 40 Wochen lang andauert, hätte sie da schon im 4/5 Monat schwanger sein müssen. Dann kommt ihr "aggressiver und beschuldigender" Charakter noch dazu. Ganz ehrlich, mach einen Test! Den du übrigens lieber VOR der Vaterschaftsanerkennung hättest machen sollen. Bin wann bis wann ging nochmal die Beziehung? Wann hast du sie beendet?

Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 11:05



Antwort auf Beitrag von Herr K

Einen Vaterschaftstest habe ich, wie im Text beschrieben, gemacht. 99,9999% ...das ist definitiv meine ;) Meine Gehaltszettel hat das Jugendamt bekommen und auf dieser Grundlage auch die Rückzahlung berechnet. Ich verstehe einfach nicht wie/warum sie Geld fordern kann BEVOR ich überhaupt davon wusste. Wie gesagt, im September 2017 hat sie mich erst darüber informiert und sie möchte Geld von September 2016 bis September 2017. Das erschließt sich mir nicht. Ist ja nicht so dass sie mir meine Tochter, bzw. ihrer Tochter ihren Vater vorenthalten hat und das auch keine Konsequenzen hat...jetzt darf sie auch noch Geld dafür fordern? Meines Wissens nach erlischt jegliches Recht auf Nachzahlung nach 3 Jahren. Wie sich das verhält wenn ich nicht mal von meiner Tochter wusste weiß ich nicht. Die Beziehung ging von etwa Mai 2013 bis September 2013

von Herr K am 07.02.2018, 12:30



Antwort auf Beitrag von Herr K

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Kind. Ich finde Deinen Fall sehr durcheinander und, die Frage kam ja hier auch schon auf, irgendwie strange - im Sept 13 stellt Deine Exfreundin fest, dass sie schwanger ist und bekommt im Februar 14 das Kind? Ich muss jetzt doof fragen, Du sagst ja, es wurde ein Vaterschaftstest gemacht und dieser weist Dich zu 99% als Vater aus... Irgendwie hört sich das für mich alles komisch an. Das Besuchsrecht kannst Du einklagen, wenn gewollt. An Deiner Stelle würde ich mir n guten Anwalt nehmen!

von Holzkohle am 07.02.2018, 13:10



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ja ich finde das auch alles sehr strange...sie muss ja dann schon länger ihre Tage nicht gehabt haben. Laut ihrer Aussage kam die kleine auch etwas früher als sie es sollte. Es macht mich sehr traurig dass es scheinbar nicht ohne Anwalt geht. Da kann man so kooperativ sein wie man will...es nützt nichts. Ich überlege auch, noch mal beim Jugendamt anzurufen und zu versuchen, ihnen meine Seite der Geschichte zu schildern. Diese Forderung auf Nachzahlung kommt ja fast so rüber, als hätte die Mutter dem Jugendamt erzählt dass ich schon vor der Geburt von meiner Tochter wusste und mich einfach aus dem Staub gemacht hätte. Nur weiß ich nicht in wie fern die Dame vom Jugendamt empfänglich für "andere" Sichtweisen ist...

von Herr K am 07.02.2018, 13:33



Antwort auf Beitrag von Herr K

Auch frage mich warum sie sich jetzt - nach vier Jahren dazu entschieden hat mich doch zu kontaktieren. Vielleicht hat die kleine zu viele Fragen gestellt ("Warum habe ich keinen Papa?"), vielleicht wurde der Druck von außen zu groß? Leider, und das merkt man leider sehr aus ihrer ersten Email, glaube ich nicht das sie wirklich zur Besinnung gekommen ist. Und noch mehr Angst macht mir, welche Geschichten sie ihrem Umfeld - und ihrer Tante, die ja Familienrechtsanwältin ist - über mich erzählt hat. Sicherlich nicht dass ihr Ego so verletzt war, dass sie aus Trotz den Kontakt zu mir abbrach..

von Herr K am 07.02.2018, 13:38



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Das warum liegt nach der 4000 Euro Forderung doch eigentlich auf der Hand. Geld ist es, Unterhalt möchte sie.

Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 14:10



Antwort auf Beitrag von Herr K

vielleicht hatte sie aber auch die ganzen letzten Jahre einen Partner, der sich um sie und das Kind gekümmert hat und jetzt abhanden gekommen ist? Nur mal so als Idee... Die Geschichten, die erzählt werden, dagegen kannst Du nichts machen. Ich habe es genau andersrum erlebt, der KV (inzwischen verstorben) hat in seinem Familien- und Freundeskreis rumerzählt, ich hätte ihm das Kind untergejubelt und hätte damals so einen starken Kinderwunsch gehabt und ihn mehr oder weniger damit erpresst und ihm den Samen geraubt. Dodaler Bullshit, ich hatte damals null Kinderwunsch und schon deshalb nicht, weil ich zum damaligen Zeitpunkt, biologisch gesehen, hätte gar keine Kinder bekommen können, von meiner privat-beruflichen Entwicklung mal abgesehen... Ändern kannst daran nichts. Lass die Leute halt reden und glauben was sie wollen. Die Jugendamtmitarbeiter sind lange nicht so verbiestert, wie Du denkst (in meinem Fall waren sie übrigens komplett pro Kindsvater)

von Holzkohle am 07.02.2018, 14:10



Antwort auf Beitrag von Herr K

Meine Schwester konnte rückwirkend nichts geltend machen, obwohl der Vater schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkannt hat (sie hat den Unterhalt allerdings erst lange nach der Trennung "angemeldet") Im Netz hab ich das gefunden: Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Würde mich aber auch rechtlich beraten lassen. Das ihr Anwalt das erstmal fordert, ist klar. Nach dem Motto: man kann es ja mal probieren! Lg

von Lucylu am 07.02.2018, 15:54



Antwort auf Beitrag von Herr K

Mit dem Unterhalt hab ich auch kein Problem. Jetzt wo ich weiß dass es meine Tochter gibt möchte ich ja auch dass es ihr gut geht. Die andere Sache...naja...wirkt eben wirklich seltsam. Kann mir da eigentlich nur vorstellen dass die Mutter dem JA erzählt hat dass ich schon immer von der kleinen weiß. So dreist können JAs sonst doch nicht sein, oder? Die Leute können auch gerne reden und denken was sie wollen. Nur bin ich nun leider bis an mein Lebensende mehr oder weniger mit der Mutter verbunden. Sie in ihrer verdrehten Welt zu lassen scheint mir eher eine Gefahr zu sein. Sobald ihr etwas nicht passt kann sie ja jeden gegen mich aufhetzen. Im schlimmsten fall gehts dann irgendwann los mir sexuelle Belästigung meiner Tochter zu unterstellen (ich hab zu viel Fantasie...und traue ihr im Moment alles zu. Atmen!) Naja das liest sich ja zumindest so als würde diese ganze Forderung auf sehr wackligen und fragwürdigen Beinen stehen. Nächsten Donnerstag habe ich einen Termin bei meiner Anwältin. Dann weiß ich mehr... Noch mal etwas anderes: Ich habe natürlich bisher kaum mit Kindern zu tun gehabt...gerade in dem Alter. Gibt es hier denn eine Rubrik die sich speziell mit Kindern in einem bestimmten Alter beschäftigt? Zum Beispiel "Alles was man über 4 jährige Mädchen wissen sollte". Eine Art...Tutorial oder so? Mir wurde ja leider nicht die Möglichkeit gegeben da irgendwie rein zu wachsen und ich habe wirklich Angst da irgendwas falsch zu machen...

von Herr K am 07.02.2018, 17:40



Antwort auf Beitrag von Herr K

dann weißt du, was du deinem Anwalt erzählen kannst. So stocherst du ja immer im Nebel rum. Die Frage nach dem Unterhalt und den anderen Sachen, die du hier gestellt hast, kann dir auch die Sachbearbeiterin im Jugendamt beantworten. Ich weiß auch nicht, ob du deine Tochter einfach mitnehmen kannst, ich denke eher, dass da erst eine Anbahnung stattfinden wird, da sie dich bisher ja gar nicht kennt. Kinder in dem Alter sind sehr unkomplikziert. Du kannst mit ihr auf den Spielplatz gehen oder was unternehmen. Wenn du sie kennst, dann kannst du auch ein paar Spielsachen, die sie gerne hätte, kaufen oder du gehst gleich mit ihr zum Einkaufen ins Spielwarengeschäft. Da findet sie bestimmt etwas. Meine hätte am liebsten gleich immer den ganzen Laden ausgekauft.

von Mehtab am 07.02.2018, 18:14



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ja die ganzen Sachen werde ich auf jeden Fall mit zur Anwältin nehmen. Ich habe ja auch glücklicherweise noch den kompletten Whatsapp-Verlauf von damals (von der ersten Schwangerschaftsbemerkung bis zum Kontaktabbruch). Es gibt also für niemanden etwas zu verbergen. Ich denke auch eher dass mich im Moment meine Gedankenwelt und das nicht-voran-schreiten der Situation etwas fertig macht. Ich denke auch das die ersten Treffen beim sozialen Dienst stattfinden werden (insgesamt dann zu viert), bis wir uns irgendwie kennen und auch sie erst mal verarbeitet hat das ich jetzt ihr Papa bin...ich hab das ja selbst noch nicht verarbeitet. Ob ich dann irgendwann zur Mutter fahren (muss) oder sie danach direkt mit zu mir kommt kann ich auch null einschätzen. Es ist leier auch eine sehr weite Strecke... 1 Stunde die einfache Fahrt. Weiß denn da jemand ob das irgendwie berücksichtigt wird? Wenn ich sie dann irgendwann mal übers Wochenende holen kann sind das immerhin 4 Stunden Fahrt pro Wochenende... Spielsachen habe ich selbst noch Unmengen...die Legokiste werde ich bei Gelegenheit schon mal besorgen. Ich möchte sie aber auch nicht mit Spielsachen überschütten. Keine leeren "Glücks-bringer", so wie ich es leider selbst erlebt habe. Ich würde ihr viel lieber meine Aufmerksamkeit, Nähe und Spaß schenken. Dinge die sie wirklich erfüllen. Aber naja...ich kenne sie ja noch nicht...keine Ahnung in wie weit ihre Mutter bisher Einfluss auf sie hatte...

von Herr K am 07.02.2018, 18:25



Antwort auf Beitrag von Herr K

Für mich sonnenklarer Fall: Sie meldet sich extra erst 3 Jahre nach der Geburt und fordert den Unterhalt ein, klar, auch rückwirkend. Denn sie hatte nie Interesse an dir als Vater, sondern lediglich als Samenspender und Zahlmeister. Da du 3 Jahre 0,0 Kontakt zum Kind hattest, hast du kaum Chancen, das halbe Sorgerecht zu bekommen, geschweige denn das Kind mal übers Wochenende oder in den Ferien zu haben - so meine Vermutung und so wahrscheinlich ihre Berechnung. Kurz: Sie behält sich alle Rechte am Kind vor (Alleiniges Sorgerecht), während sie dir die Pflichten (Unterhaltspflicht) aufdrückt. Ganz schön clever und hinterfotzig eingefädelt. Was lernt Mann daraus - wenn Mann um keinen Preis ein Kind (mit einer bestimmten Frau) will, dann sollte er penibelst SELBST für die Verhütung sorgen. Und sich nicht auf nicht-nachprüfbare Aussagen der Frau verlassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Frau behauptet, sie verhütet mit der Pille oder mit NFP oder sonstwas. Nun, für dich kommt diese Weisheit - die selbst ein 16-jähriger kennen sollte - leider zu spät, aber andere Männer, die mitlesen, können vielleicht noch was lernen.

Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 19:12



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Hallo Herr K. Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs, auch wenn die Umstände anders sicher angenehmer wären. Zum rückwirkenden Unterhalt: Ich bin keine Anwältin, kann aber aus meiner Erfahrung berichten. Die Ex meines Partners forderte ebenso Unterhalt rückwirkend. Er zahlte bereits, sie forderte jedoch mehr. Letztlich musste mein Partner aber nicht rückwirkend mehr zahlen, da sie ihn nie IN VERZUG gesetzt hat. Erst, als sie ihn nach Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse usw. aufforderte und in Verzug setzte war quasi ein "Fixpunkt" gesetzt, bis zu dem rückwirkend hätte gefordert werden können (aber nicht musste, die Summe blieb gleich). Heißt: bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du aufgefordert wurdest, deine wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen kann zurück gefordert werden. Davor nicht. Da gibts noch viel mehr zu wissen, aber ich belasse es erst einmal dabei. Wichtig ist - den Hinweis hast du ja schon öfter gehört - dass du dir einen Anwalt suchst. Wenn es fair zugehen soll, was du dir ja wünscht, heißt das nämlich auch, dass du dich nicht ausnudeln lassen musst, sondern das zahlst, was angesichts deiner finanziellen Lage angemessen ist. Wenn Du Umgang mit deiner Tochter möchtest, die Mutter das aber verhindert, benötigst du auch in dieser Angelegenheit anwaltliche Unterstützung. Etliche Gerichte lassen nicht mehr zu, dass sich Mütter auf der einen Seite die Unterhaltungskosten fürs Kind zahlen lassen, auf der anderen Seite aber den Umgang boykottieren. Ich wünsche Euch dreien, dass ihr die Situation so hingekommt, dass ihr alle - vor allem die Kleine - gut zurecht kommt. Denn nicht die Umstände an sich sind für Kinder so schrecklich, sondern der Umgang der Eltern damit und vor allem miteinander.

Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 21:27



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Kindesunterhalt kann unter bestimmten Umständen sehr wohl rückwirkend gefordert werden.

von Petra28 am 08.02.2018, 07:26



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Das stimmt so nicht. Er kann sher wohl irgendwann das Sorgerecht beantragen und auch bekommen. Genauso, das er das Kind am Wochenende hat. Klar wird sie querschießen aber er hat eben auch Rechte und nicht nur Pflichten. Er kann ja beweisen, dass er vorher von nix wusste.

von Ani_k am 08.02.2018, 08:23



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Irgendwann - klar. Aber bis dahin wird noch viel Wasser den Bach runter gehen. Denn Kindeswohl steht stets im Vordergrund - und ich denke nicht, dass ein Richter es im Sinne des Kindeswohls ansieht, ein 4-jähriges Kind ohne jede Vorbereitung übers Wochenende einem quasi Wildfremden mitzugeben. Und die Mutter hat viele Möglichkeiten, das Kennenlernen hinauszögern und in die Länge zu ziehen. Und auch wenn es heutzutage üblich ist, das geteilte Sorgerecht anzustreben und durchzusetzen, wäre ich mir nicht so sicher, dass dies auch in diesem Fall passiert. Ich hab von so einer krassen Konstellation noch nie gehört und könnte mir vorstellen, dass das alleinige Sorgerecht bei der Mutter bleibt - mit Berufung auf Gewohnheitsrecht oder was weiß ich. Wir wissen es hier einfach nicht, wir können schlecht in die Zukunft schauen und sagen, wie der Fall ausgeht, derartige Fälle sind ja doch recht selten.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 08:44



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Das erst begleiteter Umgang stattfindet, sollte klar sein. Ich gehe auch davon aus, dass sie es irgendwie versuchen wird, es zu verhindern. Darauf muss er sich einstellen. Solche Fälle gibt es leider öfter als man denkt.

von Ani_k am 08.02.2018, 09:14



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....und meine tochter wurde mit 12 zu umgang verdonnert, zwar begleitet aber doch und das ist nun schon 11 jahre her. das sorgerecht hatte ich immer alleine. heutzutage sind die väter auf dem vormarsch und richter fällen gelegentlich ganz komische entscheidungen. ich kann lieder davon singen!

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 10:04



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Und genau das wäre die Lücke Jahre rückwirkend Unterhalt fordern zu können. Das Kind kann nichts für seine Eltern

von 32+4 am 16.02.2018, 17:31



Antwort auf Beitrag von Herr K

Hallo! Also als Erstes das Positive : Ich gebe hier allen Recht,die dir hier geantwortet haben. Nun die andere Seite - DEINE Seite. Ich lese in all DEINEN Zeilen !!! NUR Negatives über die Kindsmutter.Die ach so böse,schlimme Frau,die ja nicht verhütet hat.Ganz ehrlich,so wie du dich hier darstellst und gibst,würde ich mit dir auch keinen Kontakt haben wollen. Es geht definitiv nicht,dass man von einem Menschen,noch dazu mit Jemandem,mit dem man(n) ein Kind zeugte,sooo schlecht und negativ über die Kindsmutter redet.Das geht absolut gar nicht.Du hast überhaupt keinen Funken Respekt der Kindsmutter gegenüber!!! Wie willst du jemals mit ihr ins Gespräch zum Thema Kind kommen?Du hast keinen Charakter,bist unehrlich und egoistisch.Du widersprichst dich in Allem,was du hier von dir gibst.Du,das arme Opfer,sie die böse Frau.Sorry! Von so Einem wie dich habe ich mich mal ganz schnell getrennt und jeden weiteren Kontakt aus Selbstschutz abgebrochen und unterbunden.Du denkst nur an dich.Ich lese immer nur ICH...ICH...ICH...Dich kann ich absolut nicht ernst nehmen.

von fsw am 07.02.2018, 21:16



Antwort auf Beitrag von Herr K

Hallo pauline-maus! Dir,als Erste hier im Tread,gebe ich schon absolut Recht.Mehr muss und braucht man dazu nicht schreiben.

von fsw am 07.02.2018, 21:19



Antwort auf Beitrag von fsw

Leider ist jeder bei mir keine weitere Kommentare wert, der so arg vom Leder über den ex zieht ,wie hier besagter poster. Schon schlimm, das manche an so miese Menschen geraten und sich von denen ins Bett zerren lassen( Ironie lässt grüßten) , ein Kind angehangen bekommen und dann um alles betrogen aus der Beziehung geworfen werden, tragisch Sorry poster, beleidigen moechte ich dich nicht aber anders kann ich die Sache nicht sehen

Mitglied inaktiv - 07.02.2018, 22:04



Antwort auf Beitrag von Herr K

...es wurde hier schon sehr viel geschrieben und gesagt. Jetzt noch Vorwürfe zu machen, bringt nichts. Die Situation ist nun gegeben. Fehler machen alle, manche nur einmal. Ich kann dir keinen großen Tipp geben. Aber ich würde mich im Allgemeinen mit gewissen Aussagen über diese Frau in der Öffentlichkeit stark zurückhalten! Das kommt nicht gut. Hast du dir denn vom Jugendamt Die Rechnung erklären lassen oder wie hier explizit nachgefragt? Mit einer Anwältin bist du auf der sicheren Seite. Nimm alle Unterlagen mit die du hast, jedes Schreiben von der Frau, den Chatverlauf. Mache dir vorher Notizen, denn in der Aufregung vergisst man schnell. Auch wenn es schwer gesagt ist, jede Spekulation bringt jetzt nichts, zermürbt nur noch mehr. Der Termin wird dir etwas Klarheit bringen. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, informiere dich, was versichert ist. Lass dir vorher eine Kostenzusage geben. Falls keine Versicherung greift, kannst du auch versuchen, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Das erklärt dir auch der Anwalt. Mach dir auch heute keinen grossen Kopf darüber wie 4-jährige sind. Jedes Kind ist anders. Mit dem Kennenlernen bekommst du auch deine Antworten. Gehe es langsam an, nehmt euch Zeit. Keiner verlangt jetzt Wunder. Du wächst mit der Aufgabe. Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute. Vielleicht magst du mal berichten, was rausgekommen ist.

von ankale12 am 07.02.2018, 22:27



Antwort auf Beitrag von Herr K

An all diejenigen, die mir jetzt ihren Hass entgegenwerfen: Ich habe eh schon damit gerechnet. Jedoch fällt auch schnell auf das ihr hier euren Subjektiven Ärger über eigene vergangene Beziehungen auf mich projiziert. Das ist auch okay, wenn ihr euch damit Luft machen könnt tut das. Aber denkt bitte nicht dass ich mich darauf einlasse und mit euch diskutiere. Anonyme Meinungen zu hören hilft mir sehr weiter, jedoch differenziere ich da zu emotional geladenen oder einsichtigen Empörungen. Danke An alle anderen: Vielen Dank für eure offene Meinung und euren Rat. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht - sowas habe ich noch nie im Leben gebraucht. Und die meisten Familienrecht-Versicherungen greifen erst nach einem Jahr. Aber ich werde meine Anwältin mal fragen was sie davon hält. Wer weiß was die Zukunft bringt. Das Jugendamt selbst habe ich noch nicht zu dieser Forderung kontaktiert. Dazu hatte ich zu wenige Informationen um damit in ein Gespräch zu gehen (sie könnte sonst was zu mir sagen). Es ist eben ein seltsames Gefühl, und mein Körper und Geist wissen einfach noch nichts damit anzufangen. Von heute auf morgen ist da eine 4 Jahre alte Tochter. Aber seit dem Zeitpunkt gab es nicht einen Moment in dem ich sie abgelehnt hätte oder auch nur daran gedacht hätte. Aber für alle Fälle - denn ich denke seit September letzten Jahres jede Nacht darüber nach - gibt es hier denn bereiche in denen man sich da schlau machen kann? Da kommen die blödesten Fragen auf: Wie wäscht man so ein Kind? Muss ich ihr den Hintern abwischen? Wie? Was sind die besten psychologischen Stimuli in dieser Lebensphase? Vielleicht sollte ich mich einfach mal durchs Forum graben. Und ja, im Endeffekt wird vieles nach Intuition passieren.

von Herr K am 07.02.2018, 22:52



Antwort auf Beitrag von Herr K

... Das Amt ist eine Öffentliche Institution. Die können dir nicht einfach was vom Pferd erzählen und nach Gesicht entscheiden. Sie arbeiten auch mit Gesetzen und rechtlichen Grundlagen. Die Summe denkt sich keiner aus. Meiner Meinung nach wäre der erste Weg gewesen, mit dem Bescheid hinzugehen und den erklären zu lassen. Aber das musst du selbst wissen. Dein Gedankenkarussel bringt dich nicht weiter, warte den Anwaltstermin ab. Es zweifelt keiner dein Gefühl dem Kind gegenüber an. Aber warum setzt du dich so unter Druck? Du wirst sie doch nicht gleich waschen oder in ihrer Intimsphäre eingreifen (diese Fragen wirken hier jetzt etwas komisch). Die Mutter wird doch auch was dazu sagen können. Frage auch hier das Jugendamt. Arbeite mit ihm, anstatt abzulehnen. Und wie gesagt..., jedes Kind ist anders. Heute und morgen passiert eh nichts.

von ankale12 am 08.02.2018, 06:52



Antwort auf Beitrag von ankale12

"Du wirst sie doch nicht gleich waschen oder in ihrer Intimsphäre eingreifen (diese Fragen wirken hier jetzt etwas komisch)." Dem muss ich zustimmen. Derartige Fragen wirken in der Tat etwas komisch. Wie und weshalb kommst du auf die absurde Idee, dass du in absehbarer Zeit in die Situation kommen könntest, das Kind im Intimbereich reinigen zu müssen? So weit ist es noch lange nicht. Du wirst dein Kind nicht bekommen, solange es dich nicht als Bezugspersonen angenommen hat. Das kann noch ne Weile dauern und ist abhängig von vielerlei Faktoren - vom Charakter des Kindes, also wie offen oder verschlossen es gegenüber Fremden ist, von der Einstellung des Familienrichters und von der Art wie die Mutter das Kind beeinflusst. Und natürlich auch von der Häufigkeit eurer Treffen (die aufgrund der räumlichen Entfernung wohl eher selten sein werden). Rechne mal mit : Für eine Eingewöhnungszeit im Kindergarten, also die Zeit bis ein durchschnittliches Kind die Erzieherinnen als Bezugspersonen angenommen hat und man das Kind dort ohne Geschrei abgeben kann, kann man 2-3 Wochen veranschlagen, bei einem täglichen Kontakt von 2-3 Stunden (und Wohlwollen der Mutter). Das sind 14-21 Tage zu je 2-3 Stunden. Du musst also an insgesamt 14-21 Tagen eine 2-3-stündige begleitete Kennenlernzeit aufwenden, damit dein Kind dich als Bezugsperson annimmt und überhaupt mit dir mitgeht. Nun werden diese Kennenlerntage bei euch aufgrund der räumlichen Entfernung und aufgrund des Nicht-Wohlwollens der Mutter wohl kaum täglich stattfinden, sondern vielleicht 1x im Monat. Also liegt meine Einschätzung bei 14-21 MONATEN begleiteter Kennenlernzeit. Ich rechne nochmal ein halbes Jahr drauf, bis überhaupt irgendwas ins Rollen kommt. Was ich sagen will, sieh das mit dem Kindesumgang mal in ziemlich gechillter zeitlicher Entfernung und nicht so hoppladihopp. Das Kind wird wahrscheinlich schon zur Schule gehen, bis man es dir mal übers Wochenende mitgibt. Und durchschnittlich entwickelte Schulkinder können sich in aller Regel selber den Hintern abputzen, 4-jährige Kindergartenkinder im Normalfall eigentlich auch. (Im Kindergarten, also bei Kindern ab 3 Jahren, wird ja auch erwartet, dass das Kind selbstständig zur Toilette geht) Also - wie und warum um alles in der Welt suhlst du dich in solch absurden Vorstellungen, dass du für die Intimhygiene des Kindes zuständig bist oder jemals sein wirst??? Ich finde, mit deinen merkwürdigen Fragen bewegst du dich ganz verdächtig in Richtung Trollalarm.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 09:25



Antwort auf Beitrag von Herr K

Fakt ist: Das Kind wurde seit Geburt allein von der Mutter unterhalten. 83 Euro pro Lebensmonat ist sicherlich keine übertriebene Forderung, ganz unabhängig von der rechtlichen Lage. Dass die Mutter dir das Kind vorenthalten hat, ist sehr unschön, aber du brauchst ja nicht unschön zu reagieren.

von Petra28 am 07.02.2018, 23:41



Antwort auf Beitrag von Petra28

Das sehe ich aber anders. Sie ist doch selber Schuld. Warum schreibt sie ihm denn so ein Mist? Sie wusste genau wer der Vater ist. Nur weil jetzt vielleicht das Geld knapp wird, meldet sie sich? Ich würde mich dann auch quer stellen.

von Ani_k am 08.02.2018, 08:20



Antwort auf Beitrag von Ani_k

das er unterhalt zahlen , vielleicht auch rückwirkend, hat nix damit zu tun , das sie mist schreibt, ihr das geld ausgegangen ist oder er seine tochter sehen kann.. eher bewunderswert ,das sie bisher allein für das kind aufkam und ja, gern würde ich auch mal die andere seite dazu anhören.., meist ergibt sich dann ein ganz anderes bild

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 08:47



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Sie hat es ihm an dem Tag gesagt, und ab da möchte er auch Unterhalt zahlen. Ist ja auch richtig so. Mein Ex-Mann hat damals den gleichen Mist durch und hat Recht bekommen. Er kann ja nix dafür, dass die Frau jahrelang das Kind verschweigt. Es ist ja auch egal was passiert ist. Sie muss ja einen Grund haben, warum sie es erst jahrelang verschweigt und mit mal ankommt und Geld haben möchte. Dann muss sie ihm aber auch seine Rechte zugestehen.

von Ani_k am 08.02.2018, 09:11



Antwort auf Beitrag von Ani_k

die sache mit den rechten immer.. wer weiss den ob die frau nicht schon 4 jahre einen partner hat, der ersatzpapa ist, für das kind doch ein nicht zu erklärender kulturschock, wenn der leibliche vater seine rechte einfordert. wie gesagt, um tips bei so einer komplexen sache zu geben , muss man beide seiten hören. und wenn eine seite die andere so niedermacht wie hier geschehen ,ist mir das sowieso sehr suspekt

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 09:28



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es geht ja immer um das wohl des kindes, nicht das des vaters oder?????

