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Sorgerecht Hilfe

Thema: Sorgerecht Hilfe

Hallo Ihr Lieben Ich habe echt nicht gedacht das es mal soweit kommt aber ich brauche euren Rat ,ich kenne mich mit dem Thema gar nicht aus !Der Vater meines Kindes sitzt derzeit in der JVA ,Ja schlimm genug ,Ich weiß!Sobald er raus ist will er das gemeinsame Sorgerecht für unsere kleine !Ich bin mir aber sicher das er sowieso irgendwann da wieder rein geht !Er hat derzeit Ausgänge und er kann die kleine immer holen ,er ist dann immer bei seiner Mutter mit der kleinen !Nun möchte ich aber nicht das er auch das Sorgerecht bekommt,er kann ja nichtmal für sich selbst richtige Entscheidungen treffen ,Wie will er das für unser Kind machen ?Vorallem wenn er da irgendwann wieder drin ist ,Wie soll das laufen ?Meine Frage wäre,wann würde er das gemeinsame Sorgerecht bekommen ?Mein Ex und ich können im Moment auch nicht normal miteinander umgehen !Er hat zbsp als die kleine Krank war ,mir Vorwürfe gemacht ,Was ich für eine Mutter sei,Ich soll mich richtig um die kleine kümmern etc. !Dabei bin ich die einzige ,die immer für meine kleine da ist und alles gibt damit es Ihr an nichts fehlt !

von katze88 am 03.03.2018, 08:10



Antwort auf Beitrag von katze88

Ich wiederhole es immer wieder: Das Sorgerecht wird total überbewertet. Du brauchst seine Unterschrift vielleicht 5 Mal im Leben Deines Kindes. Wenn Du JETZT - bevor er das GSR beantragt hat - die wichtigsten Dinge wie Paß und Konto schon mal erledigst, sogar weniger. Ich habe gerade den dritten "Event" im Leben meines kleinen Kindes, wo ich die Unterschrift vom Ex bräuchte - das ist der Ausbildungsvertrag für die Lehrstelle, das Kind ist 17, es wird das letzte Mal sein. Getrennt sind wir, seit das Kind 3 Jahre alt ist, ich brauchte ihn ansonsten nur für den Paß und das Konto. Und im Moment wäre es mir ganz lieb, wenn der KV im Knast wäre, dann wäre er wenigstens greifbar. Ich habe keine aktuelle Meldeadresse und weiß nur, daß er im Ausland lebt, das wird noch ein Späßchen *seufz*. Konzentriere Dich auf die Ausgestaltung des Besuchsrechts - je nach Vergehen und zukünftiger Wohnsituation würde ich auf einem begleiteten Umgang bestehen. Und, kleiner Geheimtipp: Wenn der Umgang ganz blöd ist, kannst Du jetzt noch nach Ganzweitweg umziehen. Aber um das GSR würde ich mir keinen Kopf machen.

von Strudelteigteilchen am 03.03.2018, 09:41



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Bei allem, wofür man bei GSR die Unterschrift des anderen Elternteils benötigt, muss man bei ASR eine entsprechende Bescheinigung über das ASR vorlegen, die aktuell ausgestellt sein muss vom Jugendamt in dessen Zuständigkeit das Kind geboren wurde. Es ist also nicht unbedingt einfacher an diese Bescheinigung zu kommen, als an eine Unterschrift des anderen Elternteils. Meine Tochter wird 17 und ich habe bisher zwei dieser Bescheinigungen vorlegen müssen.

von Curly-Cat am 05.03.2018, 05:58



Antwort auf Beitrag von katze88

Wenn ihr kein gemeinsames Sorgerecht bisher habt , dann müsste er es anwaltlich einklagen. Sprich , er muss sich einen nehmen und du müsstest dir einen nehmen. Dann gehts vor Gericht ... Die Chancen stehen bestimmt nicht gut , wenn dein Ex in der JVA sitzt. So lass es drauf ankommen und ob er wirklich bereit ist für das Sorgerecht zu kämpfen bezweifle ich. Ich weiß nicht was Strudelteigchen für Erfahrungen gemacht hat , aber bei gemeinsamen Sorgerecht braucht man schon öfter Unterschriften. Kita Platz , welche Schule, Hort, Klassenfahrten , Ausweise, Therapien - welche dein Kind evt. benötigt etc. Also mich nervt es , ständig muss man sich vorm Ex erklären , um seine Unterschrift zu bekommen ... und vor allem , falls du mal umziehen willst , dann muss er sein okay geben ..., daher würde ich in deinem Fall auch auf alleiniges Sorgerecht plädieren .

