Trennung vom Partner

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Umgang

Thema: Umgang

Hallo , Mein Ex Partner und ich haben uns kurz vor der Geburt getrennt. Er hat die Vaterschaft inzwischen anerkannt. Er hatte bisher immer zwei mal die Woche Kontakt zu unserem Baby(5Monate) - einmal fest ausgemacht und einmal war immer spontan - den zweiten Besuch hat er kommentarlos seit Weihnachten nicht mehr gemacht. Der Umgang fand immer in meinem Haus statt, da er über eine Stunde Fahrtzeit weg wohnt. Spazieren findet der Kv blöd weil Baby da meistens einschläft. Manchmal hat er mich verbal niedergemacht , sodass ich am nächsten Umgangstag dann Besuch hatte , damit er mich nicht beschimpfen kann. Mein Besuch war immer höflich und das Haus ist so groß dass es ihn bis auf hallo und tschüss nicht tangierte. Nun kam ein Brief per Anwalt , dass er den Umgang so wie er momentan ist nicht mehr akzeptiert- entweder er ist alleine in der Wohnung oder er nimmt ihn mit und bringt ihn nach 5h wieder …. Da ich stille gehen 5h schon mal nicht - außerdem mit der Stunde Fahrtzeit ist es meiner Meinung nach auch gar nicht Kind gerecht. Habt jemand noch ne Idee, was ich ihm anbieten kann?

von 277Steffi am 17.02.2022, 20:26



Antwort auf Beitrag von 277Steffi

Hallo Solange der Besuch den Umgang nichts behindert oder das Kind ablenkt, kann ihn das ja Wurscht sein. Ich rate inso einem Fall immer: Wende dich ans Jugendamt und lass dich dort beraten. Betone, dass es dir nicht darum geht sondern dass man einen verlässlichen Rahmen für den Umgang findet. Denn seit Weihnachten hat der KV ja etwas an Verlässlichkeit verloren… Dann kann ein Gespräch beim Jugendamt zu dritt stattfinden(Jugendamt, KV und du) wie ihr über die kommende Zeit den Umgang verlässlich und zunehmend gestalten könnt. Dabei sind eben durchaus Dinge zu berücksichtigen wie Arbeitszeiten der Eltern, aber eben auch ob das Kind noch gestillt wird oder nicht. Wobei ich durchaus anregen möchte hier einmal darüber nachzudenken ob man dem Vater nicht eine Flasche mit abgepumpte Muttermilch mitgeben kann. Das gibt ihr auch etwas Freiraum für den ein oder anderen Tag. Aber wie gesagt: als aller erstes würde ich mich jetzt ans Jugendamt wenden und mich dann dort mit dem Vater zusammen treffen. Seinen Anwalt kann er ja mitbringen wenn er meint. Alles Gute, und am Ende des Tages geht es vorrangig um das Kind und um sein Wohlergehen, nicht ob es dir oder deinem Vater damit leichter geht. D

von desireekk am 17.02.2022, 22:09



Antwort auf Beitrag von 277Steffi

Hallo, was jetzt nötig ist, ist ein eigener Anwalt. Ich weiß, Du möchtest das umgehen, indem Du Deinem Ex entgegenkommst. Aber Du wirst gegen diesen Typ Mann Deine Rechte nicht allein durchsetzen können. Du musst ein Stillkind nicht so lange abgeben, das ist glasklar, und dazu gibt es auch schon Gerichtsurteile. Du musst Dich auch nicht von einem Mann in Deiner Wohnung verbal attackieren lassen und dann mit ihm allein bleiben. Deshalb solltest Du zu einem Anwalt für Familienrecht in Deiner Gegend gehen (googeln, wer gute Bewertungen hat und einfach anrufen und einen Termin geben lassen, da ist nix dabei). Ein erstes Beratungsgespräch kostet nicht die Welt. Der Anwalt kennt die Gesetzeslage und er weiß - im Gegensatz zu Dir - wie man einem gegnerischen Anwalt mit bekloppten Anliegen (wie dem Deines Mannes) gut beikommen kann. Ich habe vor meinem jetzigen Job jahrelang bei einem Rechtsanwalt gearbeitet. Deshalb verrate ich Dir: Der Anwalt Deines Mannes blufft. Er denkt, Du bist ein naives Frauchen, das sich brav einschüchtern lässt, wenn der Herr Anwalt einen Brief schickt. Vielleicht weiß er auch nicht, dass Du stillst, weil Dein Ex „vergessen“ hat, ihm das zu sagen. Da es hier nicht nur um Dich, sondern vor allem um Dein Baby geht, musst Du jetzt Löwenmutter-Qualitäten entwickeln, das muss jede erwachsene Frau, die ein Kind hat früher oder später mal. Dein Ex wird sicher sehr überrascht sein, wenn er ebenfalls ein Schreiben von einem Anwalt bekommt. Versuch‘ nicht, das allein zu regeln, damit gehst Du unter. Dein Baby hat ein Recht darauf, dass Du als seine Mutter es beschützt und seine Bedürfnisse (Stillen) sicherst. Du wiederum hast ein Recht darauf, in Deiner Wohnung nicht verbal belästigt zu werden. Wehr‘ Dich! Sei erwachsen. Es ist ganz leicht. Du musst gar nichts machen, das erledigt alles der Fachmann. Dafür ist er da. Einfach gleich anrufen, schildern, dass es dringend ist (weil es ein Schreiben eines gegnerischen Anwalts gibt) und dann kommende Woche hingehen. Wenn Du wenig Geld hast, kann der Anwalt für Dich einen Beratungsschein beantragen, dann übernimmt der Staat die Kosten. LG

von Bela66 am 22.02.2022, 15:50