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 09:30



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Dient es zum Wohl den Kindes den leiblichen Vater zu verheimlichen?

von Ani_k am 08.02.2018, 09:42



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Aber dafür kann doch auch der leibliche Vater nichts.

von Ani_k am 08.02.2018, 09:43



Antwort auf Beitrag von Ani_k

das kind etwa?

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 09:44



Antwort auf Beitrag von Ani_k

manchmal vielleicht schon

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 09:45



Antwort auf Beitrag von Petra28

Sie hat dem Vater die ersten vier Jahren im Leben seiner Tochter genommen (umgekehrt auch, aber vielleicht gab es den vermuteten Ersatzpapa - auf Zeit...); wenn das ein Jugendamt ohne guten Grund getan hätte, käme der Fall vor Gericht. Vielleicht könnte sie als Zeichen des guten Willens in die Nachbarschaft des Kindsavters ziehen, um den Aufbau einer Vater-Tochter-Beziehung zu ermöglichen? Was sie sich gedacht hat oder von wessen Geld das Kind unterhalten wurde, weiß hier niemand.

von Daffy am 08.02.2018, 09:46



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Es geht darum, als Vater das Richtige zu tun.

von Petra28 am 08.02.2018, 10:21



Antwort auf Beitrag von Daffy

Als Elternteil hat man unabhängig vom anderen verantwortungsvoll zu handeln.

von Petra28 am 08.02.2018, 10:31



Antwort auf diesen Beitrag

Das Kind kann da am wenigsten für, da sind wir uns ja wohl einig. Aber jetzt nur auf dem Vater rumhacken, ist nicht fair. Wie gesagt, ich habe das auch schon erlebt.

von Ani_k am 08.02.2018, 11:10



Antwort auf Beitrag von Petra28

Und wo hat die Mutter verantwortungsvoll gehandelt? Er will ab sofort Unterhalt zahlen und Umgang haben, was sein absolutes Recht ist.

von Ani_k am 08.02.2018, 11:12



Antwort auf Beitrag von Petra28

Dazu muss man erst mal die Möglichkeit haben, Elternteil zu sein. Das Kind ist versorgt, ob durch HartzIV oder Ersatzprinzen, und, der Geschichte nach zu urteilen, war der Mann nur als Erzeuger vorgesehen. Warum gehst Du davon aus, dass die 4000,- dem Kind zugute kommen?

von Daffy am 08.02.2018, 11:17



Antwort auf Beitrag von Ani_k

Ich schrieb: "Wenn der andere nicht verantwortungsvoll handelt, dann muss man das umso mehr selber tun."

von Petra28 am 08.02.2018, 11:23



Antwort auf Beitrag von Daffy

Weil Unterhalt immer dem Kind zugute kommt, auch wenn sich die Mutter davon etwas leistet. Mache die Mutter froh, dann machst du das Kind froh. (Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, wenn die Mutter das Geld in Alkohol und Drogen anlegt - aber ich gehe hier davon aus, dass das nicht der Fall ist.)

von Petra28 am 08.02.2018, 11:34



Antwort auf Beitrag von Petra28

Gewagte Aussage Mütter können nicht naiv, egoistisch und rücksichtslos zuungunsten ihrer Kinder sein? Und eine größere Geldsumme macht immer alles besser? Wenn es schief läuft, z.B. eine neue Beziehung, die nicht zum Besten des Kindes ist, kann der leibliche Vater sich dann darauf berufen, dass er großzügig überwiesen hat? Oder sollte er nicht, sofern ihm etwas am Wohl des Kindes liegt, so weit die Kontrolle über seine Lebensumstände haben wie möglich?

von Daffy am 08.02.2018, 12:05



Antwort auf Beitrag von Daffy

Und wie soll denn die Kontrolle aussehen?

von Petra28 am 08.02.2018, 12:21



Antwort auf Beitrag von Petra28

> Schlechter macht es Geld sicher nicht. Das ist aber ein guter Grund für eine größere Überweisung an die Kindsmutter Darf der Mann fragen, wieso sie nach 4 Jahren Kontakt aufnimmt (was sie wohl nicht getan hätte, wenn sie ihn für einen Gewalttäter hielte), ohne Erklärung oder Entschuldigung, und inwieweit eine vierstellige Summe einer Vierjährigen hilft - oder muss "Mama weiß es am besten" reichen? > Und wie soll denn die Kontrolle aussehen? Ein Vertrauensverhältnis zum Kind aufbauen durch häufige Besuche.

von Daffy am 08.02.2018, 13:10



Antwort auf Beitrag von Daffy

Hat er vielleicht auch schon? Dennoch: Er hat seit vier Jahren ein Kind, zu dessen Unterhalt er noch nichts beigetragen hat. Es war nicht seine Schuld, dennoch wäre es für mich keine Frage, eine Teil rückwirkend beizutragen... Dass er ein gutes Verhältnis zu seinem Kind aufbauen soll, hat ja niemand in Frage gestellt.

von Petra28 am 08.02.2018, 13:21



Antwort auf Beitrag von Petra28

Den Unterhalt hat aber jemand bezahlt. Entweder die Kindsmutter oder ein neuer Partner, mit dem sie heile Familie spielen wollte, ohne lästigen Erzeuger oder der Staat. Die Kindsmutter und der neue Partner haben die Situation verursacht und damit die Rechte des Vaters missachtet - da würde ich freiwillig jedenfalls nichts zahlen. Der Staat würde sich ggf. schon melden (ich weiß nicht, ob Nichtwissen eine Rolle spielt - falls ja, würde der TE zweimal zahlen).

von Daffy am 08.02.2018, 13:29



Antwort auf Beitrag von Daffy

Du halt nicht. Ich schon. Ich mache meine Entscheidungen nicht vom Verhalten anderer abhängig.

von Petra28 am 08.02.2018, 13:38



Antwort auf Beitrag von Herr K

Die Kindsmutter hat einen irreversiblen Schaden angerichtet, und dafür soll der Kindsvater dann rückwirkend zahlen. Das sind ja schöne Ansichten von emazipierten Frauen! Ob der Kindsvater das Kind jemals sehen wird, steht noch in den Sternen. Ich habe schon erlebt, dass dass der Sohn dann mit 12 auf einmal beim Vater angerufen hat, als er Geld für ein Mofa ... gebraucht hätte. Vorher hat die Mutter jeglichen Kontakt verhindert, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wäre, den Umgang zu ermöglichen. Den Unterhalt musste der Kindsvater natürlich immer schön bezahlen. Die Gerichte haben zwar immer festgestellt, dass der Vater den Sohn sehen dürfte, aber durchgesetzt haben sie das niemals. Ja, man kann halt kein Kind von der Polizei der Mutter wegnehmen lassen, hieß es da ganz lapidar. Und wie viel Geld das alles gekostet hat, für nichts und wieder nichts. Als der Sohn dann immer Geld vom Vater wollte, natürlich über den Unterhalt hinaus, wollte der Vater keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn. Die Vater-Sohn-Beziehung hat die Mutter für immer zerstört. Allerdings verstehe ich Herrn K auch nicht, dass er sich nicht ans Jugendamt wenden will. Das Jugendamt ist eine staatliche Institution, die neutral arbeitet und auch noch kostenlos Auskunft gibt, aber Herr K will lieber zum Anwalt, den er dann bezahlen muss. Ja, jedem das Seine, sagten schon die alten Römer. Die Sachbearbeiter beim Jugendamt haben mehr Rechts- und Sachkompetenz als jede, die hier das liest, denn dort ist der Sachverhalt aus der Sicht beider Elternteile bekannt. Auch der Anwalt wird nur die Informationen haben, die Herr K ihm weitergibt. Und, was sollen hier Fragen nach dem Waschen des Kindes, wenn noch überhaupt keine Aussicht darauf besteht, dass Herr K sein Kind überhaupt jemals allein bekommen wird. Auch das Wechselmodell kann Herr K meiner Meinung nach gleich vergessen, wenn er so weit weg vom Kind wohnt, aber das sind jetzt alles nur meine Ansichten, und ich kenne nur den Sachverhalt, wie Herr K ihn geschildert hat. Ein Anruf beim Jugendamt wäre hier hilfreicher, aber das will er ja anscheinend absolut nicht.

von Mehtab am 08.02.2018, 10:18



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Man ist als Elternteil für seine Kinder verantwortlich. Und wenn der andere sich unmöglich verhält, dann hat man sich umso verantwortungsvoller zu verhalten.

von Petra28 am 08.02.2018, 10:27



Antwort auf Beitrag von Petra28

An sein Kind kommt der Kindsvater ja gar nicht ran. Das hat er nach vier Jahren ja noch nicht einmal gesehen. Sich verantwortungsvoll zu verhalten, heißt für mich nicht, der Kindsmutter Geld hinzuschmeißen, wenn es ihr nicht zusteht. Das Geld geht ganz allein an die Kindsmutter. Wer weiß denn, ob von dem Geld überhaupt auch nur ein Cent beim Kind ankommt. Wenn es ihr allerdings zusteht, dann muss er es natürlich bezahlen. Aber das ist ja auch noch nicht geklärt. Überprüfen lassen würde ich das auf jeden Fall. Ansonsten finde ich auch, dass der "zweite" Elternteil sich um so mehr um das Kind kümmern und Verantwortung übernehmen sollte, je schlimmer sich der "erste" Elternteil verhält, aber dazu hat der Kindsvater ja gar keine Möglichkeit. "Verantwortung übernehmen" heißt für mich nicht, sich finanziell ausbeuten zu lassen.

von Mehtab am 08.02.2018, 11:19



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ansonsten: Kindesunterhalt geht immer an die Mutter, aber mal abgesehen von den ganz fiesen Fällen, wo die Mutter das Geld für Alkohol und Drogen verwendet, kommt das Geld immer bei beim Kind an - selbst wenn sich die Mutter davon etwas schönes leistet. Willst du die Kinder froh machen, mache die Mutter froh, sagt mein Partner dazu immer. Jeder Streit vor Gericht, jedes finanzielles Gezerre macht hingegen die Kinder unfroh. Mein Ex hat jahrelang auf mich "gezielt" mit solchen Dingen, er wollte sicherlich auch immer nur mich treffen, aber er hat immer die Kinder damit getroffen.

von Petra28 am 08.02.2018, 11:32



Antwort auf Beitrag von Petra28

WENN ich das jetzt richtig gelesen habe, fordert sie zweimal Geld. Einmal Unterhalt für das letzte Jahr zzgl. die 4000 Euro. Und DAS ist dann wieder Ausbeutung...