von Patchwork am 03.03.2018, 10:52



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Kita Platz - eine KiTa für KindKlein, keine Unterschrift nötig Schule - fünf Schulanmeldungen, keine Unterschrift nötig Hort - ein Hort, keine Unterschrift nötig Klassenfahrten - die Klassenfahrten kann ich gar nicht zählen, für keine einzige war eine Unterschrift nötig Ausweise - Pässe, ja, das schrieb ich oben, und halt die Personalausweise, macht maximal 2 Unterschriften pro Kind Therapien - diverse Therapien gemacht, niemals eine Unterschrift benötigt Ergänzend: Diverse OPs, keine Unterschrift nötig Ich war zwischendrin fast angepasst, denn ich hätte zwei bis drei Unterschriftsverweigerungen gebraucht, um das ASR einklagen zu können, aber keiner wollte mich zwingen, die Unterschrift des KV einzuholen Und selbst, wenn: Man muß sich da nicht erklären, wenn man keine exotischen "Wünsche" hat. Zum Beispiel bei den Schulanmeldungen - es gibt eine Schulpflicht, was ist da zu "erklären", wenn man das Kind nicht gerade auf der privaten, nicht anerkannten Waldorfschule in 30 km Entfernung anmelden will? Klassenfahrten fallen unter die Schulpflicht, auch nix zu erklären. Therapien und OPs verordnet der Arzt, nix zu erklären. Und ich möchte mal wissen, wie die Frauen das machen, deren Ehemann viel unterwegs ist - die rennen ja auch nicht ständig der Unterschrift hinterher. Frag doch mal bei den Rama-Familien im Umfeld, wie oft der Rama-Ehemann unterschreibt.

von Strudelteigteilchen am 03.03.2018, 11:11



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Das deckt sich mit meiner Erfahrung. In den letzten 15 Jahren habe ich die Unterschrift des Vaters nur für die Pässe/Ausweise und das Bankkonto gebraucht, sowie jetzt für die Einreise nach Kanada von meiner Tochter. Alles andere funktionierte prima mit nur meiner Unterschrift. KiTa/Schule/Hort/ Ummeldung nach Umzug/Klassenfahrten/Ärzte/Operation/Therapien/Ferienfreizeiten.... hat immer meine Unterschrift gereicht. Manchmal stand auf dem Formular, dass ein Sorgerechtsbeschluß oder beide Unterschriften gewünscht werden. Nachgefragt wurde aber nie, wenn da nur meine Unterschrift stand.

von kevome* am 03.03.2018, 13:43



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Dann liegt es wohl am Bundesland ... ich muss hier in Sachsen immer Unterschriften von meinem Ex einfordern . Und der Sohn aus erster Ehe meines Mannes braucht auch ständig Unterschriften , wenn es um Einwilligung für Klassenfahrten / Schulwechsel usw geht.

von Patchwork am 03.03.2018, 14:43



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Ich glaube nicht, saß das was mit dem Bundesland zu tun hat. Eher mit der Art, wie man auftritt. Spiel das doch mal durch, was kann denn passieren? Du gibst die Anmeldung in der staatlichen Sprengelschule umme Ecke ab und die Unterschrift des KV fehlt. Im besten Falle passiert gar nix, im schlimmsten Falle fragt die Schule nach. Du sagst, daß der KV nicht zu erreichen war und man sich direkt an ihn wenden möge. Wiederum im besten Falle kontaktiert ihn die Schule, er willigt ein, alles ist cremig. Im schlechtesten Falle reagiert er auch auf das Schreiben der Schule nicht. Glaubst Du wirklich, die lassen dann das Kind nicht in die Schule? Es gibt eine Schulpflicht, das können die gar nicht. Und weiter: Das schulpflichtige Kind besucht also die Sprengelschule ohne Zustimmung des KV. Das findet der KV blöd und geht vor Gericht. Da hat der Richter Freude! Was ist zu entscheiden? Du schickst Dein Kind ja nicht in eine Koranschule, um es zum Dschihadisten ausbilden zu lassen. Wie gesagt, ich hätte das Ganze zu gerne durchgespielt, ich hatte keine Gelegenheit. Wenn der KV auch nur gegen eine einzige meiner Entscheidungen geklagt hätte, hätte ich ruckzuck das ASR gehabt - aber den Gefallen tat er mir nie. Einmal noch wurde es bissi spannend, als KindKlein eine Zahnspange bekommen sollte. Die KFO wollte die Unterschrift des KV, ich fragte ihn, er weigerte sich - weil er Angst hatte, daß er sich an den Kosten beteiligen muß. Ich sagte das so der KFO, daraufhin reichte meine Aussage, daß ich den KV von der geplanten Behandlung unterrichtet hatte. Auch da war letztlich die Frage, was der KV schlimmstenfalls machen kann. Dem Kind wuchsen die Zähne kreuz und quer im Mund herum, DASS es eine Spanne bräuchte, war außerhalb jeder Diskussion. Jeder Richter hätte dem KV einen Vogel gezeigt, wenn er angekommen wäre und gesagt hätte, daß er es prima findet, wenn dem Kind der Eckzahn aus der Backe wächst.

