Trennung vom Partner

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Geschrieben von sara31 am 22.01.2018, 0:41 Uhr

Trennung in der Schwangerschaft

Nochmal: auch wenn Du das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommst, kann er den Umgang einklagen.

Das alleinige Sorgerecht erleichtert Dir einfach einige Gänge später (Kita/Schulanmeldung, Konto-Eröffnung,...). Falls er doch das Sorgerecht auch zugesprochen bekommt und sich querstellt, forderst Du beim Gericht eine Ersatzunterschricht. Das macht ein Richter vielleicht 3-4 mit und du kannst dann das alleinige beantragen. Das sind aber erstmal ungelegte Eier.

Deshalb still so lange wie möglich. Weiß er wann der Stichtäge wäre? Du bist nicht verpflichtet ihm über die beginnende Geburt und welches Krankenhaus zu informieren. Auch muss Du ihn nicht im Krankenhaus empfangen.

 
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