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 11:46



Antwort auf Beitrag von Petra28

Du schreibst es sehr zutreffend: "Dein Partner sagt ... ". Das ist gerade der Unterschied. Hier gibt es keine Partnerschaft mehr und das Kind war in dem Jahr auch versorgt. Deshalb finde ich es durchaus legitim, dass Herr K die Aufforderung, Unterhalt für die zurückliegende Zeit zu zahlen, überprüfen lassen möchte. Wie sollen jetzt auf einmal bezahlte 4000 Euro dem Kind zugute kommen? Die Kindsmutter soll erst einmal ihren Verpflichtungen nachkommen. Der laufende Unterhalt wird ja bezahlt, und wenn Herr K die 4000 wirklich bezahlen muss, dann wird er das hoffentlich auch tun. Wenn es, was ich aber für unwahrscheinlich halte, zum Wechselmodell kommen sollte, dann gibt es für die Kindsmutter auch keinen Unterhalt mehr. Dann muss sie das auch finanziell stemmen. Die Damen müssen sich langsam von dem "Unterhaltsgedanken" verabschieden, und auch selber für die Kinder sorgen, die sie in die Welt gesetzt haben! Jeder Elternteil soll in seinem Bereich für sein Kind sorgen, so sehe ich das. Kindesentzug soll nicht auch noch finanziell belohnt werden, durch hohe nachträgliche Unterhaltsforderungen, aber, wie gesagt, ich weiß nicht, ob diese Forderung rechtmäßig ist oder nicht.

von Mehtab am 08.02.2018, 11:55



Antwort auf diesen Beitrag

Ich finde die Summe nicht besonders hoch...

von Petra28 am 08.02.2018, 11:59



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Und schon immer, auch, als sie noch ganz klein waren?

von Petra28 am 08.02.2018, 12:22



Antwort auf Beitrag von Petra28

Du meinst, die 4000,- sind gedacht für teure Spezialnahrung nach jahrelanger Mangelernährung?

von Daffy am 08.02.2018, 13:12



Antwort auf Beitrag von Daffy

Keine Ahnung, wofür brauchst du denn Geld?

von Petra28 am 08.02.2018, 13:25



Antwort auf Beitrag von Petra28

Ich will keins von Dir, also brauchst Du das nicht zu wissen Der Punkt ist: das Kind war versorgt. Und Ansprüche müssen rechtzeitig gestellt werden.

von Daffy am 08.02.2018, 13:32



Antwort auf Beitrag von Daffy

Der Punkt ist: Kindesunterhalt kann sehr wohl rückwirkend gefordert werden. Und ich als Elternteil würde das sowieso bezahlen, unabhängig davon, ob das Kind versorgt war oder wie die Rechtslage ist.

von Petra28 am 08.02.2018, 13:35



Antwort auf Beitrag von Petra28

4000 Euro und dann noch einmal rückwirkend für ein Jahr die Unterhaltszahlung sind knapp 8000 Euro insgesamt. Düsseldorfer Tabelle, da bin ich jetzt mal einfach vom unteren Gehalt ausgegangen, kenne sein Gehalt ja nicht. Findest du nicht hoch? Der Mann wusste bis vor kurzem nichts von dem Kind und zumindest gehe ich aktuell davon aus, dass er sehr wohl gezahlt hätte, wenn er von dem Kind gewusst hätte. Das jetzt nachzufordern empfinde ich als ziemlich dreist, dann hätte sie von von Anfang an Nägel mit Köpfen machen sollen.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 13:41



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Jein... Kommt es zum Wechselmodell, wird wohl nochmal gerechnet. Ist jedenfalls bei meiner Schwester so, da sie deutlich weniger als ihr Noch Mann verdient. Ob und wieviel er zahlen muss, steht jedoch noch aus. Ist nicht immer ganz so einfach.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 13:45



Antwort auf diesen Beitrag

Finde ich nicht zu hoch. Die Summe lässt vermuten, dass er gehaltsmäßig nicht bei der untersten Stufe liegt. Ich würde es an seiner Stelle zahlen und meine Energie darauf verwenden, mich um den Kontakt zum Kind zu bemühen...

von Petra28 am 08.02.2018, 13:52



Antwort auf Beitrag von Petra28

>>: Kindesunterhalt kann sehr wohl rückwirkend gefordert werden. Echt? Unter welchen Umständen denn, wenn a) der Vater keine Kenntnis über das Kind hatte und b) die Vaterschaft noch gar nicht anerkannt war? Immerhin hat der KV hier weder die Anerkennung, noch die Zahlung verschleppt. Er wurde nur zu spät in Kenntnis gesetzt. Und das hat tatsächlich die KM zu verantworten. Rückwirkend muss nur bis zur 1. Forderung des Unterhalts gezahlt werden. In dem Fall also bis zu dem Moment in dem die KM tatsächlich Unterhalt eingefordert hat und nicht für die vergangenen Monate ab Geburt.

von shinead am 08.02.2018, 16:09



Antwort auf Beitrag von shinead

Genau dann, wenn die Vaterschaft noch nicht anerkannt war. Siehe unten die Beiträge von Leena.

von Petra28 am 08.02.2018, 19:24



Antwort auf Beitrag von Herr K

Als aller erstes mal möchte ich hier unterbinden, dass aus meinem Gedanken "wie säubere ich ein Kind" plötzlich "Kind im Intimbereich waschen" gemacht wird. Das habe ich nicht gesagt und auch nicht speziell gemeint. Ich habe viel Zeit um über die ganze Angelegenheit nachzudenken, dementsprechend kommen mir da alle möglichen Fragen über Ernährung, Körperpflege, psychologische Umgehensweisen und vieles mehr in den Sinn. Sehr schade dass hier gleich versucht wird etwas negatives und seltsam wirkendes hinein zu interpretieren. Aber das bleibt ja dem Verstand des interpretierenden überlassen. Ob ich das Kind in den nächsten Wochen oder auch erst in Jahren bei mir habe obliegt natürlich nicht meinem Wissen oder meiner Einschätzung - dennoch gehen mir diese Gedanken durch den Kopf. Mir geht ALLES durch den Kopf was irgendwie mit dem Thema zu tun hat da ich einfach vorbereitet sein möchte. Mit dem Jugendamt werde ich, wie ja schon geschrieben, auch noch mal bezüglich der Forderung reden. Wie auch schon erwähnt hatte ich bisher einfach das Gefühl mich erst mal über diese Forderung informieren zu wollen um zumindest ein paar Argumente zu haben. Außerdem wird immer wieder auf meine euch wohl zu eindimensionale und Subjektive Sichtweise auf die Mutter hingewiesen. Natürlich kennen alle nur meine Seite in dem Fall. Aber so ist das hier bei ALLEN Postern in diesem Forum. Natürlich bekommt man nur die Sichtweise des Posters zu sehen. Das ist eben grundlegend so in einem Forum. Des weiteren habe ich auch schon auf die mir selbst bekannten Fehler meinerseits hingewiesen. Es geht mir hier auch nicht darum über sie "abzulästern". Es geht mir darum mir Luft zu machen und die Situation darzustellen wie sie aus meiner begrenzt subjektiven Sichtweise möglich ist. Und das tut hier jeder so weit ich das sehen und lesen konnte. Wäre das nicht so bräuchte hier niemand mehr etwas posten... Zum Umgang mit dem Kind: Rein rechtlich steht mir ja erst mal der Umgang mit dem Kind zu. Ich kann mir auch nicht vorstellen dass dies die Mutter unterbinden möchte. Zum, einen ist dies einfach unmenschlich, zum anderen braucht sie dazu triftige Gründe. Das dies alles noch Jahre dauern soll erscheint mir etwas extrem - aber was weiß ich schon? Ich möchte alles in meiner Macht stehende tun um ein gesundes Verhältnis zu meiner Tochter aufzubauen. Meiner Meinung nach tue ich das auch, merke allerdings auch schnell dass dies durch den Willen der Ämter und das wohlwollen der Mutter beschränkt werden kann. Ich habe sehr viel Angst. In erster Linie Angst Fehler zu machen. Aber zumindest laufe ich nicht weg, entziehe mich meiner Verantwortung oder weise irgendwen ab. Der Zorn vieler allein gelassener Mütter macht sich schnell bemerkbar - und das verstehe und akzeptiere ich auch. Aber es gibt immer zwei Seiten, eben auch in meinem Fall. Allerdings musste auch ich - genau so viel viele andere Frauen hier - extreme Dinge von meinem Ex-Partner über mich ergehen lassen und habe dabei trotzdem immer versucht, alles so gerecht wie möglich zu regeln. Wenn jedoch das Gegenüber einfach nur noch aus blinder Wut handelt weil das Ego verletzt wurde...dann wird die Sache einfach schwierig.

von Herr K am 08.02.2018, 11:22



Antwort auf Beitrag von Herr K

Überlege Dir unabhängig vom Verhalten Deiner Ex, was das Richtige ist. Fehler wirst du zwangsläufig machen, aber versuche, dich richtig zu verhalten im Sinne deines Kindes. Ein Anfang ist es, die Mutter gut zu behandeln.

von Petra28 am 08.02.2018, 11:45



Antwort auf Beitrag von Herr K

"Als aller erstes mal möchte ich hier unterbinden, dass aus meinem Gedanken "wie säubere ich ein Kind" plötzlich "Kind im Intimbereich waschen" gemacht wird. " Nun. Wenn deine erste und beinahe einzige Frage zum praktischen Umgang mit dem Kind lautet, wie man das Kind wäscht und ob du dem Kind den Hintern abwischen musst und wie(?!?) man das macht, dann muss ein Hinterfragen deiner abstrus erscheinenden Vorstellungen erlaubt sein. Aber ich lass das jetzt mal auf sich beruhen. Erziehungsratgeber gibt es übrigens wie Sand am Meer und sicher wirst du auch hier im Forum den einen oder anderen guten Tipp bekommen, wenn du konkrete Fragen zu einer reellen Situation hast. Frag doch mal spezifischer. Zum Thema Hintern-Abwischen habe ich dir weiter oben hinreichend erklärt, dass das bis auf Weiteres gar nicht in deinen Zuständigkeitsbereich fallen wird. Ok, was für Fragen hast du noch zu anderen Kinderthemen? Wir sind alle ganz Ohr und teilen hier erfreut und mit vollen Händen unsere Alltagstipps und Weisheiten aus. Zu deinem Umgangsrecht, das du offenbar so schnell wie möglich umgesetzt sehen willst. Natürlich hast du dieses Recht, aber versetz dich doch mal in das Kind. Ein 4-jähriges Kind weiß nichts von irgendwelchen Rechten und Gesetzen und versteht auch nicht, dass dir mit dem jahrelangen Kindesentzug durch die Mutter großes Unrecht getan wurde. Für die Kleine bist du einfach nur ein WILDFREMDER Mann, der plötzlich in ihrem Leben auftaucht und was von ihr will. Deine Tochter muss dich doch erstmal im Beisein einer vertrauten Bezugsperson KENNENLERNEN, ehe sie an dich, eine ihr völlig fremde Person, übergeben werden kann. Ich weiß nicht, warum dir so etwas logisches nicht einleuchtet und ich finde, mit meiner zeitlichen Berechnung weiter oben (das Beispiel der Kindergarteneingewöhnung) habe ich dir schonmal einen an die Realität angelehnten Anhaltspunkt dafür gegeben, auf welche Zeitspanne du dich einrichten kannst. Es kann natürlich auch sehr viel schneller gehen, wenn die Kindsmutter auf einmal extrem gutwillig geworden ist und plötzlich unbedingt zusammen mit ihrem Kind ganz viel Zeit mit dir verbringen will. Es kann aber auch genau das Gegenteil der Fall sein. Wir wissen hier eben nicht, wie diese Frau drauf ist. Generell wäre aber etwas mehr Zurückhaltung, Einfühlungsvermögen und Behutsamkeit in deiner ganzen Einstellung zum Umgang angebracht. Dass du dir nicht vorstellen kannst, dass ein normaler und unbegleiteter Umgang noch Jahre dauern soll, zeugt fast schon von Realitätsverweigerung - angesichts der Tatsache dass du doch selber siehst, wie lange es schon dauert, überhaupt einen Erstgesprächstermin mit der Mutter zustande zu bringen. Darüber hinaus zeugt es davon, dass du von den Bedürfnissen eines Kindes tatsächlich nicht die blasseste Ahnung hast und dich auch kein bisschen in so ein Kind hineinversetzen kannst. Okay, die Ahnungslosigkeit kann man dir nicht übelnehmen - mangelndes Einfühlungsvermögen hingegen schon.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 14:06



Antwort auf Beitrag von Herr K

Das finde ich leider wieder sehr einseitig. Ich finde es sollte beiden Elternteilen gut gehen damit es dem Kind gut geht. "Mache die Mutter froh, dann machst du das Kind froh" klammert in dieser Aussage einfach nur den Vater aus und macht ihn zu einer reinen Geldquelle. Und so schnell sind wir wieder in der alten Beurteilung. Natürlich steht das Kind im Vordergrund. Aber meiner Meinung nach kann man nur das Kind glücklich machen in dem man beide Elternteile fair behandelt und dafür sorgt dass es ihnen gut geht. Und das sollte sich auf finanzieller sowie auf psychischer Ebene abspielen.

von Herr K am 08.02.2018, 11:42



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ich hätte auch schreiben können "die Hauptbezugsperson". Es muss dir bewusst sein, dass alles, was du hinsichtlich deiner Ex tust, immer Auswirkungen auf das Kind hat, in positiver und negativer Hinsicht - und zwar mehr als bei dir, weil sie die Hauptbezugsperson ist. Natürlich soll es dir auch gut gehen, aber du kannst ja nur dein Verhalten beeinflussen und nicht das deiner Ex. Deshalb habe ich ja den Vater meiner Kinder immer gut behandelt, auch wenn er mich schikaniert hat und zwar existenziell. Es hätte ansonsten den Kindern geschadet.

