Trennung vom Partner

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Trennung und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Thema: Trennung und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, Da ich mich in den nächsten Monaten von meinem Mann trennen möchte, interessiert mich wie das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist. Darf ich unser Kind mitnehmen oder muss ich erst Wohnung suchen und sie bleibt solange bei ihm. Kann oder darf ich überhaupt eine Wohnung suchen? Kann ich sie verlieren weil ich die Trennung geplant habe? Spare grad für Kaution und ein paar gebrauchte Möbel für unsere Wohnung, wen die Trennung klappt und nicht bedeutet das ich meine maus nicht mehr sehen darf. Wie lange habt ihr gewartet bis zur Trennung? Auf was muss ich achten? Wie finde ich einen guten Anwalt?

von lymue92 am 09.12.2017, 20:50



Antwort auf Beitrag von lymue92

Hallo, ohne Kind ausziehen würde ich nicht. Mit Kind gehen darfst du bei gemeinsamen Sorgerecht nur mit Zustimmung des Vaters. Wie wohnt ihr zur Zeit? Wäre es eine Möglichkeit, dass er ausziehen würde? Wie alt ist das Kind? Wer betreut es gerade hauptsächlich? Meinst du, der Vater würde das Kind auch gerne selber betreuen und bei sich wohnen haben? Das einfachste wäre natürlich, ihr könntet euch einigen. Meinst du, die Chance besteht? Und die Trennung grundsätzlich steht fest? Sooo nötig scheint es ja nicht zu sein, wenn du noch monatelang so weitermachen möchtest wie bisher. Vielleicht gibt es doch noch Hoffnung für eure Beziehung? Mit der Anwaltsuche würde ich mich einfach im Bekanntenkreis umhören. Hier gibt es über die Frauenberatungsstelle eine günstige Erstberatung bei einer Anwältin. Vielleicht habt ihr auch sowas?

von jannas am 09.12.2017, 21:40



Antwort auf Beitrag von lymue92

Prinzipiell sollte man (nachdem man alle nötigen Unterlagen gesichert hat) erstmal reden. Dabei kann man ausloten, wer die Wohnung verlässt, also, ob er freiwillig auszieht oder du oder ihr beide, weil sie für EINEN zu teuer ist. Unbedingt den Vermieter informieren und den Vertrag ändern/kündigen, sonst bleibt man auf den anteiligen Mietskosten sitzen! Dann sucht man eine Wohnung, organisiert soweit alles (Möbel, neuer Kitaplatz, Schule etc. -> besser wäre in der Nähe zu bleiben, damit das Umfeld gleich bleibt!) und gibt dem Mann den Auszugswunsch mit Kind (Zeugen) bekannt. Lässt er einen mit Kind gehen, toll!... Widerspricht er dem und will nicht, dass das Kind mitgeht, dann bleibt man tunlichst AUCH noch in der ehelichen Wohnung und lässt das Familiengericht entscheiden, ob das Kind mit darf.

von Mutti69 am 10.12.2017, 12:55



Antwort auf Beitrag von Mutti69

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von Mutti69 am 10.12.2017, 12:59



