Trennung vom Partner

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Trennugn verwirkt?

Thema: Trennugn verwirkt?

Ich hab eine Frage... wir sind seit dem 01.09. getrennt. Er hat bisher nichts gezahlt und bedient sich am Essen und Trinken, dass ich mit meinem mini Gehalt gekauft habe für mich und meinen Sohn. Am liebsten würde ich wieder vom gemeinsamen Konto abheben, da er sich somit seine Trennung verwirkt hat... dann muss es ab dem 01.10. mit Rechtsanwalt festgelegt werden... gibt es sowas... Trennung verwirkt (aber eben nicht von mir, sondern vom Unterhaltspflichtigen).

von Alexma am 10.09.2018, 16:52



Antwort auf Beitrag von Alexma

Also wenn du diejenige bist die von einem möglichst späten Zeitpunkt der Trennung profitiert würde ich vom gemeinsamen Konto einkaufen ja. Getrennt sein setzt getrennte Einkäufe voraus soweit ich weiß. Wie und wer hat denn den 1.9. festgelegt?

von lilly1211 am 10.09.2018, 17:38



Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich habe ihm gesagt, dass ich wir ab dem 1.09. nicht mehr gemeinsam wirtschaften, so wie bisher. Habe mein Gehat umgelenkt, aber bisher nichts bekommen an Trennungsunterhalt. Ich kaufe ein und er isst davon.

von Alexma am 10.09.2018, 22:18



Antwort auf Beitrag von Alexma

Und welchen Mehrwert erhoffst Du Dir davon, daß er (!) die Trennung verwirkt hat? Da das Schuldprinzip abgeschafft wurde, ist es eh völlig egal, wer die Trennung ausgesprochen hat. Rechtlich seid Ihr gar nicht getrennt, denn solange er sich von den Sachen bedient, die Du gekauft hast, würde (ich zumindest) die "Trennung von Tisch und Bett" bezweifeln. Wer daran jetzt "schuld" ist, ist komplett latte, das hat ja nun nicht die geringste Konsequenz. Wenn es Dir entgegen kommt, daß das Trennungsjahr erst am 01.10. beginnt (weil der Trennungsunterhalt zum Beispiel höher ist als der nacheheliche Unterhalt *zwinker*), dann "enttrenne" Dich halt. Wenn Du zügig aus der Ehe rauswillst, dann sprich mit ihm Klartext. Was genau läßt Dich hoffen, daß er sich ab dem 01.10. nicht mehr einfach am Kühlschrank bedient?

von Strudelteigteilchen am 10.09.2018, 17:43



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Wenn er sich an den Sachen bedient, die ich mit einem Bruchteil meines Gehaltes gekauft habe und er bisher noch keinen Cent Trennungsunterhalt gezahlt hat, dann nehme ich mir gleich das Recht darauf mich an seinem Gehalt zu bedienen, ich habe ja noch die Karte und das Konto ist noch unser gemeinsames (altes) Konto. Ich erhoffe mir davon, dass wenn er von der Rechtsanwältin klar gesagt bekommt, dass es so nicht geht und er damit seine Trennungszeit verlängert, er es dann unterlässt. Er will eigentlich die Scheidung am besten ohne Trennungsjahr.

von Alexma am 10.09.2018, 22:24



Antwort auf Beitrag von Alexma

Tja,wer zwingt dich,mit ihm weiter unter einem Dach zu leben? Sorry! Es klingt erstmal so.Gemeinsames Konto kannst du doch auch gemeinsam bedienen.Das ist doch das Erste,was man ändert.Toll,wenn er morgen mit eurem gemeinsamen Geld über alle Berge ist.Denke mal genau darüber nach,was du überhaupt willst bzw. was nicht!Es klingt nichts nach Trennung.

von fsw am 10.09.2018, 18:26



Antwort auf Beitrag von fsw

Dazu zwingt mich momentan meine finanzielle, familiäre und berufliche Lage. Ich werde das innerhalb der nächsten 12 Monate ändern, aber soo schnell geht das nicht. Ich habe bereits ein eigenes Konto, er nicht...es ist noch unser altes gemeinsames Konto. Ja, das mit dem Gled über alle Berge ist tatsächlich ein Problem.

