Trennung vom Partner

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Trennung von Kindsvater

Thema: Trennung von Kindsvater

Hallo ... Ich bin seit knapp 10 Jahren mit dem Vater meines Sohnes zusammen. 2013 kam unser Sohn zur Welt. Ich hatte ihm im August 2019 ein Ultimatum gestellt, dass wenn er sich nicht ändert bzw. etwas ändert, dass ich mich trenne. Er kam mit dem Argument, dass er sich umbringt. Natürlich hab ich klein beigegeben. Geändert hat er bis jetzt noch nichts. Er sucht sich keine Arbeit (er bekommt ALG II), beendet seinen Führerschein nicht, etc. Jetzt habe ich von Freunden erfahren, dass er ohne Führerschein Auto fährt und Drogen konsumiert. Auch kann ich keine vernünftige Unterhaltung mit ihm führen, da er direkt laut wird. Jetzt ist es soweit, dass ich mich trennen will. Nur habe ich Angst, dass er irgendwas macht. Er hat schon einmal gesagt, nachdem wir wieder eine Auseinandersetzung hatten, dass wenn ich mich von ihm trennen will, er mich umbringt. Ob er das nur so gesagt hat, weiß ich nicht. Zu meinem Problem: Ich hatte 2017 das Haus meiner Tante geerbt und befand mich zu diesem Zeitpunkt noch in der Ausbildung. Ich konnte die Erbschaftsteuer nicht bezahlen und das Finanzamt hat die Zwangsversteigerung eingeleitet. Ich habe auch schon mit dem Finanzamt gesprochen. Aber es ist besser, wenn das Haus zwangsversteigert wird und ich neu anfangen kann. Kredit bekomme ich keinen, da ich durch ihn Schulden habe, die ich aber abbezahle. In meiner Nachbarschaft ist eine 3-Zimmerwohnung frei, die perfekt wäre, für mich und meinen Sohn. Von den Kosten würde es passen. Jetzt weiß ich nicht, ob ich ihm dass sagen soll oder ihn vor vollendete Tatsachen stellen soll? Danke und einen schönen Tag ...

von Ina_89 am 02.03.2021, 16:01



Antwort auf Beitrag von Ina_89

Hallo, hat er auch das Sorgerecht? Wenn ja hol dir das Jugendamt und vorab einen Anwalt mit ins Boot und lass dich beraten. Wenn du die Wohnung bekommst würde ich ihn vor vollendete Tatsachen stellen, aber vielleicht lieber nicht alleine. Geh davon aus dass dann bis zum Umzug der Terror losgehen kann, nicht muss. Alles liebe und gute und viel Kraft

von Aurum am 02.03.2021, 17:34



Antwort auf Beitrag von Aurum

Nein, dass alleinige Sorgerecht habe ich. Ich habe auch ein Negativbescheinigung vom Jugendamt.

von Ina_89 am 02.03.2021, 17:43



Antwort auf Beitrag von Ina_89

nichts wie weg!!! und zwar so schnell und so heimlich wie es geht!

Mitglied inaktiv - 02.03.2021, 18:29



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Hallo Zum einen du bist nicht verantwortlich wenn er sich dann wirklich was antut,das tut nur jemand der krank ist,die Entscheidung dazu trifft er aber immer noch selber und nicht du zwingst ihn dazu Sollte er die Drohung in Deine Richtung nochmal aussprechen wäre es gut wenn du Zeugen hättest,ansonsten dokumentiert was er wann gesagt hat-allein die Mordandrohung ist in Deutschland eine Straftat,zeig ihn an . Ob es so sinnvoll ist in die Nachbarschaft zu ziehen wage ich jetzt mal anzuzweifeln,es wird umso schwieriger für Dich ihm aus dem Weg zu gehen,ich würde eher versuchen ganz neu anzufangen