von Petra28 am 08.02.2018, 11:55



Antwort auf Beitrag von Herr K

Es gibt insgesamt drei Forderungen: - Ein mal den Unterhalte an sich - Dann eine Nachzahlung von September letzten Jahres bis Ende letzten Jahres (der Unterhalt beginnt erst ab Januar) - Eine Nachzahlung von September 2016 bis September 2017 (4.000 EUR). Erstere beiden Punkte sind vollkommen okay für mich (natürlich tut das weh. In erster Linie weil ich NULL Kontrolle darüber habe was mit dem Geld passiert). Von letzterem erschließt sich mir der Sinn und die Grundlage nicht.

von Herr K am 08.02.2018, 11:58



Antwort auf Beitrag von Herr K

Mensch Petra, Du bist wohl eine Mutter, die froh ist, wenn sie Unterhalt fürs Kind, sprich Geld bekommt? Das kommt mir bei deinen Beiträgen in den Sinn. Mutter froh = Kind froh, so lautet Deine Devise? Eine Mutter müsste dann froh sein, wenn das gemeinsame Kind sowohl eine gute Bindung zu ihr, als auch zum Vater hat. Dann hat sie nämlich das Kindeswohl im Blick (Elternebene) und ist reif genug, ihre Belange den Kindesvater betreffend zurück zu stellen. Eine Mutter, die den Vater - auch wenn er nur als Erzeuger dienen sollte - ablehnt, lehnt auch immer einen Teil ihres Kindes ab. Sehr unreif! Kinder spüren diese Spaltung und werden selbst anfangen, den unerwünschten Teil abzuspalten, der bei Mutti "nix zu suchen hat". Das ist fatal für die Persönlichkeitsentwicklung. Glücklich sind diese späteren Erwachsenen dann nicht. Aber Hauptsache Mutti war froh... Wenn die Fröhlichkeit der Mutter an den zu zahlenden Unterhalt gekoppelt ist, tun mir alle Beteiligten leid. An meisten das Kind. Eine so unreflektierte Mutter wünsche ich niemandem!

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 12:24



Antwort auf Beitrag von Herr K

Das Geld, dass du dem Anwalt bezahlen musst, hilft deinem Kind sicher nicht. Bedenke auch, dass Anwälten oft ein Rosenkrieg gelegen kommt, daran verdienen sie ja.

von Petra28 am 08.02.2018, 12:27



Antwort auf diesen Beitrag

Mutter froh, Kind froh lautet die Devise meines Partners. Ich habe den Vater meiner Kinder immer gut behandelt, obwohl er mich schikaniert hat, über Jahre hinweg. Meinen Kindern wäre viel erspart worden, wenn er sich dahingehend anders verhalten hätte - wenn er z.B. daran gedacht hätte, dass ich an den Tagen, an dem wieder ein Anwaltsbrief mit Beleidigungen und Drohungen kam, ja mit den Kindern zu tun habe und es enorme Kraft gekostet hat, mir nichts anmerken zu lassen. Diese Kraft hat natürlich an anderer Stelle gefehlt. Er wollte mich treffen, er hat immer auch die Kinder getroffen, ich würde sogar sagen: vornehmlich die Kinder. Und nichts von alledem war nötig.

von Petra28 am 08.02.2018, 12:43



Antwort auf Beitrag von Herr K

Siehst du Petra...und bei mir ist es so als wäre die Situation genau umgekehrt. Verstehst du? Ich bin auch definitiv dafür das Gegenüber so gut wie möglich zu behandeln. Jedoch gibt es einen schmalen Grat zwischen "jemanden gut behandeln" und "sich selbst zum Wohle anderer klein machen". Letzteres, die Selbstaufgabe, sollte nie das Ziel sein. Daher bedarf es manchmal auch andere in ihre Schranken zu verweisen. Dies kann durch dreckige Spielchen oder gnadenlose Offenheit und Darlegung der Tatsachen geschehen. Ich habe mich für letzteres entschieden...dann ich habe keine Lust mich die nächsten 50 Jahre wie ein Spielball behandeln zu lassen. Ich habe nichts zu verbergen und bin für die absolute Offenlegung aller Vergangener Geschehnisse. Mit Vernunft habe ich es in der Vergangenheit versucht und bin leider daran gescheitert. Aber ich habe die Hoffnung nicht verloren das die Vernunft eines Tages wieder siegen könnte.

von Herr K am 08.02.2018, 12:50



Antwort auf Beitrag von Herr K

Die Offenlegung vergangener Geschehnisse? Mal abgesehen, dass das weder das Jugendamt noch Gerichte interessiert, solange das nicht eine massive Kindeswohlgefährdung einschließt...

von Petra28 am 08.02.2018, 12:59



Antwort auf Beitrag von Herr K

Unterhalt ist jetzt nicht meine Materie, aber spontan hielte ich die nachträgliche Unterhaltsforderung nach § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB grundsätzlich für möglich. Solange die Vaterschaft nicht festgestellt war, konnte aus rechtlichen Gründen kein Unterhalt geltend gemacht werden, Unterhalt ist ein Recht des Kindes, nicht der Mutter, solange die Mutter den Vater nicht angegeben hat und die Vaterschaft nicht anerkannt wurde, konnte für das Kind aus rechtlichen Gründen auch kein Unterhalt geltend gemacht werden. Würde mir zumindest einleuchten - vielleicht beliest Du Dich da mal zu dieser Vorschrift und der entsprechenden Rechtsprechung. Ansonsten ist das, was zwischen der Kindsmutter und Dir auf Beziehungsebene passiert ist, hinreichend irrelevant für die Rechte und Pflichten dem Kind gegenüber. Es ist wurscht, ob die Frau Dich als Mann wie den hinterletzten Dreck behandelt hat. Die "absolute Offenlegung aller vergangenen Geschehnisse" ist egal, das interessiert hier keinen und das hat für Umgangsrecht, Unterhaltspflicht etc. keinerlei Relevanz. Auch das Jugendamt kann daran kein Interesse haben. Es geht hier ausschließlich um das Kind und das Wohl des Kindes. Wie sieht es denn aus, hast Du denn schon irgendetwas unternommen, um Deine Tochter überhaupt einmal zu sehen und überhaupt kennen lernen zu können..?

von Leena am 08.02.2018, 13:21



Antwort auf Beitrag von Petra28

Meine Güte, Petra! Natürlich hat der Mann das Recht, die Rechtsgrundlage für die Forderung prüfen zu lassen. Himmelherrgott, soll er der Ex wirklich 4.000,- Euro in den Rachen werfen, nur damit sie nicht sauer ist (und das auf das Kind überträgt)? Entweder die Forderung ist berechtigt, dann wird er damit leben müssen, oder sie ist es nicht, dann wird die KM damit leben müssen. Das zu leugnen, würde wirklich bedeuten, sich das Wohlwollen der KM zu erkaufen. Kann man versuchen, klappt aber meistens nicht (und löst sowieso nicht das Ursprungsproblem).

von Strudelteigteilchen am 08.02.2018, 13:23



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich an seiner Stelle würde das Geld bezahlen, unabhängig davon, wie die Rechtslage ist. Einfach, weil ich wüsste, dass ich bisher nichts zum Unterhalt beigetragen hätte... Mit dem Wohlwollen der Mutter hat das gar nichts zu tun.

von Petra28 am 08.02.2018, 13:32



Antwort auf Beitrag von Petra28

Der Spruch "Mutter froh, Kind froh!" kam doch von Dir. Also hat das sehr wohl etwas mit dem Wohlwollen der Mutter zu tun. Natürlich DARF er auch ohne Rechtsgrundlage zahlen. Aber ich finde es nicht überhaupt verwerflich, wenn er zumindest wissen will, ob er es muß. Alternativ kann er die 4.000 Ocken ja auch für das Kind an- bzw. zurücklegen. Also quasi "zahlen, aber nicht an die KM". Reicht für den Führerschein und noch bissi was dazu. Ist ja nicht so, als ob Kinder mit höherem Alter immer billiger werden. Ich würde das genau so tun, WENN ich das Geld übrig hätte und sich herausstellen würde, daß ich nicht zahlen müßte. Und wenn er das Geld nicht gerade mal eben so aus dem Ärmel schüttelt, darf er erst recht fragen, ob er das wirklich zahlen muß. Er wird in Zukunft ja mehr Geld brauchen, für den Unterhalt, aber auch für die Fahrten zum Kind etc. pp. Wenn man schon meint, daß das ja alles zum Kindeswohl und Vaterbindung und überhaupt und blablubb ist, dann ist das Geld dann der Stelle doch viel sinnvoller angelegt.

von Strudelteigteilchen am 08.02.2018, 14:49



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

kommt der Spruch von meinem Partner. Und er meint damit in erster Linie nicht das Geld, sondern “wenn man das Leben der Mutter erschwert, belastet man damit die Kinder und umgekehrt“. Natürlich, wenn es finanzielle Sorgen sind, dann meint er damit auch Geld. Aber letztlich - der ganze Anwalts-/Gerichtskram ansich, das war das Belastende, vorallem, weil es jedes Mal so viel Kraft gekostet hat, die an anderen Stellen gefehlt hat. Und wenn man einmal in diesem Fahrwasser ist, dann kommt man da schwer wieder raus. Ich habe oft auf dem Flur beim Familiengericht gesessen, das ganze Elend, was man da sieht, der eigene Mist an der Backe... Kleine Kinder, Eltern, die sich die Pest an den Hals wünschen... Und ganz oft (nicht bei uns) fängt es doch beim Unterhalt an und da wird dann hin und her gefeilscht. Ich an seiner Stelle würde denken: ach komm, hätte ich es gewusst, hätte ich viel mehr zahlen müssen, bis zum 3. Lebensjahr auch noch Unterhalt an die Mutter, ich zahle jetzt und das Thema ist durch. Lieber beschäftige ich mich damit, wie ich eine Beziehung zum Kind bekomme...

von Petra28 am 08.02.2018, 15:24



Antwort auf Beitrag von Petra28

"sondern “wenn man das Leben der Mutter erschwert, belastet man damit die Kinder und umgekehrt“. " Und wer soll in diesem Fall "man" sein? Wenn die Mutter es bisher schwer hatte und auch jetzt noch blöd dasteht, dann hat sie das alleine sich selbst zu verdanken.(Vorausgesetzt die Schilderungen über das was die Frau sich geleistet hat - erst zu blöd zum Verhüten oder vielleicht auch absichtliches Nichtverhüten und anschließend Kindesverheimlichung/Kindesvorenthaltung - entsprechen den Tatsachen. Aber davon geh ich jetzt einfach mal aus, sonst könnte man ja gleich alles im Forum geschriebene anzweifeln). Also auf den obigen Spruch bezogen gibt es hier kein "man", der das Leben der Frau erschwert, da Frau diese ganze verquere Situation ganz alleine herbeigeführt hat.. Zum Kindsvater nun platt zu sagen, er müsse jetzt mal eben eine abgebrüht hohe Summe an Kohle auf einen Schlag rausrücken, damit die Mutter es nun leicht habe, weil sie es sich ja die letzten 4 Jahre selber schwer gemacht hat, das geht in keinen gesunden Menschenverstand.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 16:03



Antwort auf Beitrag von Petra28

Siehste, es geht eben doch darum, die KM glücklich zu machen. Aber erstens geht der Kerl ja zunächst mal nur zum Anwalt und fragt nach. Das merkt die gute Frau gar nicht, da geht es nur darum, ob er zahlen MUSS - dann hat sich der Spaß eh erledigt - oder eben nicht. Dann kann er immer noch überlegen, ob er ein Kompromissangebot macht: "Paß mal auf, mein Anwalt meint, ich müsse das nicht zahlen. Wie wäre es mit einem Kompromiss: Ich zahle 2.000 und es ist Ruhe." Oder: "Schau mal, ich muß das nicht zahlen, aber ich lege ein Sparbuch für den Führerschein an." Oder ob er wirklich den ganzen Weg bis zum bitteren Ende geht. ICH würde wissen wollen, was ich zahlen MUSS - auch dann, wenn ich grundsätzlich bereit wäre, auch ohne MÜSSEN zu zahlen. Zweitens hatte ich das jetzt so verstanden, daß es das JA ist, welches die Forderung stellt. Das bedeutet, er würde sich gar nicht mit der KM rumstreiten, sondern mit dem JA. Und drittens: Wo hört das dann auf? Wenn die KM morgen ankommt und statt 4.000 doch lieber 40.000 Euro haben möchte - "darf" er DANN sagen: "Moment mal, ich muß das nicht zahlen, also tue ich das auch nicht, und dagegen gehe ich notfalls auch gerichtlich vor!"? Oder wo ist die Grenze? Bei einer Million? Es gibt gesetzliche Ansprüche, und an die hat er sich zu halten, definitiv. Aber er muß nicht alles mitmachen, nur um einer gerichtlichen Auseinandersetzung (die ja noch nicht mal ansteht, das wäre ja erst der überübernächste Schritt, siehe oben) zu umgehen. Die meisten Männer, die ich kenne, könnten nicht mal eben 4.000 Euro aus dem Ärmel schütteln, die haben solche Beträge nicht auf dem Konto herumliegen.

