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Trennung der Freundin die gleich weg ziehen möchte mit 14 Monate altem Baby

Thema: Trennung der Freundin die gleich weg ziehen möchte mit 14 Monate altem Baby

Hallo an alle, meine Frage dreht sich um das oben genannte Thema. um ein bisschen auszuholen, unser kleiner ist jetzt 14 Monate alt. Wir hatten leider immer mal wieder Probleme, haben es aber immer geschafft uns zusammen zu raufen. Nun kam sie, nach 2 Wochen "Urlaub" wieder und trennte sich um mir ebenso im gleichem Atemzug zu sagen, dass sie 500km weit weg ziehen möchte (Jobmäßig) Wir hätten ab Mai einen Monat gemeinsam Elternzeit und danach würde meine Elternzeit noch 3 Monate andauern, auf die ich mich aus sehr gefreut habe! Nun hatte ich den Vorschlag unterbreitet, in den Monaten jeweils immer 2 Wochen mein Kind zu bekommen, sodass ich auch etwas davon habe. Dies wurde gleich mit der Begründung abgeschmettert, er soll sich an seine neue Umgebung gewöhnen und ich kann ja mit mieten einer unterkunft da meine elternzeit oder einen teil verbringen.(Aber, nur tagsüber, er soll schon daheim übernachten) Ich weiß gerade nicht was ich tun soll, sie hat zusätzlich schon ein schreiben fertig gemacht inem das so ähnlich drin steht (haben gemeinsames Sorgerecht) und ich auch einwillige, dass ich mit dem umzug einverstanden bin. Finanziell ist das schwer machbar für mich, da ich mein erspartes nicht vollends dafür aufgeben wollte. Wie würdet ihr handeln? Ich wäre gern stur und bin für das 2 wochen modell...

von Walderamo am 13.04.2022, 19:47



Antwort auf Beitrag von Walderamo

Bist du denn damit einverstanden, dass das Kind mehrere hundert Kilometer von dir entfernt wohnt? Wechselmodell kannst du dann vergessen, das funktioniert spätestens ab Einschulung nicht.

von Pamo am 13.04.2022, 21:24



Antwort auf Beitrag von Walderamo

Warum will sie sich denn jetzt "plötzlich" trennen? Was sind ihre Beweggründe? So ganz spontan trifft man solch eine Entscheidung ja nicht. Wie sehr bist du jetzt in die Betreuung involviert?

von Phila83 am 13.04.2022, 21:53



Antwort auf Beitrag von Walderamo

Achtung: muss man nicht im gleichen Haushalt wohnen, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? Das umziehen so weit weg würde ich nicht erlauben.

von Blömsche am 13.04.2022, 22:05



Antwort auf Beitrag von Blömsche

Ja das Kind muss im selben Haushalt wohnen das ist die Vorraussetzung um Elternzeit nehmen zu können.

von Anita557 am 13.04.2022, 22:47



Antwort auf Beitrag von Walderamo

Das Schreiben, das sie aufgesetzt hat, darfst du auf keinen Fall unterschreiben. Und sonst hol Dir zur Not Hilfe vom Jugendamt. Bei gemeinsamem Sorgerecht darf sie ohne Deine Einwilligung nicht so weit wegziehen - sie schon aber das Kind nicht.

von Chaka! am 13.04.2022, 22:18



Antwort auf Beitrag von Walderamo

Wenn du nicht willst das sie weg zieht, dann unterschriebe das Einverständnis nicht, sondern lass über einen Anwalt SOFORT ein Schreiben schicken dass das Kind nicht umziehen darf. Sie darf weg - Kind nicht! Das recht hast du!

von kirshinka am 14.04.2022, 05:49



Antwort auf Beitrag von Walderamo

SIE kann ja umziehen - das Kind nicht, dann braucht es sich auch in keine neue Umgebung eingewöhnen. Das von ihr aufgesetzte Schreiben würde ich nie und nimmer unterschreiben und statt dessen einen Anwalt bzw. das Jugendamt ins Boot holen.

von Möhrchen am 14.04.2022, 13:05



Antwort auf Beitrag von Walderamo

60 Prozent aller Väter haben schon zwei Jahre nach der Trennung keinen Kontakt mehr zu ihrem Kind. Das wird Dir auch passieren, wenn Du den Wegzug jetzt erlaubst oder passiv duldest. Du musst jetzt rasch handeln, bevor sie mit Eurem Kind verschwindet. Der beste und effektivste Weg führt zu einem Anwalt für Familienrecht. Steh für Dein Kind ein, es braucht seinen Vater! Steh für Dich ein und lass Dir Deine Vaterrolle nicht wegnehmen! LG

von Banu28 am 14.04.2022, 18:02



Antwort auf Beitrag von Walderamo

Auf keinen Fall wegziehen lassen.

von Nadinnsche am 21.04.2022, 14:39



Antwort auf Beitrag von Walderamo

Ich würde dir empfehlen sofort zum Jugendamt zu gehen, zum Arbeitgeber und einen Anwalt besorgen. Jugendamt und Anwalt zwecks Umzug des Kindes ohne Einwilligung und den Arbeitgeber, dass es sein könnte, falls sie ohne Kind dann weg ziehen sollte, (könnte ja passieren), dass du alleinerziehend dann sein könntest und spontan in Elternzeit/unbezahlten Urlaub gehen müsstest.

von sweeetsunny am 27.04.2022, 13:26