von Alexma am 10.09.2018, 22:27



Antwort auf Beitrag von Alexma

Wenn du die Trennung „deutlicher“ machen willst: Kühlschrank umräumen, ihm ein Fach zuweisen, in dem seine Sachen liegen, dito Speisekammer. Ihm klar sagen, dass er sich von deinen Sachen nicht bedienen darf. Silvia

von Silvia3 am 11.09.2018, 06:45



Antwort auf Beitrag von Alexma

Hallo, du sagst, ihr seid getrennt. Hast du dich von ihm getrennt, er sich von dir oder habt ihr das gemeinsam beschlossen, dass ihr seit dem 01.09. getrennt seid? Wenn nach wie vor das gemeinsame Konto besteht und er sich bei deinen Sachen bedient, scheint er entweder nicht zu wissen, wie eine Trennung vollzogen werden sollte (auch schon in der noch gemeinsamen Wohnung), oder die Trennung nicht zu wollen? LG Anja

von AKAM am 11.09.2018, 10:47



Antwort auf Beitrag von AKAM

Ich denke, er weiß es schon, ist aber schlichtweg unverschämt, so wie er es schon immer war. Kühlschrank ist bereits getielt. Beide wollten Trennung, er hat sich noch nie an Absprachen gehalten. Er ändert nur sein Verhalten, wenn es auf seinem Geldbeutel geht. Deshalb dachte ich, dass er damit die Trennung verwirken kann und mehr zahlen muss und darauf hin eventuell sein Verhalten ändert.

von Alexma am 11.09.2018, 15:32



Antwort auf Beitrag von Alexma

ich würde ihm den zugang zu den lebensmitteln nicht mehr gestatten, die du gekauft hast. klingt hart, ist aber so am besten. solange er nur einen geteilten kühlschrank vorfindet, an den er rankann, klappt das nicht. siehst du ja selber. da würde ich schnellstmöglich eine lösung suchen. auch fixkosten müssen ja weiterlaufen. wenn du alleine wohnst, dann ist das für euch alleine. von welchem konto gehen die rechnungen ab? wenn vom gemeinsamen, zahlst du die hälfte der fixkosten (die du hoffentlich kennst) monatlich drauf. den rest muss er. ansonsten kann es ja nicht abgebucht werden. du kannst dann nachweisen, dass du deinen teil gezahlt hast. dann kommt er in zugzwang

von mellomania am 11.09.2018, 18:38



Antwort auf Beitrag von mellomania

Welchem Mietvertrag? Wie soll ich den Zugang sperren? Den Kühlschrank absperren kann ich nicht. Auch nicht das Obst, dass draußen steht oder die Milch. An sich finde ich es ja tatsächlich kleinlich, wenn ich ihm ankreide, dass er sich in seinen Kaffee den Schuß Milch von mir reinmacht (also, von der von mir gekauften Milch), aber ich frage mich, warum ich das denken sollte? er zahlt keinen Unterhalt und ich habe nur wenig Geld aufgrund von Teilzeit und der Betreuung meines Sohnes und er verdient massig. jetzt muss ich per REchtsanwältin mich darum bemühen, dass er anständig zahlt... die Welt ist echt verrückt! Aber ich atme jetzt durch. Morgen ist der Termin mit der Anwältin.

von Alexma am 11.09.2018, 20:59



Antwort auf Beitrag von Alexma

Mal eine ganz andere Idee: Mir ist nicht klar, ob ihr in Mietwohnung oder Haus wohnt!? Ich nehme doch an, dass ihr getrennt schlaft? Kannst du den Kühlschrank nicht ins Schlaf- oder Kinderzimmer rollen / schieben, so dass DU Kontrolle über seinen Inhalt hast? Außerdem würde ich keine Lebensmittel mehr offen stehen lassen, wo er einfach so ran kann. Stell sie in dein Schlafzimmer. Dein Mann kann nicht nur Geld vom gemeinsamen Konto abheben, er kann auch Schulden darauf machen. Von alleine wird er sicher nichts zahlen. Das werden wohl die wenigsten machen. Du weißt ja selbst nicht, was du finanziell von ihm erwarten kannst. Das wird deine Anwältin dir ausrechnen. Am besten wäre du schaffst klare Verhältnisse. Jeder in eine eigene Wohnung ... du siehst ja, das gibt nur Kuddelmuddel. LG Streuselchen

von Streuselchen am 11.09.2018, 22:14