von Strudelteigteilchen am 08.02.2018, 16:22



Antwort auf Beitrag von Leena

"Solange die Vaterschaft nicht festgestellt war, konnte aus rechtlichen Gründen kein Unterhalt geltend gemacht werden, Unterhalt ist ein Recht des Kindes, nicht der Mutter, solange die Mutter den Vater nicht angegeben hat und die Vaterschaft nicht anerkannt wurde, konnte für das Kind aus rechtlichen Gründen auch kein Unterhalt geltend gemacht werden. Würde mir zumindest einleuchten " Ich kann mir vorstellen, dass das auch auf die Umstände der Angabe "Vater unbekannt" ankommt: Wenn die Mutter beim Jugendamt angibt, sie WEISS nicht, wer der Vater ist, also denen beispielsweise was erzählt von einem One-night-stand, der plötzlich weg war, dann übernimmt das Jugendamt die Unterhaltszahlungen. Sobald ihre Angabe als Lügengeschichte auffliegt, kriegt sie richtig Ärger und muss alles zurückzahlen wegen Falschangabe von persönlichen Daten und Dokumentenfälschung der Geburtsurkunde. Inwiefern der Vater zur Zurückzahlung mitherangezogen wird, weiß ich nicht, sollte aber mitbedacht werden. Wenn sie jedoch willentlich den Namen des Vaters VERSCHWEIGT, zahlt das Jugendamt nicht und sie kann unter Umständen zur Existenzsicherung Leistungen vom Sozialamt/Jobcenter beziehen. Sobald sie diese in Anspruch nimmt, besteht ebenfalls die Gefahr des Zurückzahlenmüssens, sobald ein Kindesvater auf die Bühne tritt. Auch hier weiß ich nicht, ob der Kindsvater hälftig zur Zurückzahlung hernagezogen werden kann. Aber das sollte man alles mal bedenken. Hat die Mutter weder vom Jugendamt noch sonstwo staatliche Unterstützung in Anspruch genommen, ist der Kindsvater nur ihr den Kindesunterhalt schuldig und keiner staatlicher Stelle. (Es ist Ansichtssache, wem man das Geld nun lieber schulden will.... Meist kommt man bei Privatpersonen besser weg.). In diesem Fall gilt Zahlungsverpflichtung kann rückwirkend nur bei Inverzugsetzung geltend gemacht werden.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 16:29



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Die Regelung "rückwirkende Zahlungsverpflichtung nur bei Inverzugsetzung" gilt nach § 1613 Abs. 1 BGB, aber hier könnte m.E. die Sonderregelung des § 1613 Abs. 2a BGB greifen, und dann gilt die Einschränkung nach § 1613 Abs. 1 eben gerade NICHT.

von Leena am 08.02.2018, 17:03



Antwort auf Beitrag von Leena

Interessant, du meinst also diesen Absatz:: "Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen für den Zeitraum, in dem er aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war." Du meinst, also dass das Unbekanntsein eines Vaters als rechtlicher Grund angesehen wird, dass kein Unterhalt geltend gemacht werden kann? Für mich hört sich das eher nach einem zwingend-logischen oder, wie sagt man, natürlichen(?) Grund an. Ein rechtlicher Grund wäre doch eher, wenn irgendetwas verboten oder verpflichtend wäre. Darüber hinaus WAR der Mutter ja niemals unbekannt, wer der Vater ist. Das zu behaupten, wäre ein glatte Lüge, sie wusste ja genau wer der Vater ist. Somit hatte sie - als Bevollmächtigte ihres Kindes - zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Kindsvater anzugeben und ihn zu Zahlungen aufzufordern. Zwar ist grundsätzlich das Kind und nicht die Mutter unterhaltsberechtigt, jedoch hat die Mutter als Bevollmächtigte das Recht - und nicht nur das Recht, sondern auch die PFLICHT - in Vollmacht ihres Kindes den Kindesunterhalt geltend zu machen. (Das mit der Pflicht zur Geltendmachung von Kindesunterhalt hab ich mal irgendwo gelesen, wer Zeit und Lust hat, kann es ja im BGB suchen). Also von Hinderung an Geltendmachung kann hier ja wohl keine Rede sein. Es sei denn, man würde so verquer argumentieren, dass die Mutter sich durch Nichtangabe des Vaters selber an der Geltendmachung gehindert hat. Das wäre schon echt schräge Rechtsverdrehung.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 17:44



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Such mal bei Google nach entsprechenden Kommentaren zum § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB, da findest Du dann so was: "Das Kind war aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, den Anspruch geltend zu machen (§ 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB). Dies betrifft nichteheliche Kinder bis zum wirksamen Anerkenntnis oder einer gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft (§§ 1594 Abs. 1, 1600d Abs. 4 BGB)." Ohne Anerkennung / Feststellung der Vaterschaft besteht kein Unterhaltsanspruch, da juristisch kein Vater - also "rechtlicher Grund". Und da gibt es erstmal grundsätzlich keine Einschränkung, wer den rechtlichen Grund "verursacht" hat. Die tatsächlichen Gründen sind in § 1613 Abs. 2 Nr. 2a BGB geregelt, wobei da noch die Einschränkung gilt "aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen". Wie gesagt - mit Unterhalt habe ich nicht weiter was zu tun. Aber ich halte es nach der o.g. Vorschrift grundsätzlich sehr wohl für möglich, dass rechtmäßig rückwirkend gefordert werden kann.

von Leena am 08.02.2018, 18:41



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Da wäre ich mir nicht so sicher. Aber gut, er kann es ja versuchen, sich bestätigen zu lassen, was er ohnehin glaubt zu wissen. Und außerdem: wenn er wie gefordert zahlt, kann sie eben nicht kommen und 40.000 Euro fordern, dann ist die Sache erledigt. Ich kenne keinen - weder Mann noch Frau - der keine 4.000 Euro auf dem Konto hat, nicht mal die mit der Gehaltsklasse weit unter der des Threaderstellers, übrigens würden ja Raten auch gehen. Und es geht nicht primär darum, die Frau glücklich zu machen, ich würde das als selbstverständlich ansehen.

von Petra28 am 08.02.2018, 19:21



Antwort auf diesen Beitrag

...und zweitens geht es ums Kind. Und ja, ich würde es dem anderen immer leicht machen, damit er sich aufs Kind konzentrieren kann - ganz egal, wie dämlich der sich angestellt hat.

von Petra28 am 08.02.2018, 19:28



Antwort auf Beitrag von Petra28

Du wirst ständig alberner. Muttiglücklichmachen ist Deine Hauptbegründung. Immer wieder. Und alle Anwälte erzählen Mist, klar.

von Strudelteigteilchen am 09.02.2018, 12:08



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ich schrieb doch, dass es bei den 4.000 Euro gar nicht um die Mutter geht. Ich würde mich verpflichtet fühlen, das zu bezahlen, denn ich würde für mein Kind aufkommen wollen, auch rückwirkend. Und wo schrieb ich, dass Anwälte Mist erzählen? Recht ist sehr häufig Auslegungssache, gerade beim Familienrecht. Dann gibt es keine klare Auskunft.

von Petra28 am 09.02.2018, 12:36



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ich denke das mit dem Wechselmodell wird eher nichts. Ich gehe Vollzeit arbeiten und würde meine Tochter nur morgens und Abends sehen...bis zum Abend könnte sich also niemand um sie kümmern. Und ich kann auch nicht jeden morgen 200KM fahren um sie zur Schule zu bringen. Daher strebe ich erst mal an sie zumindest irgendwann jedes zweite Wochenende komplett bei mir zu haben. Die 4.000 EUR sind der Unterhalt für ein Jahr vor Bekanntgabe bzw. Anmeldung der Existenz meiner Tochter. Ist diese Forderung Rechtlich verankert würde ich es natürlich zahlen. Andererseits: Dieses Jahr ist vergangen, das Kind wurde ernährt, gekleidet, ist gesund etc. Was soll es also bringen dieses Geld nachzuzahlen, obwohl ich ab jetzt sowieso schon jeden Monat zahle. Es sorgt nur dafür dass ein großer Teil Geld zur Mutter wandert. Was sie damit macht, wer weiß es. Und woran mal vielleicht auch mal denken sollte: Je mehr Geld der Mutter von meiner Seite zur Verfügung gestellt wird, desto weniger Geld bleibt mir um mit meiner Tochter etwas zu unternehmen, ihr etwas zu kaufen, vielleicht mal mit ihr in den Urlaub zu fahren usw., solche Sachen fallen dann eventuell komplett weg. Von meiner eigenen Altervorsorge, Ersparnis auf ein Haus oder was auch immer brauchen wir da gar nicht erst reden.

von Herr K am 08.02.2018, 13:55



Antwort auf Beitrag von Herr K

Hallo, ich habe jetzt die bisherigen beiträge quergelesen, aber nicht umfassend durchgearbeitet. 1.) die 4.000 € stelle ich SEHR infrage, die beiden anderen Posten scheien für mich (unbd wohla uch für Dich) legitim. Gewöhne dich aber schon jetzt an den gedanken dass du KEINERLEI Macht darüner hast, wie "Dein" Unterhalt ausgegeben wird. Überweise und schreib es ab. Gewöhne es Dir ab irgendwelche "Gegenwerte" daraus zu haben, auch nicht gefühlt. Solange das Kind nicht total mangelernährt und mit reinen Fetzen am Leib daherkommt verwendet es die Mutter "gut genug". Man mag da als Unterhaltszahler immer anderer meinung als der verwendende Elternteil sein, aber für Deinen Seelenfrieden kann ich nur zu so einer Sichtweise raten. 2.) Fakt ist: die Mutter hat dem Kind die ersten 4 (prägenden) Lebensjahre mit dem Vater vorenthalten, und nun muss das Kind erst "mühsam" anb den vater gewöhnt werden. das hätte vermieden werden können und nun obliegt es der Mutter diese Angwöhnung bestmöglich FÜR DAS KIND zu unterstützen. Dass DEINE Rechte ebenfalls mit Füén getreten wurden würd eich in meinen Argumentatuionsketten GANZ hinten anstellen, denn es geht um das KIND in allererster Linie und seine Rechte. Mit so einer Sichtweise wirst Du Pluspunkte im Jugendamt und bei Richtern sammeln wenn das entsprechend aufgebaut wird. Welche Gründe hat die Mutter denn dass sie dem Kind solange den Vater verschwieg und vorenthielt? Warum muss jetzt (erst) eine Gewöhnung stattfinden der es nie Not getan hätte. OK, die Reaktion damals war NICHT gut, das magst Du begründen wollen und können wir Du willst, es war einfach sch... Dass sich da eine überrschend werdende Mutter NICHT bemüßigt fühlt, sich neben einer unerwarteten schwangerschaft auch noch mit einem unfreundlichen werdenden Vater auseinanderzusetzen ist doch auch verständlich. Übrigens: Jugendämter sind sicher eine gute Institution, baer immer nur so gut wie die Menwschen dir dort arbeiten. ich habe immer wieder erlebt dass man auch dort nachhalten muss, falsche Ansätze korriegieren, Dinge immer wieder anstossen, etc. Meistens werden Unterhlstzahlungen erst Mal falsch berechnet und man muss freundlich, aber bestimmt korrigieren, erklären und eine Lösung finden. Nie vergessen: trotz all dieser menschlichen Fehler, ist das Jugendamt eine gewichtigte Institution, die Du immer versuchen solltest auf Deiner Seite zu haben, sonst wird es (insbesodnere) vor Gericht echt schwer. Alles Gute D

von desireekk am 08.02.2018, 14:20



Antwort auf Beitrag von Herr K

Tut mir leid, aber wenn ein Mann eine Frau zur Abtreibung überreden möchte - und so lese ich das heraus ("kein Mitspracherecht"), dann würde ich auch auf den Kindsvater pfeifen. Kein Mensch weiß, was passiert ist, aber Du wusstest von Anfang an vom Kind, und das Anzweifeln der Vaterschaft ("wenn es wirklich von mir ist") haben die Entscheidung der Mutter vermutlich unterstützt. Diejenige möchte ich sehen, die bereitwillig ihr Kind, das sie nach Auffassung des Vaters besser hätte abtreiben lassen sollen, dem Vater als Säugling auch nur im Krankenhaus einmal zeigt, geschweige denn sich mit so jemandem über Besuchsrechte einigen muss. Nach 4 Jahren kann viel passiert sein, Krankheit, Jobverlust, doch die Einsicht, dass das Kind ein Recht auf den Vater hat, finanzielle Sorgen, wer weiß was. Du wusstest schon vor der Entbindung von Deinem Kind und ein verantwortungsvolles Handeln wäre gewesen, Hilfe anzubieten. In keinem Fall kann man hier der Kindsmutter den schwarzen Peter zuschieben.

von Astrid18 am 08.02.2018, 14:20



Antwort auf Beitrag von Astrid18

Über die Reaktion des Kindsvaters brauchen wir erst gar nicht zu diskutieren. Sie war unter aller Kanone, aber nun ist das Kind da und muss versorgt und unterhalten werden. Nun müssen zwei Erwachsene und ein Kind eine Umgangsregelung zwischen dem Kind und dem Vater finden. Darum geht es jetzt. Oder meinst du, der Vater hat wegen seiner unmöglichen Reaktion bei Bekanntwerden der Schwangerschaft sein Umgangsrecht auf alle Zeit verwirkt und muss nur noch die nächsten zwei Jahrzehnte den Unterhalt zahlen? Es geht jetzt um die Zukunft!