Antwort auf Beitrag von lymue92

Es ist jetzt extrem wichtig, dass Du Dich nur auf Halb-Informationen aus dem Internet oder dem Forum hier verlässt, sondern Dir jetzt einen guten Anwalt für Familienrecht suchst. Ruhig einen Mann, die gehen erfahrungsgemäß oft engagierter und einfühlsamer auf Frauen ein als weibliche Anwälte (seltsamerweise). Ein Anwalt kann Dir alle Fragen zu Deiner ganz individuellen Situation gezielter und zuverlässiger beantworten. Dein Mann muss davon nichts erfahren, mach‘ also ruhig vor der offiziellen Trennung einen ersten Beratungstermin aus, damit Du die Sache gut vorbereitet angehst. Du kannst Deinem Mann dann auch schon genauer sagen, welche Möglichkeiten es gibt, und welche Du favorisierst. Du weißt dann auch selbst, was Du willst, was geht, und was nicht geht. Kein Richter nimmt einer Mutter das Baby weg, wenn sie nicht gerade psychisch krank oder drogenabhängig ist. Es kann aber sein, dass man einen Weg finden muss, das Baby gemeinsam großzuziehen, sobald es etwas älter ist. Ebenso wie Dein Mann nicht Dir das Kind wegnehmen kann, kannst Du es auch ihm nicht wegnehmen. Wenn Du Angst vor den Gebühren hast: Einen Beratungsschein für eine kostenlose Erstberatung bei jedem Anwalt bekommst Du beim nächsten Amtsgericht. Du musst dafür einen kurzen Antrag ausfüllen, nach einer Woche kannst Du den Schein abholen und zu einem Anwalt gehen. Viele Anwälte beantragten diesen Beratungsschein sogar von sich aus, so dass man sich gar nicht darum kümmern muss. Das kannst Du vorher telefonisch erfragen. Das Erstgespräch ist immer unverbindlich, auch mit Beratungsschein. Wenn Du Dich dann wirklich trennen willst, gibt es auch hier wieder die Möglichkeit, die Kosten übernehmen zu lassen, falls nötig. Das erklärt Dir ebenfalls der Anwalt. Verlass Dich also nicht auf eigene Recherche. Wenn ein Kind im Spiel ist, muss man extrem gut beraten sein und alle Kniffe und Fallen kennen. Ein Anwalt wird Dir noch ein paar Dinge erklären und verraten, auf die Du selbst nicht kommen würdest. Er ist der Fachmann, gell. LG und alles Liebe für Dein neues Leben!

von Mijou am 10.12.2017, 17:16



Antwort auf Beitrag von lymue92

solche Fragen solltest Du lieber im AE-Forum stellen. Also, wenn ihr verheiratet seid, dann hat Dein Mann ja automatisch auch das Sorgerecht. Du kannst also NICHT einfach so ohne seine Zustimmung irgendwo hin ziehen, da das sonst unter Kindesentzug/-entführung fällt. Am Besten macht ihr zusammen einen Beratungstermin bei einer Familienhilfe oder (besser noch) beim Jugendamt aus, wenn ihr euch nicht einig werden solltet. Du kannst schon umziehen (mit seiner Zustimmung) aber dann in einen für den Vater als Besuchsweg zumutbaren Umkreis. Wir reden hier vom Nachbarhaus, der Nachbarstraße und wenn er ein Auto hat vielleicht von ein paar km - nicht, von einem anderen Bundesland oder ähnliches. Da ihr verheiratet seid, müsstest Du nach Aussprechen der Trennung auch die Wohnung und eure bisher gemeinsamen Belange offiziell und am besten schriftlich trennen. Ihr befindet euch erst dann im Trennungsjahr. Das heißt: Trennung von Tisch und Bett, keine gemeinsame Wäsche mehr usw. Die Wohnung verlieren kannst Du nicht, weil Du Dich trennst, das ist Blödsinn. Ich gehe nachdem, was Du schreibst, davon aus, dass Du die Wohnung nicht alleine halten kannst. Selbst wenn er ausziehen würde, müsstet Ihr den Vermieter informieren (es sei denn, es ist nur einer von Euch im Mietvertrag eingetragen - solltest Du das sein, kein Problem. Sollte er das sein, müsste bei seinem Auszug ebenfalls der Vermieter gefragt werden, ob er mit Dir als Mieterin einverstanden ist) Am Besten versuchst Du erstmal alles im Guten zu klären. Dann Jugendamt, im schlimmsten Fall Anwalt. LG

von Holzkohle am 11.12.2017, 10:50



Antwort auf Beitrag von lymue92

Hier war es so, dass ich die Trennung und meinen Auszug über Monate heimlich vorbereitet habe. Allerdings hat er oft genug betont, dass ich doch gehen soll, wenn mir was nicht passt. Wie ich das verstehe, ahnt dein Noch-Partner nichts. Wie wäre es mit reden? Erkläre die Gründe und die Trennungsabsicht. Gehen mit gemeinsamem Kind ohne seine Zustimmung ist keine gute Idee. Kind erstmal dalassen und allein gehen ist eine noch schlechtere Idee. Redet und klärt, wer wohin geht und bei wem das Kind leben wird, redet über Umgang usw.

von mf4 am 23.12.2017, 15:28