Trennung vom Partner

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Was muss ich für den „Umgang“ tun?

Thema: Was muss ich für den „Umgang“ tun?

Hallo, Ich habe mich von meinem Partner getrennt. Aktuell wohne ich mit meinem Baby bei Verwandten. Ich fahre mein Baby alle zwei Tage zu meinem Partner und bleibe da immer so 1 bis 3 Stunden. Ich werde bald für 3 Monate in eine Ferienwohnung ziehen (danach habe ich dann eine Whg). Nun zu meinen Fragen: Wie oft MUSS ich zu meinem Partner fahren? Muss immer ich zu ihm fahren weil ich ausgezogen bin? Sollte ich mit dem Thema ABR und Unterhalt besser warten bis ich fest in meiner eingerichteten Whg wohne? Nicht das das Jugendamt eine Ferienwhg als ungeeignet empfindet. Noch weitere Infos zu unserer Situation: Mein Partner hat eine Woche nachdem ich ausgezogen bin eine neue Frau. Das macht das alles extrem schwer. Vorallem wenn ich in seiner Whg bin. Da liegen jetzt meine Sachen neben den Sachen der neuen Frau. (Ich werde meine restlichen Dinge demnächst erst holen). Er besteht darauf, dass ich komme und da bleibe (wg. stillen) und es soll auch keine neutrale Person dazu. Das war mein Vorschlag, da wir uns streiten und ich mich extrem unwohl fühle. Vielen Dank für eure Ratschläge!

von Abc123 am 27.12.2017, 16:38



Antwort auf Beitrag von Abc123

In deinem Fall, müsste der Vater kommen, das Kind abholen und für ca die Zeit mitnehmen, bis du es wieder stillen musst \moechtest. Lieferservice ist nicht und schon mal gar nicht, die Verweigerung einer Person,die dich begleiteten möchte. Das klingt verdammt nach einem Machtspiel, das du nicht mitspielen musst. Wenn er sein Kind gern sehen möchte, muss er sich bewegen..verweigere ihm das nicht und schon hast du genug getan dafür.. Meine Meinung

Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 21:39



Antwort auf Beitrag von Abc123

herzlichen Glückwunsch zur neuen frau! etwas besseres hätte dir nicht passieren können. ich würde auch keinen lieferdienst mehr spielen, lass dich beim Jugendamt beraten. auch kannst du ja jetzt schon die Beistandschaft einrichten. das geht, sobald ihr getrennt wohnt und das tut ihr ja....

Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 08:36



Antwort auf Beitrag von Abc123

Ich wäre sehr vorsichtig mit allem was ich tue...aber der Umstand der neuen Frau und dass sie auch sichtbar Sachen in der Wohnung lässt ist ein Jackpot. Hierzu Gratulation! Bringservice, dazu bist du nicht verpflichtet. ABER, ICH würde dir nicht raten ohne eine Beratung die Bedingungen in der jetzigen instabilen Phase zu verändern. Stellst du den Service des Bringens und des Verweilens ein, könnte er auf die Idee kommen, über das Familiengericht im Eilverfahren den Aufenthalt für das Baby für sich einzufordern. Da kommt es tatsächlich schlecht, wenn man im Hotel oder in einer Ferienwohnung wohnt. Fazit: je länger er es hinnimmt, dass du samt Baby ausgezogen bist (bitte hole die Sachen bei ihm raus - JETZT!), desto etablierter ist die Situation mit alleiniger Betreuung bei dir und nur geregeltem Umgang (im Gegensatz zum Wechselmodell). Plus für dich ist das Stillen. Kein Richter der Welt wird ohne triftige Gründe das Abstillen anordnen. Also schön weiter stillen, bis die Brustwarzen glühen ;-) Wende dich zwecks Beratung ans JA und ich persönlich würde mir auch einen Rechtsbeistand suchen und mich von diesem ebenfalls beraten lassen. Des Weiteren würde ich eine Art Umgangs-/Trennungs-Tagebuch führen. Darin sollte notiert werden, was vereinbart wurde ("19.12.2017 habe Emil gesagt, ich will mich trennen, er sich auch; 20.12.2017 nochmal mit Emil gesprochen, ich soll meinen Kram packen und mich samt Blage wegscheren...21.12.2017 Emil beschimpft mich als *Hmhmhm/Piiiiep* (WA liegt vor)...27.12.2017 habe Emil Umgang für 3 Stunden angeboten. er besteht auf Umgang in der ehemaligen Wohnung" ....blablabla). Sachlich bleiben, Ruhe bewahren. Umgang würde ICH persönlich genau so weiterführen, bis ich mich ausreichend beraten fühle.

von Mutti69 am 28.12.2017, 11:12



Antwort auf Beitrag von Abc123

Danke für Eure super Antworten! @ Kravallie: Danke auch für deine bisherige Unterstützung! @Mutti69: Ich sehe es eigentlich genauso wie du. Irgendwie muss ich noch die drei Monate bis zur eigenen Wohnung durchstehen! Dann sieht das alles ganz anders vor dem JA aus, eine Ferienwohnung kommt einfach nicht so gut rüber..... Es fällt mir nur verdammt schwer, da ich mittlerweile ziemlich sicher bin, dass er mich mit der Dame schon länger hintergeht....Echt mies! „Gute Miene zum bösen Spiel“ - Hoffe sehr, dass ich das schaffe!!! Zum JA werde ich auch nochmal gehen und mich gezielt beraten lassen. Das letzte Mal hatte ich nur eine anonyme Beratung. Viele Grüße und ich werde mich bestimmt bald wieder melden!

von Abc123 am 28.12.2017, 18:25



Antwort auf Beitrag von Abc123

Und wenn du es umgekehrt machst, dass er dich für ca. 1 - 2 h besucht und bei dir in der Wohnung mit dem Baby spielt?

von nils am 02.01.2018, 11:11



Antwort auf Beitrag von nils

Er ist doch der Vater und seit Geburt mit dem Kind vertraut, hat bis kürzlich mit dem Kind und der Mutter zusamen gelebt. Er kann sein Kind noch abholen, mit ihm spazieren gehen oder was auch immer und Mama hat freie Zeit.

von mf4 am 02.01.2018, 19:11



Antwort auf Beitrag von nils

Das wär mein persönlicher Horror gewesen, der ex, dem man nun nicht gerade positive Gefühle entgegen bringt , in meinem Heim , meiner Burg... Never Er wird mit dem Kind schon alleine klar kommen, so schnell geht da nix kaputt

Mitglied inaktiv - 02.01.2018, 21:11



Antwort auf Beitrag von mf4

Naja, aber ER besteht darauf, dass SIE da bleibt...

Mitglied inaktiv - 02.01.2018, 22:16



Antwort auf Beitrag von Abc123

Einfach ist es ganz und garnicht....bis ich wieder alleine wohne werde ich wohl weiterhin zu ihm fahren. Danach müssen wir uns abwechseln. Meine Nachforschungen ergaben übrigens, dass die Person die geht, also auszieht, den Umgang ermöglichen muss. Also Kind bringen und Fahrtkosten tragen.

von Abc123 am 03.01.2018, 16:51



Antwort auf Beitrag von Abc123

Mhm , von welcher Entfernung reden wir, die du zwischen Kind und Vater geschaffen hast?

Mitglied inaktiv - 03.01.2018, 21:23



Antwort auf Beitrag von Abc123

Das ist richtig sofern das gerichtlich beschlossen wird. Sonst gilt weiterhin, dass der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs trägt.

von Pamo am 03.01.2018, 21:30