von Strudelteigteilchen am 03.03.2018, 16:35



Antwort auf Beitrag von Patchwork

Kita-Anmeldung und zwei schulanmeldungen für Kind 1 habe ich alleine unterschrieben, ebenso einen Schulwechsel zum Ende der Erprobungsstufe für Kind 2. Der Vater der Kinder (mein Mann ) war im Krankenhaus. Nur Ausweise und Bankkonten mussten jeweils von beiden sorgeberechtigten Elternteile unterschrieben werden. Alles halb so wild...

von Julie am 03.03.2018, 17:20



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Hier auch rama. Wir unterschreiben nie beide. Weder schulanmeldung noch Op neulich. Zahnspangen auch nicht. Nur am muc wurde ich kürzlich bei der ausreise nach Genehmigung gefragt. Eine solche hatte ich dabei.

von lilly1211 am 03.03.2018, 18:47



Antwort auf Beitrag von katze88

weil mein Mann nicht unterschrieben hatte. Ich wollte das endlich weghaben, als ich auch einmal einen Platz ergattert hatte, postwendend kam das Ganze zurück, weil die Unterschrift des Vaters fehlte. Die Banken sind auch lästig und wollen immer zwei Unterschriften haben. Also, wenn du das alleinige Sorgerecht bekommen kannst, dann greif zu. Ich habe die Unterschrift des Vaters schon öfter gebraucht, was bei mir auch kein Problem ist. Nur einmal wollte ich etwas schnell erledigen, und gleich kam es wieder zurück.

von Mehtab am 03.03.2018, 18:53



Antwort auf Beitrag von Mehtab

hundertsten Mal in die Türkei zu fliegen. Wie geschrieben, ich brauche öfter die Unterschrift des Vaters.

von Mehtab am 03.03.2018, 19:21



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Mein Mann war schon zweimal allein mit beiden Söhnen im (Flug-)Urlaub. Wurde nie nach meiner Unterschrift oder Genehmigung gefragt. (Flughäfen München & Stuttgart) Soweit hatten wir überhaupt nicht gedacht, muss ich gestehen....

von Bookworm am 04.03.2018, 11:24



Antwort auf Beitrag von Bookworm

Ich hatte auch nicht soweit gedacht, aber noch einmal passiert mir das nicht. Ich war ganz fertig und sah unseren Flieger schon ohne uns abfliegen. Dass wir mitdurften, war eine reine Gutwillaktion des Beamten. Einmal und nicht wieder. Wohin seid ihr geflogen? Im Schengen-Raum ist das natürlich kein Problem, aber schon Türkei oder England können zum Problem werden.

von Mehtab am 04.03.2018, 11:28



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Mein Freund hätte auch fast nicht mit den Kindern nach Finnland gedurft. Nur weil er angeben konnte, in welchem Flieger wir ein paar Tage später alle zusammen zurück fliegen würden und die Dame am Schalter meinen Namen in der Liste fand, durfte er gerade noch so mit.

von blubb12 am 05.03.2018, 08:54



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ich frage mich bei dieser Flughafendiskussion immer wieder auf welcher Rechtsgrundlage diese Kontrollen erfolgen bzw. warum nirgends festgeschrieben ist, dass eine Vollmacht für Urlaubsreisen gebraucht wird. Es gibt Länder, da steht es auf den Seiten des auswärtigen Amtes. Wie zum Beispiel Kanada, das meine Tochter demnächst bereisen wird. Wenn das generell für alle Urlaubsreisen gelten würde, muss das aber doch auch irgendwo auf offiziellen Seiten stehen und nicht nur immer wieder in Foren diskutiert werden.

von kevome* am 05.03.2018, 11:40



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Griechenland und Tunesien

von Bookworm am 05.03.2018, 11:59