von Mehtab am 08.02.2018, 14:44



Antwort auf Beitrag von Herr K

1. Tatsächlich haben Väter bezüglich einer bestehenden Schwangerschaft kein Mitsprache recht. Willkommen in der Realität. 2. Unterhalt kann erst ab dem Tag der Forderung eingefordert werden. Rückwärtige Zahlungen sind also in Deinem Fall nur bis zu dem Tag möglich, an dem Du von dem Kind erfahren hast. 3. Im September von der Schwangerschaft erfahren und im Februar kam das Kind? Die Schwangerschaft wurde aber sehr spät entdeckt. Da stimmt hinten und vorne was nicht. 4. Bei jeder langfristigen Zahlungsverpflichtung würde ich einen Berater nutzen. Dein Berater ist der Rechtsanwalt. Das ist eine sehr sinnvolle Investition. 5. Wende Dich bezüglich des Umgangs an das Jugendamt und frage auch gleich nach, ob die eine Mediation anbieten. Ihr müsst euren Kleinkrieg beenden. Um des Kindes Willen!

von shinead am 08.02.2018, 14:43



Antwort auf Beitrag von Herr K

Astrid, das ist sehr interessant was du da schreibst - und zeigt mal wieder wie viel hier frei hineininterpretiert wird aufgrund geringer Aussagen. "Kein Mitspracherecht" zu haben bedeutet in diesem Falle vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Ihre Aussage war "Wenn ich schwanger sein sollte werde ich das Kind behalten". Diese Entscheidung bleibt natürlich in letzter Instanz der Mutter überlassen, dennoch - so empfinde ich es - sollte zumindest ein Gespräch darüber stattfinden in dem beide Beteiligten ihre Einstellungen darlegen und man darüber redet. Jedoch wird immer nur davon geredet dass BEIDE dafür verantwortlich sind zu verhüten, jedoch nur EINER die endgültige Entscheidung trifft wie es weiter geht. Und mit ihrer Entscheidung hat sie nicht nur für sich selbst sondern auch über das Leben des Kindes, sowie über mein weiteres Leben entschieden. Das ich das Kind hätte abtreiben lassen wollen habe ich weder in der Vergangenheit zu ihr, noch in diesem Forum erwähnt. Lediglich ein ein Gespräch darüber wäre meiner Meinung nach angemessen gewesen. Aber das gab es nie. Ein anderer Mensch hat darüber entschieden wie unter anderem auch MEIN Leben verlaufen wird - ohne Diskussionen, ohne "Mitspracherecht". Mit ein wenig Einfühlungsvermögen kann es einem sogar möglich sein, auch diese Seite zu verstehen...

von Herr K am 08.02.2018, 14:46



Antwort auf Beitrag von Herr K

Nein, beim Verzicht auf das Kondom hast Du die Kontrolle über Dein Sperma abgegeben. Da gibt es kein Mitspracherecht mehr, und wenn Du mit der Vergangenheit nicht abschließen kannst, wird Deine Tochter immer darunter leiden. Jegliche Streitigkeiten über den Unterhalt - und da bin ich bei Petra - werden ihr doch nur das Gefühl geben, vom Vater nicht gewollt gewesen zu sein. Du musst auch keinen tollen Urlaub mit Deiner Tochter machen, sondern einfach in ihrem zukünftigen Leben da sein. Das, was Du über die Vergangenheit erzählst, spricht eher für die Mutter als für Dich.

von Astrid18 am 08.02.2018, 15:04



Antwort auf Beitrag von Herr K

"Als aller erstes mal möchte ich hier unterbinden, dass aus meinem Gedanken "wie säubere ich ein Kind" plötzlich "Kind im Intimbereich waschen" gemacht wird. " Du hattest dein Mitspracherecht im Augenblick der Empfängnis. Du hast dich freiwillig dafür entschieden, dieses Mitspracherecht nicht zu nutzen und es komplett an die Frau abzutreten, indem du die Empfängnis nicht aktiv selbst verhindert hast. Dass du aus freien Stücken dein Mitspracherecht zur Entstehung eines neuen Lebens verwirkt hast, hast du nur dir selber zuzuschreiben. Mit ein wenig Logik und Denkvermögen kann es einem sogar möglich sein, das zu verstehen.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 15:08



Antwort auf diesen Beitrag

Ich wollte natürlich zitieren: "Ein anderer Mensch hat darüber entschieden wie unter anderem auch MEIN Leben verlaufen wird - ohne Diskussionen, ohne "Mitspracherecht". "

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 15:14



Antwort auf Beitrag von Herr K

"Jedoch wird immer nur davon geredet dass BEIDE dafür verantwortlich sind zu verhüten, jedoch nur EINER die endgültige Entscheidung trifft wie es weiter geht. " Das ist auch ganz richtig so, und warum das so ist, liegt doch wohl auf der Hand: Es ist alleine die Frau, die mit den physischen und psychischen Folgen einer Abtreibung leben muss. Daher muss sie auch ohne Einspruch und Beeinflussung von außen das Recht haben, sich gegen eine Abtreibung zu entscheiden. Auf Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch stehen übrigens bis zu 5 Jahre Knast, also ist es schon gesetzlich gesehen absurd, jemandem ein Mitspracherecht einzuräumen. (Nötigung ist ein recht dehnbarer Begriff, und schon ein "Überreden" kann als Nötigung ausgelegt werden). "Jedoch wird immer nur davon geredet dass BEIDE dafür verantwortlich sind zu verhüten, " Ja, HÄTTEST du mal mitverhütet, dann könntest du dich darauf berufen, dein Mitspracherecht genutzt zu haben. HAST du aber nicht. Also.

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 15:28



Antwort auf Beitrag von Herr K

Das wäre ja noch schöner. Wenn einmal ein Kind entstanden ist, dann hat sich das mit dem Mitspracherecht erledigt. Wenn eine Frau schwanger ist, dann finde ich es unmöglich, wenn der Kindsvater auch nur im Entferntesten an eine Abtreibung denkt, aber das ist jetzt kein Thema mehr. Jetzt muss zwingend der Umgang in der Zukunft und der Unterhalt geregelt werden. Wie man seinem Kind mitteilt, dass man über seine Abtreibung "sprechen" wollte, weiß ich auch nicht. Das Ganze habt ihr voll an die Wand gefahren, und nun müßt ihr schauen, wie ihr das wieder hinbekommt. Alleine schafft ihr das wahrscheinlich gar nicht, wenn ich das so lese. Ich würde mich da ans Jugendamt wenden oder einen Mediator einschalten, wenn die Mutter das auch will, sonst macht eine Mediation keinen Sinn.

von Mehtab am 08.02.2018, 16:30



Antwort auf Beitrag von Herr K

Kleines Update: Ich habe heute beim Jugendamt angerufen. Leider war die Zuständige Dame nicht da, aber ihre Kollegin. Diese konnte sich gleich an den Fall Erinnern. Er hat wohl schon bei Ihnen in der Abteilung für Diskussionen und großer Aufregung geführt. Sie nahm mich mehr oder weniger "zur Seite" (so weit das am Telefon geht) und meinte dass sie in der Sache schon bei mir wären und die ganze Sache ein Unding wäre. Die Sache mit der Nachzahlung wäre wohl schon irgendwie erlaubt, aber alle hätten mit der Chefin geredet, welche sich mit der Mutter in Verbindung setzte und herausgekommen wäre diese Nachzahlung eines Jahres. Warum oder auf welcher Grundlage die ganze Sache nun rechtskräftig wäre konnte sie mir allerdings auch nicht beantworten. Sie meinte abschließend dass ich mir doch mal alles in einer Email von der Seele schreiben solle um damit noch mal gegen dieses "Urteil" vorzugehen. Dies würde unter Umständen sogar in Betracht ziehen, möchte mich aber dennoch erst mal bei einem Anwalt informieren. Wie gesagt - wenn dann möchte ich auf einer rechtlichen Argumentationsgrundlage vor einer öffentlichen Stelle über diese Sache sprechen. Über die Sache mit dem Konto habe ich auch schon oft nachgedacht. Vielleicht wäre dies auch ein guter Kompromiss. So hätte die Kleine zu ihrem 18. Geburtstag genug Geld für einen Führerschein und sogar noch für ein erstes Auto zusammen.

von Herr K am 08.02.2018, 18:06



Antwort auf Beitrag von Herr K

Entweder hast Du eine sehr unprofessionelle Bearbeiterin erwischt - oder bei Dir ist nicht das angekommen, was die Dame am Telefon gesagt hat. Du solltest eine Mail schreiben, in der Du Dir alles "von der Seele schreiben" sollst, um "gegen das Urteil" vorzugehen? Da liefe dann aber irgendetwas sehr, sehr verquer.

von Leena am 08.02.2018, 18:44



Antwort auf Beitrag von Herr K

https://openjur.de/u/354439.html Auf die Schnelle gefunden, vielleicht ist das ein Anhaltspunkt. Verlass dich nicht zu sehr auf den Anwalt, schau auch selber nach der Rechtslage. Anwälte werden nach Zeit bezahlt, die wühlen nicht stundenlang nach Urteilen, es sei denn, du bezahlst das.

von Petra28 am 08.02.2018, 19:53



Antwort auf Beitrag von Petra28

Das Jugendamt ist vor Gericht oft das Zünglein an der Waage und bei jeder Verhandlung dabei, du handelst klug, wenn du dich kooperativ und kindeswohlorientiert zeigst. Du solltest nie schlecht über deine Ex reden, das wird dir als Bindungsintoleranz ausgelegt. Insofern wäre eine Mail ans Jugendamt, in der du dir “alles von der Seele schreibst“, nicht besonders klug.

von Petra28 am 08.02.2018, 20:02



Antwort auf Beitrag von Herr K

Leg vorsorglich Widerspruch ein, denn wenn der Forderungsbescheid erst einmal bestandskräftig ist, kannst du nicht mehr gegen die Forderung vorgehen. Wie lange liegt denn der Bescheid schon bei dir, und wann hast du den Termin beim Anwalt? Bei dem "von der Seele schreiben" wäre ich auch vorsichtig. Mach das möglichst sachlich und stell die Kindsmutter nicht zu negativ dar. Beschränke dich auf wichtige Fakten. Bei dem genannten Gerichtsurteil liegt der Fall anders. Dort hat die Mutter den Vater schon rechtzeitig über die Geburt seines Kindes informiert. Deshalb kam eine Verwirkung nicht in Frage. Ich würde mich auch mit dem Jugendamt gut stellen, vielleicht besteht ja doch noch ein Spielraum für eine Ermäßigung. Außerdem kann sich das positiv auf ein Umgangsrecht auswirken.

von Mehtab am 08.02.2018, 20:26



Antwort auf Beitrag von Mehtab

In dem zitierten Gerichtsurteil wurde bei der Verwirkung unterschieden in "ein Jahr vor der ersten Aufforderung zur Vaterschaftsanerkennung" und "vorher": "Nach dem Vortrag des Beklagten wurde dieser im Juli 2003 vom Jugendamt Mannheim aufgefordert, die Vaterschaft anzuerkennen. Ab diesem Zeitpunkt musste er auch mit Unterhaltszahlungen rechnen. Unter Berücksichtigung des Zeitmoments können daher allenfalls Unterhaltsansprüche vor Juli 2002 und nicht 2003, wie vom Beklagten vorgetragen, der Verwirkung unterliegen." Denn: "Das Zeitmoment kann daher bereits für Zeitabschnitte, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit einer Klage oder Tätigwerden des Gläubigers liegen, erfüllt sein. Diese Zeitgrenze ergibt sich auch aus den Vorschriften der § 1585b Abs. 3 BGB und § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB." Ein OLG-Urteil ist zwar nicht unbedingt immer der Weisheit letzter Schluss, aber zumindest passt es zu dem, was Herr K. oben geschrieben hat: "Doch letzte Woche traf mich der Schlag. Nachdem die Berechnung für das Unterhalt ins Haus flatterte (welche falsch Berechnet wurde, denn es wurden weder Fahrtaufwendungen noch irgendwelche Renten mit einbezogen), kamen noch weitere Forderungen. Ein mal die Nachzahlung für das letzte Jahr (von dem Zeitpunkt der Bekanntgabe bis zum Ende des Jahre) und - bitte festhalten - eine Forderung über 4.000 EUR...und zwar vom Zeitpunkt der Bekanntgabe das ich eine Tochter habe ein Jahr Rückwirkend! Also ein Jahr in dem ich nicht mal wusste dass sie existiert. Süffisant wurde noch erwähnt dass die Mutter auf die Zahlung ab der Geburt des Kindes verzichtet und sich mit den 4.000 EUR zufrieden gibt. Das macht mich gerade sogar gedanklich sprachlos." Na ja, ein Jahr rückwirkend scheint also nicht unüblich zu sein...

von Leena am 08.02.2018, 20:41



Antwort auf Beitrag von Mehtab

“Dass der Beklagte bestritten hat, von der Mutter des Klägers in Kenntnis gesetzt worden zu sein, führt zu keiner anderen Bewertung. Denn der Beklagte ist darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen der Verwirkung.“ Ich wäre mir da also nicht so sicher, er ist in der Beweispflicht. Ich ergänze um das hier: http://www.rechtsindex.de/familienrecht/3644-kindesunterhalt-nicht-geltend-gemacht-verwirkung-rueckstaendigen-kindesunterhalts Das erklärt, warum die Mutter nur für ein Jahr nachfordert.

von Petra28 am 08.02.2018, 20:46



Antwort auf Beitrag von Herr K

Interessant, dass sich hier gefragt wird, wie der Kindsvater seiner Tochter mal beibringen will, dass er sie "nicht gewollt" hat. Und die Mutter? Wie erklärt eine Mutter ihrem Kind, dass die die ersten 4 Jahre den Papa verschwiegen hat?