Mitglied inaktiv - 02.03.2021, 20:22



Antwort auf Beitrag von Ina_89

Hallo Zum einen du bist nicht verantwortlich wenn er sich dann wirklich was antut,das tut nur jemand der krank ist,die Entscheidung dazu trifft er aber immer noch selber und nicht du zwingst ihn dazu Sollte er die Drohung in Deine Richtung nochmal aussprechen wäre es gut wenn du Zeugen hättest,ansonsten dokumentiert was er wann gesagt hat-allein die Mordandrohung ist in Deutschland eine Straftat,zeig ihn an . Ob es so sinnvoll ist in die Nachbarschaft zu ziehen wage ich jetzt mal anzuzweifeln,es wird umso schwieriger für Dich ihm aus dem Weg zu gehen,ich würde eher versuchen ganz neu anzufangen

Mitglied inaktiv - 02.03.2021, 20:23



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Ich komme aus dem Dorf und bin hier großgeworden. Habe hier alle meine Freunde und auch meine Familie. Genauso wie mein Kind. Wenn das Haus zwangsversteigert ist, müssen wir sowieso raus. Ich will das nur vorher für mich und mein Kind geregelt haben. Er kommt aus dem Nachbarort. Zur Not könnte er zu seinen Eltern, bis er etwas eigenes gefunden hat. Also das denke ich. Ob das in der Realität zutrifft, weiß ich nicht. Ich will ihm auf keinen Fall sein Kind entziehen. Der Kleine verbringt gerne Zeit mit ihm. Wenn es ohne Terror abläuft, würde ich ihm den Kleinen alle 14 Tage am Wochenende geben. Aber nur unter der Voraussetzung, dass er die Drogen weglässt.

von Ina_89 am 02.03.2021, 20:36



Antwort auf Beitrag von Ina_89

das problem ist, dass du das kind nicht nur "geben" kannst, da das kind ein anrecht auf den vater hat. und zwar genauso lange, wie er anrecht auf dich hat. wenn der vater ein wechselmodell möchte z.b. halb halb, kannst du nix dagegen tun da es dem wohle des kindes dient. du solltest deine befindlichkeiten hintenan stellen, da das kind und dessen rechte im vordergrund stehen. ich würde die wohnung beziehen, und dort neu anfangen. kläre mit dem jugendamt, ob ein begleiteter umgang möglich ist, wenn du bedenken hast bez. des konsums. vom hörensagen ist immer schlecht. solange er dem kind nicht schadet, kann das kind ja hin. ich würde es zur sicherheit aber vorher mit dem jugendamt klären was den umgang betrifft. wenn du das alleinige sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du mit dem kind auch umziehen wohin du möchtest. hättet ihr das geteilt, ginge das ohne seine zustimmung nicht. und bitte lass dir den schuh nie anziehen, dass du verantwortlich bist, wenn er was tut. das ist alleine seine entscheidung. und grenzt an erpressung.

