Nach dem ich meinen Mann ewig bearbeitet habe das wir die Steuer noch einmal gemeinsam machen sollten, da er sonst viel nachzahlen muß, habe ich sie schließlich alleine gemacht Ende Juni.
Da er mir schließlich vor Zeugen versichert hat das er seine seine Steuer bereits im Januar gemacht hat und diese bearbeitet ist.
Kurz und gut. Jetzt legt er mir die Anlage U hin, die ich bis zum 30 Juli unterschreiben soll damit er den Unterhalt absetzten kann.
Das heisst für mich aber das ich 1200 Euro weniger rausbekomme.
Ich bräuchte jetzt eine Nachteilsausgleichserklärung, damit ich das was ich dadurch weniger an Steuer rausbekomme von ihm erstattet kriege.
Was muß da drin stehen?
Und wie schaffe ich es das diese Anlage U erst mal nur für ein Jahr gilt? Bzw. was muß ich tun?
Kennt sich jemand damit aus?
Da ich die ganze Steuer jetzt noch mal machen muß habe ich zumindest nochmal Fristverlängerung bis August bekommen.
Ob sich meine Anwältin damit so gut auskennt weiß ich nicht. Denke mal die haben alle immer totalen Streß.
von
aeule
am 16.07.2018, 18:05
Hey, ich weiß nicht, aus welcher Gegend du kommst und wie da die Preise beim Steuerberater sind...
Aber ich würde bei sowas mal in ein Steuerbüro gehen. Wenns um 1200€ geht wäre mir das zu heikel. Meine Mutter ist Steuerberaterin und deren Gebührenrechnungen bei normalen Einkommenssteuer Fällen sind überschaubar. Aber wie gesagt, keine Ahnung wie das in deiner Gegend ist!
Oder du rufst mal in der nächsten Kanzlei an und fragst nach...
Lg und alles gute!
von
Isabell141216
am 18.07.2018, 21:58
Hallihallo,
ich arbeite im Steuerbüro und habe selber grad den ählichen Fall nach meiner Scheidung durch.
Die Nachteilsausgleicherklärung kann formlos sein. Es muss drinstehen, dass er Dir für die Unterzeichnung der Anlage Unterhalt ALLE entstehenden finanziellen Nachteile ausgleicht, die ohne Deklaration des Unterhaltes nicht entstanden wären. Sogar die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt/Steuerberater. Erst dann würde ich unterscheiben!!
Leider kann man die Anlage Unterhalt nur für die Zukunft und vor Beginn des Jahres für das sie nicht mehr gelten soll zurücknehmen. Also wenn Du jetzt für 2017 unterscheibst, gilt sie auch für 2018. Du kannst sie frühestens bis 31.12.2018 für 2019 zurücknehmen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen.
Liebe Grüße und ganz viel Kraft
von
Schneck78
am 26.07.2018, 13:40
Hallo,
Ich bin bei der Lohnsteuerhilfe. Meine Anwältin und ich haben zusammen ein Schreiben formuliert wegen dem ganzen wo drinsteht das er mir das ganze ersetzen muß.
Er wartet das ich die Anlage U unterschreibe, hat selbst das andere noch nicht unterschrieben.
Meine Anwältin meint erst unterschreiben wenn er es auch macht.
Wiederspruch werde ich dann für die nächsten Jahre gleich einlegen. Damit er mich vorher informieren muss falls er etwas geltend macht.
Ich habe eigentlich gar keinen Unterhalt bekommen. Er hat nur meine Hälfte der Schulden des Hauses mitgezahlt die ich aber jetzt komplett selbst bezahle.
Das will er als Sachleistung absetzen.
Falls er das ganze Einklagen will muss er sowieso eine Ausgleichserklärung abgeben.
Meine Anwältin kennt aber seine sehr gut und sie denkt sie wird mit ihr sprechen bevor er es einklagt. Damit er die Ausgleichserklärung unterschreibt.
Man kann auch alles komplizierter machen als es ist
Danke für eure Antworten!
von
aeule
am 31.07.2018, 11:39