Mitglied inaktiv - 08.02.2018, 20:47



Antwort auf Beitrag von Leena

Stimmt, das hatte ich überlesen, dann passt das ja noch besser.

von Petra28 am 08.02.2018, 20:48



Antwort auf diesen Beitrag

Vermutlich genau so: dass er es nicht gewollt hat?

von Petra28 am 08.02.2018, 20:50



Antwort auf Beitrag von Herr K

Das tolle ist: Ich habe nicht ein mal gesagt dass ich sie nicht gewollt habe. Ganz im Gegenteil: Ich habe sogar eingangs geschrieben dass ich auf sie zugegangen bin und ihr unterbreitet habe dass wir das schon irgendwie hinbekommen, was sie ablehnte. Und trotzdem wird es weiterhin von einigen Personen hier mit Freude behauptet. Aber wenn ihr das gerne weiter glauben und behaupten wollt, dann tut es. Das erinnert mich leider vom Temperament her sehr an das was ich damals erlebt habe. Aber was soll man machen... Und ja, jetzt wird vermutlich wieder auf meine Äußerung verwiesen, aber mal ganz im Ernst: Was erwartet ihr für eine Reaktion, wenn man erfährt, dass die Frau, von der man sich vor kurzer Zeit getrennt hat, weil sie Probleme mit Aggressionen und einen zutiefst beschuldigenden Charakter hat, man einfach nur froh ist aus dieser Beziehung heraus zu sein, und sie dann sagt dass sie schwanger sein "könnte" und einen dabei ständig versucht zur Schnecke zu machen. Na klar, eurer Meinung nach sollte meine erste natürliche Reaktion absolute Freude sein. Mal ganz im ernst, ihr stellt hier auch wirklich utopische Ansprüche an andere Menschen. Wegen der Sache mit der Zahlung: Widerspruch habe ich schon schriftlich beim Jugendamt eingelegt und der Termin für die "Zusage" wurde nach hinten verschoben. Mein Termin beim Anwalt ist nächste Woche Freitag, das passt also noch. Von der Seele schreiben werde ich mir auch nichts. Ich finde es zwar nett dass die Frau so emotional dabei ist, fände das ganze aber sehr unvorsichtig.

von Herr K am 08.02.2018, 22:58



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ich als Tochter wäre mit der Erklärung wohl kaum zufrieden.. Da käme mindestens die Frage, warum Papa dann nach 4 Jahren doch ins Spiel gekommen ist.. usw. Fakt ist, dass die Mutter ein handfestes Erklärungsproblem hat. Es ist meiner Meinung nach unfair, nur auf dem Vater rumzuhacken. Die Mutter hat sich auch echt nicht mit Ruhm bekleckert. Sei es drum. Wie hier schon richtig aufgezeigt wurde, geht es nun um die Zukunftsgestaltung. Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass Herr K sowohl bereit ist finanziell als auch emotional, instrumentell usw. Verantwortung für sein Kind zu übernehmen. Er könnte es sich auch leicht machen, indem er sich um die Zahlungen drückt oder zahlt und sonst nix weiter unternimmt (solche Väter gibts ja auch, die denken, dass es sich mit der Überweisung des Unterhalts erledigt hat). Und dass sich ein Mann Gedanken macht und seine Rechte und Pflichten checkt - vor allem bei der Vorgeschichte - kann ich nur begrüßen! Eltern sind auch Vorbilder/Lernmodelle für Kinder. Und bei einer solch gewichtigen Angelegenheit wie einem gemeinsamen Kind möchte Papa sich bitte nicht nur ducken und den passiven Zahlemeister spielen. Auch Kinder können vor solchen Menschen keinen Respekt haben.

Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 11:16



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Aber wir wissen doch gar nicht, ob die Mutter ein "handfestes Erklärungsproblem" hat, oder? Und wir wissen auch nicht, wie es dem Kind geht, denn keiner hier - einschließlich des Vaters - hat das Kind bisher offenbar jemals gesehen, oder? Und was die Mutter dem Kind bisher gesagt oder nicht gesagt hat, wissen wir auch alle nicht, oder?

von Leena am 09.02.2018, 11:47



Antwort auf diesen Beitrag

Es geht auch gar nicht darum, auf den Vater herumzuhacken, sondern Handlungsoptionen aufzuzeigen. Er hat hier sogar Hinweise auf die Rechtslage bekommen, völlig kostenlos. Kinder lernen Respekt, indem man ihnen vorlebt, andere respektvoll zu behandeln. Und nicht, indem die Eltern um den Unterhalt feilschen.

von Petra28 am 09.02.2018, 12:07



Antwort auf Beitrag von Petra28

Aha.... Und den Vater des eigenen Kindes zu belügen, die Existenz des eigenen Kindes zu verschweigen ist ein gutes Vorbild... OK, muss ich nicht verstehen. Scheint mir irgendwie zu hoch zu sein. Auch lese ich hier nichts davon das um den Unterhalt gefeilscht wird, im Gegenteil. Der Vater ist bereit seinen Teil zu leisten. es ist halt eben strittig ob er den Teil leisten muss der evtl entstanden ist BEVOR er von der Existenz des Kindes wusste. Aufgrund der LÜGEN der Mutter! Aber OK, du würdest wahrscheinlich auch einen Bankräuber der seine Strafe abgesessen hat als "Belohnung" die Beute lassen - so als gutes Vorbild für die geleisteten Taten. Und er hat ja dann immerhin auch für die Tat gebüßt...

Mitglied inaktiv - 12.02.2018, 20:24



Antwort auf Beitrag von Herr K

Neues Update: Ich hatte heute meinen Termin bei meiner Anwältin. Die Forderung auf 4.000 EUR ist absolut NICHT rechtskräftig. Unterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden wenn eine Forderung bestand. Da ich bis letztes Jahr nicht mal von meiner Tochter wusste ist das ganze leider wirklich nur ein "wir versuchen es mal, vielleicht ist er ja so dumm und zahlt". Schade das hier doch irgendwie jetzt schon alles mögliche versucht wird :(

von Herr K am 15.02.2018, 19:14



Antwort auf Beitrag von Herr K

Du wusstest doch,dass sie schwanger ist ??? Stell dir mal vor,sie behauptet dies vor ihrem Anwalt? Dann wird es schwierig.

von fsw am 15.02.2018, 20:38



Antwort auf Beitrag von Herr K

Was sagt Deine Anwältin denn hinsichtlich der Thematik von § 1613 Abs. 2a BGB? Warum sollte der in diesem Fall definitiv nicht greifen..? Dass die Forderung schon rechtskräftig wäre, hat ja auch niemand behauptet, aber das sie absolut unbegründet wäre... da hätte ich doch so meine Zweifel. Zumindest sollte man sie ernsthaft prüfen und nicht mit "absolut unbegründet" vorsichtshalber schon mal niederschmettern wollen. Hauptsache erstmal fordern - Hauptsache erstmal ablehnen - das nimmt sich m.E. nichts, von beiden Seiten. Tut mir leid, aber Dir gehen zu viele Begriffe durcheinander, der Satz "Unterhalt kann erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, wenn eine Forderung bestand" ist schlichtweg falsch, weil Unterhalt eine Forderung ist und der Satz so absolut keinen Sinn ergibt. Tut mir leid, dass Deine Anwältin Dir die definitiv komplexe Materie nicht verständlich erklären konnte, aber so bringt das nichts. Ach so - Du wusstest, dass Deine Ex-Freundin ihre Tage nicht hatte und Deine Aussage unten "Ich weiß seit Ende letzten Jahres dass sie schwanger war. Das habe ich auch schon des öfteren gesagt. Bitte besser lesen." entspricht nicht Deiner Aussage in Deinem allerersten Post hier ("2013 lernte ich eine Frau kennen. Wir hatten für etwa ein halbes Jahr eine Beziehung ... ja, wir hatten auch Sex (Zur Info ihr Wortlaut: Wir brauchen keine Kondome, ich verhüte selbst mit Temperaturmessung. Vertrau mir, ich weiß was ich tue - mein größter Fehler)... irgendwann ...beendete ich die Beziehung, was ihr sehr missfiel... Im September des gleichen Jahres schrieb sie mich plötzlich wieder an und erzählte mir, dass sie ihre Tage nicht mehr bekommt... als ich sie irgendwann fragte was sie denn machen würde wenn sie wirklich schwanger wäre, war ihre Aussage "Ich würde es bekommen". Kein Gespräch darüber, keine Diskussion, kein Mitspracherecht. Ich () war geschockt.... tagelang () wildesten Beschuldigungen und Beschimpfungen... ich beschränkte darauf unsere Kommunikation auf ein "Wenn ich wirklich der Vater bin habe ich das Recht es zu erfahren. Bitte gib mir bescheid sobald du einen Test gemacht hast." Doch sie gab mir nie eine direkte Antwort darauf... eines Tages erhielt ich die Nachricht "Du musst dir nun keine Sorgen mehr machen, es hat sich erledigt". Was sollte das nun wieder bedeuten? Doch meine Frage darauf hin erhielt sie nie da sie mich wohl gleich auf ihre Nachricht hin blockiert hatte. Bis dato hatte sie kein einziges Wort zum Testergebnis von sich gegeben.... ich erholte mich langsam wieder von dem Drama und das einzige was ich aus langen Überlegungen und vielen Gesprächen mit Freunden deuten konnte war dass sie nun doch Tage ihre bekommen hat, mich vielleicht einfach nur verarscht hat, und definitiv ein großes Aggressions- und Psychoproblem hat"). Es macht keinen besonders guten Eindruck, wenn Du Dir selbst widersprichst... Du biegst Dir offenbar Dinge zurecht ("ich konnte es nur so deuten, dass sie doch noch ihre Tage bekommen hat") und hinterher behauptet Du im Brustton der Überzeugung, von einer Schwangerschaft vor Ende 2017 nie etwas gewusst zu haben... Glaubst Du Dir eigentlich selber? Offenbar ja. :-(

von Leena am 16.02.2018, 09:24



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ich weiß seit Ende letzten Jahres dass sie schwanger war. Das habe ich auch schon des öfteren gesagt. Bitte besser lesen.

von Herr K am 15.02.2018, 21:46



Antwort auf Beitrag von Herr K

Nein, du wusstest von Anfang an, dass sie schwanger war. Aus einem „hat sich erledigt“ und vagen Aussagen über den Zyklus dieser Frau durch Dritte, Vierte und Fünfte hast du geschlossen, sie hätte das Kind verloren oder war nie schwanger, richtig? Das und dass du nicht verhütet hast, finde ich sehr leichtsinnig und muss leider sagen, selbst Schuld. Über den Zyklus wurdest du informiert, dass besagte Dame ein Kind hat, in den 4 Jahren nie? Ich finde gut, dass du dich kümmern willst, mach desas bitte nicht an MINDESTunterhalt fest. In Deutschland kommen die Väter mit der Düsseldorfer Tabelle ganz gut weg. Ich wage die These, dass ein zweites Kind unterwegs ist und die finanzielle Lage der werdenden Eltern sich geändert hat. Ein unsensibles „was wirst du tun“ ist gleichzusetzen mit „lässt du vielleicht abtreiben“ und hatte Schock hin oder Schock her an der Dtelle nichts zu suchen. Evtl. hat ihr das emotional das Genick gebrochen. Schwerer Charakter hin oder her, sie ist auch nur ein Mensch.

von TheTruth am 16.02.2018, 10:12



Antwort auf Beitrag von Herr K

Ich weiß wie du dich fühlst! Meinem Mann ging/geht es auch so mit seiner Exfreundin. Kind untergejubelt weil war schon 38 und seit dem nur Theater. Jetzt ist der Kerl 12 und auf einmal möchte sie unbedingt das er/wir uns kümmern. Das ging so ziemlich vor 3 1/2 Jahren an als unser Sohn geboren wurde. Wir haben versucht uns zu kümmern und ich war überall um rauszufinden welche Rechten und Pflichten mein Mann hat. Das System ist für die Füße für euch Väter. Ich als sie böse Neue verstehe nicht wieso manche Mütter so sind wie sie sind. Ich wünsche dir jedenfalls viel Kraft und Erfolg

von Jannah84 am 23.02.2018, 11:23