Mitglied inaktiv - 02.03.2021, 21:11



Antwort auf Beitrag von Ina_89

Hallo, selbst wenn jemand mit Selbstmord droht, muss man sich trennen, wenn es an der Zeit ist. Du bist nicht dafür verantwortlich, was Dein Partner macht. Er ist ein erwachsener Mann. Wenn er sich irgendwann umbringen möchte, ist das seine Entscheidung. Wenn er nochmal droht, dass er Dir etwas antun wird, dann sagst Du: „Okay. Wenn Du das noch einmal sagst, dann schreibe ich mir das auf, mit Datum und Uhrzeit. Ich werde dann sofort zur Polizeiwache gehen und Deine Morddrohung anzeigen.“ Wenn Du das sehr ruhig sagst, wird es das letzte Mal gewesen sein, dass er so einen Blödsinn verzapft. Sollte er es wiederholen, MUSST Du das zur Anzeige bringen (einfach googeln, wo nächste Polizeiwache ist). Es wird dann aktenkundig und er bekommt ggf. ein Abstandsgebot. Außerdem darf er dann Euren Sohn nicht allein hüten, wenn Ihr Euch trennt, zumal er ja auch sonst schon kriminell war. Dein Freund ist ein sehr kindlicher, unreifer Mensch. Er hat gelernt, dass er Dich mit Drohungen erpressen kann, und dass das prima funktioniert. Er wird damit aufhören, sobald es nicht mehr funktioniert und Du nötigenfalls zur Polizei geht. Menschen wie er wollen nämlich nicht, dass so etwas offiziell wird. Sie wollen bloß die Frau kleinhalten. Auch Du solltest ihm aber nicht wieder irgendein „Ultimatum“ stellen, denn natürlich kann und wird er sich nicht ändern. Millionen von Frauen haben schon vergeblich darauf gewartet, dass ihr Partner sich ändert. Entweder liebt man jemanden, wie er ist, oder man trennt sich. Wenn Du Dich von ihm trennen willst, dann informierst Du ihn natürlich nicht sofort über Deine Pläne, Deine nächsten Schritte usw. Du weißt ja, was sonst wieder kommt, das alte Programm nämlich. Sondern Du gehst Du einem Anwalt (Kosten übernimmt der Staat, Anwalt kann für Dich Beratungsschein und Prozesskostenhilfe beantragen). Dem erzählst Du, was Du vorhast. Ein Anwalt ist wichtig und muss sein, wenn ein Kind im Spiel ist. Du musst ihm auch sagen, dass Dein Freund Dich bedroht hat und vermutlich schon aktenkundig ist wegen Drogen etc. Übrigens würde ich das geerbte Haus nicht zwangsversteigern lassen, da bekommst Du nur sehr, sehr wenig Geld. Sondern Du solltest es natürlich selbst verkaufen (über ImmobilienScout) oder es einem Makler anvertrauen. Die Kosten für den Makler zahlst Du aus dem Erlös, und Du wirst trotzdem noch weitaus mehr übrig behalten als nach einer üblen Zwangsversteigerung. Natürlich musst Du dann schnell sein und es nicht länger vor Dir herschieben. Ich würde mir (z. B. über Eure örtliche Wohnungsbaugesellschaft) unbedingt eine Wohnung etwas weiter weg suchen, nicht in direkter Nachbarschaft zu Deinem Freund, er wird Dich sonst fleißig stalken. Ich wünsche Dir, dass Du es schaffst, diesen Klotz am Bein wirklich loszuwerden, anstatt mit ihm zusammen unterzugehen, was sonst früher oder später passieren wird. LG

von Bela66 am 03.03.2021, 07:28



Antwort auf Beitrag von Ina_89

Wieso willst du das Haus verkaufen und dann Miete zahlen, wenn du wegenn deiner Freunde eh in der Gegend bleiben willst? Die Kreditzinsen sind so niedrig, da kannst du auch das Haus abbezahlen, das dann dir gehört.

von Mehtab am 03.03.2021, 11:13



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Sie hat das haus geerbt, es gehört ihr schon. Sie kann allerdings die Erbschaftssteuer nicht aufbringen, weswegen das FA die ZV eingeleitethat. Übliches Vorgehen. Ich würde zwar raten, das haus, wenn möglich, auf dem freuen Markt zu verkaufen, weil das günstiger ist. Aber gut. Und im Zweifel hätte ich auch die Erbschaft ausgeschlagen. Aber ich kenne den Fall ja auch nicht. Nicht jede bekommt ein Darlehen, auch dann nicht, wenn die Zinsen niedrig sind. Auch dann muß man kreditwürdig sein (ist sie nicht, weil Schulden da sind).

von Berlin! am 03.03.2021, 12:24



Antwort auf Beitrag von Ina_89

Such dir eine Wohnung und zieh aus. Das wird nicht mehr besser fürchte ich. Er ist für sich verantwortlich. Du für dich und das Kind. Da wird dann um Druck auf dich auszuüben noch schnell ein manipulativer Parasuizid ausgepackt... byebye

von KänguruMama am 03.03.2021, 21:29



Antwort auf Beitrag von Ina_89

Sag es ihm nicht unter vier Augen, sondern höchstens in Begleitung oder in der Öffentlichkeit...

von Esmeralda am 04.03.2021, 21:06



Antwort auf Beitrag von Ina_89

Wenn ich mit einem arbeitslosen Junkie zusammen wäre gebe es für mich nur eine Lösung: weg und neu anfangen! Mit Aussagen wie: ".. sonst bringe ich mich um" würde er bei mir nicht weiter kommen! Entweder will er dir damit ein schlechtes Gewissen machen oder ist psychisch krank! Ich wünsche dir alles Gute

von Chrissy92 am 05.03.2021, 08:57